Europäische Religionsfrieden Digital


Declaratio Ferdinandea (24. September 1555)

Declaratio Ferdinandea (24. September 1555)

1Abdruck
2Der Römisch[en]. zu und
3 / , unsers
4aller gnedigsten Herrn, Declaration
5und Erklerung, Wie es mit der Geist-
6lichen
eigen Ritterschafften, Stet /
7und Communen, Welche bisanhero
8der Augspurgischen Confession Religion / anhen-
9gig gewesen / und nocha seindt, der Religion halben
10hinfuro1 gehalten werden solle, den Stenden
11der Augspurgischen Confession / auff
12dem Reichstag zu
13Anno 1555. den XXIII.
14Septembris zuge-
15stalt
unnd
16gegeben.
17 M. D. LV.

18Wir, ,
19von Gottes gnaden Römischer
20König, zu allen zeiten mehrer des Reichs,
21in , zu , ,
22, -
23 etc. König, Infant2 in ,
24Ertzhertzog zu , Hertzog zu
25, , , ,
26und / etc., Grafe zu
27etc. Bekennen öffentlich und thun
28kunth aller menniglich3 mit diesem
29Brief: Als auff diesem wherenden
30Reichstag / bey Abrede4 und Vergleich-
31nus des Religion friedens / Uns die
32Stende und Botschafften, der Augspur-
33gischen
Confession / anhengig, unter-
34theniglichen
fürbracht, Das etlicher
35Ertzbischoffen, Bischoffen und ande-
36rer Geistlichen und Stiefften / zugehö-
37rigen
Ritterschafften, Stett und Com-
38munen / nun mehr lange zeit und jhar /
39der Augspurgischen Confession Reli-
40gion anhengig gewesen und nochd weh-
41ren / Und wo dieselbigen / von solcher
42ihrer angenommenen / und soviel zeit
43und jhare hergebrachten Religion / von
44gedachten ihren Hern und Oberkeiten
45gedrungen werden wolten, vor und
46ehemalen5 die streittig Religion / durch
47Christliche, freundtliche unnd fried-
48liche wege / zu Christlichem vorstandt
49und vorgleichung gebracht würde, das
50daraus nichts gewissers zubesorgen /
51dann weitterung6 und schedliche kriegs-
52empörung
/ zwischen den Herschafften
53und Obrigkeiten / und den untertha-
54nen
. Solchem aber vorzukomen,
55wer ihr Unterthenige Bit, die Geist-
56lichen
dahin zu weisen und zuvermü
57gen
7, Das sie dieselben ihre Untertha-
58nen
/ umb erhaltung willen / des gemei-
59nen und hochnotwendigen friedens /
60im ,
61hinfuro so wol, als itzo8 / ein lange zeit
62hero / beschehen, der Augspurgischen
63Confession / Religion halbenf / unver-
64gewaltiget
/ und unbedrangt bleiben /
65und obberürter9 entlichen10 Vergleichung
66in der Streittigen Religion also erwar-
67ten lassen / Und derhalben bewillig-
68ten, das solche Unterthanen in jtziger
69Constitution / des Religions friedens /
70der notturfft11 nach / versehen12 würden.
71Dagegen aber die Stende und Bot-
72schafften
/ unserer alten Religion Ver-
73wandten / allerley ursachen und begere
74fürgewendt, also das sich beider Reli-
75gion Stende / deshalb mit einander
76nicht vergleichen kundten, Das dem-
77nach wir in krafftg / ,
78unsers lieben Brudern und Herrens,
79uns gegebener Vollmacht und heimb-
80stellung
13 / erclert, gesetzt / und entschei-
81den
haben, Thun auch solchs hiemit
82wissentlich in krafft dieses Brieffs, das
83der Geistlichen eigen Ritterschafft,
84Stet und Communen, Welche lange
85zeit und jhar hero der Augspurgischen
86Confession Religion anhengig gewe-
87sen
/ und derselbigen Religion / glau-
88benh, Kirchengebreucheni, Ordnungen
89und Ceremonien / öffentlich gehalten
90und gebraucht / und bis auffj heut Dato
91noch alsok halten / und gebrauchen, von
92derselbigen ihrer Religion / glauben,
93Kirchengebreuchen und Ceremonien
94hinfuro durch jemandt nicht gedrun-
95gen, Sondern darbey bis zu obberürter
96Christlicher unnd entlicher vergleich-
97ung der Religion / unvergewaltiget ge-
98lassen
werden sollen. Und auff das
99solch unser Declaration umb soviel
100desto weniger angefochten werdenn
101möcht, haben gemeine14 Geistliche Sten-
102de und der abwesenden Reth und Bot-
103schafften
/ uns zu untherthenigen ehren
104und gefallen bewilligt, das die Dero-
105gation in gemeinem Religion friede15
106dieses Reichstags (inhaltende, Das wi-
107der denselben Religion friede / kein
108Declaration oder etwas anders, so den-
109selbigen verhindern / oder vorendern
110möcht, nicht gegeben, erlangt noch an-
111genommen werden, sondern unkreff-
112tig
sein sol) mit mehrern worten be-
113grieffen16, obberürter unser erklerung
114und entschaid unabbrüchig, Aber sunst
115bey ihren lwirden und krefftenl / bestehen
116und gelassen werden sol
. Des alles zu
117vestem, wahrem Urkundt / mund mehrer
118sicherheit / haben wir diesen Brieff /
119mit eigner handt underschrieben / und
120unserm anhangenden Küniglichen In-
121sigel
bekrefftigt.m Geben in unser
122und des Stadt
123
, den Vier und Zwentzigisten tag
124Septembris / nach Christi, unsers lie-
125ben Hern und Seligmachers, geburt /
126Funffzehenhundert und im fünff und
127Funfftzigisten, unserer Reiche, des
128
/ im Fünff und Zwantzigisten
129und der andern im Neun und Zwan-
130tzigisten
Jaren.

131
132Vicecantzler.
133Ad mandatum domini
134Regis proprium. .


Textapparat

a Korrigiert aus: nach.
b–b Fehlt .
c–c Auslassung in .
d Korrigiert nach aus: nach.
e : jare.
f : halber.
g : danach zusätzlich der.
h : danach zusätzlich und.
i : khirchengebreuch.
j Fehlt .
k Fehlt .
l–l : creften und wurden.
m–m Auslassung in .
n–n : 1555.

Sachliche Anmerkungen

1 künftig.
2 Titel des spanischen Prinzen.
3 jedermann.
4 Vereinbarung.
5 bevor.
6 Schwierigkeiten, Verwicklungen.
7 zu überreden.
8 jetzt.
9 oben erwähnter.
10 endgültigen.
11 Notwendigkeit.
12 berücksichtigt.
13 Überlassung zur Entscheidung.
14 alle.
15 Vgl. die Derogationsklausel im Augsburger Religionsfrieden Art. 28.
16 enthalten.

Bibliographie

Aulinger, Rosemarie / Eltz, Erwein H. / Machoczek, Ursula (Hg.), DRTA.JR, Bd. 20: Der Reichstag zu Augsburg 1555, Teilbd. 3, München 2009.