Religiöse Friedenswahrung und Friedensstiftung in Europa (1500-1800): Digitale Quellenedition frühneuzeitlicher Religionsfrieden

Edikt von Saint-Germain (8. August 1570)


Text

Edikt von Saint-Germain (8. August 1570)

1 [Seite: A1r] Edict /
2Der KoͤnKön.[iglichen] Würden in
3Franckreich / vberuber die friedshandlung
4vndund hinlegung juͤngſtenjüngsten Kriegs
5daſelbſtdaselbst.




6Zu Pariß im Parlament publiciert,
7den eilfften AuguſtiAugusti.

8M. D. LXX.

[Seite: A1v]

9 [Seite: A2r] WJrWir Carol, von Gottes genaden /
10KoͤnigKönig in Franckreich /, Entbieten allen
11gegenwertigen / vndund künfftigen / vnſernunsern
12gruß zuuorzuvor ꝛc.etc. JnIn bedenckung des groſ--
13ſen
gros--
13sen
jammers vndund vbelsubels /, ſoso ſichsich begeben /
14vndund zugetragen haben / durch Krieg vn̄und
15entpoͤrungenentpörungen /, damit vnſerunser KoͤnigreichKönigreich ein lange zeit hero /
16vndund noch gegenwertiglich betruͤbetbetrübet iſtist /, VndUnd dieweil wir
17vor geſehengesehena / die verwuͤſtungverwüstung, ſoso entſtehenentstehen moͤchtemöchte /, wann
18durch gnad vndund barmhertzigkeit Gottes Herren ermelte
19entpoͤrungenentpörungen nicht alſoalso bald vndund fürderlichen zu friden ge--
20ſtelt
ge--
20stelt
wurden /, damit wir nun denſelbigendenselbigen entlichen abhelf--
21fen / vndund allen truͤbſalentrübsalen /, ſoso darauß entſtehenentstehen /, fürkommen
22moͤchtenmöchten /, Auch vnſereunsere VnderthanenUnderthanen zu fridlichem leben /,
23ruhe /, einigkeit / vndund gleichmuͤtigkeitgleichmütigkeit bringen /, wie dann al--
24lezeit vnſerunser will vndund meinung iſtist geweſengewesen.
25So thun wir meniglich zuwiſſenzuwissen /, daß wir mit gu--
26tem vndund fuͤrſichtigemfürsichtigem gehabten Rath vndund bedacht / der
27KoͤniginKönigin, vnſerunser allerliebſtenallerliebsten vnndunnd EhrwürdigſtenEhrwürdigsten FrawFrau
28Muter /, vndund vnſerunser allerliebſtenallerliebsten BruͤdernBrüdern, des Hertzogen
29von Anchou
, vnſersunsers oberſtenobersten Statthalters /, vndund des Her--
30tzogen Dallençon
b, FürſtenFürsten vnſersunsers KoͤniglichenKöniglichen gebluͤtsgeblüts /,
31ſamptsampt andern groſſengrossen vndund anſehenlichenansehenlichen PerſonenPersonen un--
32ſers
un--
32sers
geheimen Raths /, haben, auff jhrihr gutbeduncken vndund
33guten Rath / auch obbemelten beweglichen vrſachenursachen / vndund
34anderer guter vndund groſſergrosser bedenckung halben /, ſoso vnsuns dar--
35zu bewegt haben /, durch dieſesdieses vnſerunser gegenwertig / ewig--
36werend / vndund vnwiderrufflichunwiderrufflich Edict / geſagtgesagt /, erklaͤrterklärt /, geſetztgesetzt
37vndund geordnet /, ſagensagen /, ſetzensetzen /, erklaͤrenerklären vndund ordnen woͤllenwöllen /
38vndund iſtist vnsuns gefellig / das jenig, ſoso hernach volgt.

39 [Seite: A2v] 1.c ErſtlichErstlich, daß die gedaͤchtnußgedächtnuß aller vergangenen ſa--
40chen
sa--
40chen
vndund handlungen /, ſoso ſichsich zu beiden theilen begeben
41vndund zugetragen haben / nach den verlauffnen entpoͤrun--
42gen
entpörun--
42gen
/ in dieſemdiesem vnſermunserm KoͤnigreichKönigreich / vndund was ſonſtsonst dero
43halben moͤchtemöchte entſtandenentstanden ſeinsein /, ſollesolle außgeleſchetaußgeleschet vnndunnd
44vertuſchetvertuschet ſeinsein vndund bleiben / als ſachensachen, die ſichsich niemals be--
45geben hetten. Es ſollsoll auch nicht erlaubt noch zugelaſſenzugelassen
46werden / vnſerenunseren General Procuratorn / noch ſonſtsonst einigen
47andern gemeinen offentlichen oder ſonderbarensonderbaren PerſonenPersonen,
48zu einiger zeit / noch vmbumb einiger vrſachursach oder gelegenheit
49willen /, wie die geſchaffengeschaffen ſeinsein moͤchtemöchte /, einige meldung
50derhalben zuthun / noch einigēeinigen proceß oder rechtfertigung
51an jrgendirgend einem Gerichtszwang anzuſtellenanzustellen.

522. Wir verbieten auch allen vnſerenunseren VnderthanenUnderthanen /,
53was Stands /, Würden /, weſenswesens ſiesie ſeyenseyen /, daß ſiesie nit ſol--
54len
sol--
54len
die gedaͤchtnußgedächtnuß derſelbenderselben wider ernewrenerneuren /, ſichsich einander
55widerſetzenwidersetzen /, ſchmehenschmehen / noch einer den andern durch ver--
56weiſung
ver--
56weisung
deſſendessen /, ſoso ſichsich verlauffen /, anreitzen /, daruondarvon di--
57ſputieren
di--
57sputieren
/, darwider ſichsich beruffen /, zancken / noch einander
58beſchedigenbeschedigen noch beleidigen /, weder thatlich noch muͤnd--
59lich
münd--
59lich
/, ſondernsondern mit einander fridlich leben / vndund ſichsich verhal--
60ten / als BruͤderBrüder /, Freund vndund Mitburger /, bey ſtraffstraff dem,
61ſoso darwider thun handlen /, daß ſiesie ſollensollen geſtrafftgestrafft werden /
62als verbrecher des fridens / vndund als betruͤberbetrüber gemeiner ruhe
63vndund einigkeit.

643. Wir ordnen vndund wollen auch /, daß die CatholiſcheCatholische
65RoͤmiſcheRömische Religion widerumb ſollsoll auffgericht vndund einge--
66ſetzt
einge--
66setzt
werden / an allen orten vndund Enden dieſesdieses vnſersunsers Koͤ--
67nigreichs
--
67nigreichs
/ vndund Landen /, ſoso vnderunder vnſermunserm gehorſamgehorsam ſeinsein /,
68da die vbungubung derſelbenderselben vnderlaſſenunderlassen worden /, damit dieſel--
69 [Seite: A3r] big
diesel--
69 [Seite: A3v] big
gantz frey vndund fridlich geübet werde /, one einige ent--
70poͤrung
ent--
70pörung
/ noch verhinderung, bey obuermeltenobvermelten ſtraffenstraffen /,
71vndund daß alle die jenigen, ſoso in werendem gegenwertigem
72Krieg eingenommen hetten / HeuſerHeuser /, guͤtergüter oder einig ein--
73kommen /, ſoso den geiſtlichengeistlichen oder ſonſtsonst anderen Catholi--
74ſchen
Catholi--
74schen
zugehoͤrigzugehörig weren /, vndund ſiesie noch beſeſſenbesessen vndund inn het--
75ten /, die ſollensollen jneninen jreniren freyen gentzlichen beſitzbesitz widerumb
76zu ſtellenstellen / vndund ſiesie derſelbenderselben ruͤwiglichenrüwiglichen laſſenlassen genieſſengeniessen /
77mit der freyheit vnndunnd ſicherheitsicherheit /, wie ſiesie vormals gethan
78haben /, ehe daß ſiesie derſelbenderselben entſetzetentsetzet werden.

794. VndUnd damit kein vrſachursach noch gelegenheit zu einiger
80entpoͤrungentpörung vndund zwitracht gelaſſengelassen werde zwiſchenzwischen vnſernunsern
81VnderthanenUnderthanen / haben wir zugelaſſenzugelassen vndund vergunnet /, ver--
82gunnen vndund laſſenlassen denſelbendenselben hiemit zu /, daß ſiesie leben vndund
83bleiben moͤgenmögen in allen StaͤttenStätten / vndund oͤrtenörten dieſesdieses vnſersunsers
84KoͤnigreichsKönigreichs vndund Landen vnſererunserer gehorſamegehorsame, ohne einige
85erſuchenersuchen /, belaͤſtigungbelästigung / vndund beſchwerungbeschwerung /, auch one zwang
86jrgendirgend etwas zuthun / von wegen der Religion / wider jreire
87gewiſſengewissen /, daß ſiesie auch von wegen derſelbenderselben nit ſollensollen er--
88ſucht
er--
88sucht
noch erkuͤndigterkündigt werden / in den HeuſernHeusern vndund oͤr--
89teren
ör--
89teren
/, da ſiesie werden wohnen wollen /, doch dergeſtaltdergestalt /, daß
90ſiesie ſichsich dem gemeß verhalten /, ſoso in diſemdisem gegenwertigen
91Edict begriffen iſtist.

925. Wir haben auch vergunt vndund zugelaſſenzugelassen allen Edel--
93leuten vndund anderen PerſonenPersonen /, ſoso wol den JnwonernInwonern die--
94ſes
die--
94ses
KoͤnigreichsKönigreichs als anderen in vnſeremunserem KoͤnigreichKönigreich vndund
95Landen vnſersunsers gebiets /, ſoso die hohe Obrigkeit vndund halß--
96gericht haben /, Als wie in der Normandey /, es ſeysey eigen--
97thumblichen / oder Nießlich /, zum theil / oder aber gar /, daß
98ſiesie in ſolchensolchen jreniren HeuſernHeusern / ermelten hohen Obrigkeit oder
99 [Seite: A4r] Lehensgerechtigkeit /, ſoso ſiesie ernennen werden vndund anzeigen
100für jreire fürnembſtefürnembste bewohnung / vnſererunserer LanduoͤgtenLandvögten vndund
101SchoͤffenSchöffen, ein jelicher in ſeinemseinem gepiet haben ſollesolle die
102vbungubung der Religion, ſoso ſiesie die Reformierte heiſſenheissen vn̄und nen--
103nen /, ſoso lang ſiesie ſichsich daſelbſtdaselbst werden verhalten vndund wonen /
104vndund in jremirem abweſenabwesen jhreihre Weiber vndund HaußgeſindHaußgesind /, der--
105halben ſiesie dann ſollensollen antwort geben vndund ſchuldigschuldig ſeinsein /
106ermelte jreire HeuſerHeuser / gemelter LanduoͤgtenLandvögten vndund SchoͤffenSchöffen /
107zuernen̄enzuernennen vndund anzuzeigēanzuzeigen / zuuorzuvor vn̄und ehe, daß ſiesie ſichsich derſel--
108bigē
dersel--
108bigen
gutthaten moͤgenmögen gebrauchen vn̄und genieſſengeniessen /; ſiesie ſollensollen
109dergleichen auch ebenmeſſigeebenmessige vbungubung in andern jreniren Heu--
110ſern
Heu--
110sern
der hohen Obrigkeit habēhaben /, ſoso lang ſiesie da gegenwertig
111ſeinsein werden / vndund ſonſtsonst anderer geſtaltgestalt nit /, alles ſoso wol für
112ſiesie / als für jrir zugehoͤrigzugehörig HaußgeſindHaußgesind / vndund andere /, ſoso ſichsich
113dahin woͤllenwöllen begeben.

1146. JnIn den LehenheuſerenLehenheuseren /, da ermelte von der Religion
115nit die hohe Obrigkeit haben werden /, ſollensollen ſiesie nit macht
116haben / ermelter Religions vbungubung ſichsich zugebrauchen / Als
117für jrir HaußgeſindHaußgesind allein /, doch wollen wir jhnenihnen benom--
118men haben /, wann jneninen jreire freund biß jnin zehen in der anzal
119zukemen / oder jrgendirgend zu der Tauff in einer geſellſchafftgesellschafft
120beyſamenbeysamen /, ſoso die ermelte anzal der zehen nit vbertreffeubertreffe, daß
121ſiesie derhalben ſollensollen oder moͤgenmögen erſuchtersucht oder gerechfertigt
122werden.

1237. VnndUnnd damit wir vnſerunser freundlichen geliebten BaſenBasen,
124KoͤniginKönigin von NauarraNavarra, willfarten /, haben wir jrir vergun̄etvergunnet
125vndund zugelaſſenzugelassen / vberuber das jenig /, ſoso hie oben zugelaſſenzugelassen iſtist
126worden / den ermelten Herren der hohen Obrigkeit /, daß
127ſiesie noch zu dem allen moͤgenmögen in jeglichem jreniren Fürſten--
128thumben
Fürsten--
128thumben
/ Dalbret, GraffſchafftenGraffschafften Dearmaignac, Foix vndund
129 [Seite: A4v] Bigorre, in einem Hauß jrir zugehoͤrigzugehörig / VndUnd da ſiesie die hohe
130Obrigkeit haben würd /, vndund von vnsuns ſollsoll erwehlet vndund
131ernennet werden /, die ermelte vbungubung der Religion haben
132für all die jenigen /, ſoso darbey ſeinsein woͤllenwöllen /, wiewol ſiesie auch
133abweſendabwesend ſeinsein wurd.

1348. Es ſollensollen die jenigen, ſoso ermelter Religion ſeindseind /, die--
135ſelbige
die--
135selbige
vbenuben vn̄und brauchen moͤgenmögen / in den hernach beſtimp--
136ten
bestimp--
136ten
oͤrternörtern /, Nemlich: in der LandſchafftLandschafft der JnſelInsel Franck--
137reich / in den VorſtaͤtenVorstäten der Statt Clermont in BeauuoiſynsBeauvoisyns,
138vndund in der zu CreſpyCrespy in Laonnois.; JnIn der LandſchafftLandschafft Chame--
139paigne vndund Brye / vberuber die Stat Vezelay /, ſoso ſiesie noch heutigs
140tags inn haben /, in den VorſtaͤttenVorstätten Villenors.; JnIn der Land--
141ſchafft
Land--
141schafft
Burgund / in den VorſtaͤttenVorstätten Darnay le Duc / vndund inf
142denēdenen zu Mailly die Statt; in der LandſchafftLandschafft der Picardey /g
143JnIn den VorſtaͤttenVorstätten der Statt Mondidier / vndund in denen zu
144Ribemont.; JnIn der LandſchafftLandschafft der Normandey in den vorh--
145ſtaͤtten
vori--
145stätten
der Statt Ponteau de Mer / vndund in denen zu Carenten.;
146JnIn der LandſchafftLandschafft Lyonnoys / in den vorſtaͤtenvorstäten zu Charlieu /j
147vndund in denen zu Sanct Geny de LaualLaval.; JnIn der LandſchafftLandschafftk
148Bretaigne / JnIn den VorſtaͤttenVorstätten zu Becherel / vndund in denen zu
149Kerhez /; in der LandſchafftLandschafft Daulphine / in den VorſtaͤtenVorstäten derl
150Statt CreſtCrest / vndund in denen zu Chorges /; in der LandſchafftLandschafftm
151ProuuenzeProuvenze / in den VorſtaͤttenVorstätten zu Merindol / vndund in denen
152zu Forcalquier.; JnIn der LandſchafftLandschafft Languedoc vberuber Aubensn /,o
153ſoso ſiesie noch heutigs tags in haben /, in den VorſtaͤttenVorstätten
154zu Montaignac.; JnIn der LandſchafftLandschafft Guyenne zu Bergep--
155rac, zu Sainct Seuer /, ſoso ſiesie auch noch heutigs tags jnneninnen ha--
156ben /; vndund in der LandſchafftLandschafft Orleans, Tourraine, le Meine /, inq
157dem Land Chartrain vberuber Sancerre /, ſoso ſiesie jnninn haben /, an Bor--
158urg de Mailles.

159 [Seite: A4v] 9. VnndUnnd zum vberflußuberfluß haben wir jhnenihnen verwilliget, die
160vbungubung ermelter Religion zu halten vndund zu Continuieren in
161allen denen StaͤttenStätten /, da es ſichsich erfinden wird /, daß ſiesie ſeysey
162gehalten worden offentlich den 1. tag dieſesdieses gegenwerti--
163gen AuguſtmonatsAugustmonats.

16410. JhnenIhnen hiemit außtruckenlichen verbietende /, daß ſiesie
165kein vbungubung derſelbenderselben nicht haben ſollensollen /, ſoso wol / als viel
166den Kirchen dienſtdienst / als die anſtellunganstellung der DiſciplinDisciplin / oder die
167offentliche vnderweiſungunderweisung der Kinder vndund anderer belan--
168gen thut /, als allein außgenommen an denen orteren /, ſoso hie
169oben erlaubt vndund zugelaſſenzugelassen worden.

17011. Wie man den auch gleichfals kein vbungubung ermelter
171fürgewenter Reformierten Religion nit haben ſollsoll an vn--
172ſerem
un--
172serem
t / noch zwo meil wegs darumb herumb.

17312. Dergleichen woͤllenwöllen wir auch nit, das einige vbungubung
174angezogner Religion gehalten werde / JnIn der Statt /,
175LanduogteyLandvogtey vn̄und GraffſchafftGraffschafft Pariß / noch zehēzehen meil wegs
176vmbumb dieſelbdieselb Statt herumb /, welche zehen meil wir geſetztgesetzt
177vndund vmbfangenumbfangen ſiesie mit den hernachbenantēhernachbenanten oͤrternörtern /, Als
178da nemlich ſeindseind /: Senlis /, die VorſtaͤtteVorstätte, Meaux /, die vorſtatvorstat,
179Mellun / vndund die VorſtadtVorstadt, ein meil vberuber ChaſtresChastres / vnderunder
180Montlhery, Dourdan / vndund die VorſtaͤttVorstätt, Rembouillet, Hou--
181dan
/ vndund die vorſtaͤttvorstätt, eine groſſegrosse meil wegs vberuber Meulan /,
182Vigni /, Meru / vndund Sanct Leu de Serens /; an welchen obermel--
183ten oͤrternörtern / wir nit woͤllenwöllen /, daß einige Religions vbungubung
184gehalten werde /, doch außgenommen /, daß die jenigen /, ſoso
185derſelbenderselben Religion anhengig, nit ſollensollen noch moͤgenmögen der--
186halben erſuchtersucht oder gerechtfertigt werden /, wann ſiesie ſichsich
187 anderſtanderst verhalten / wie oben vermeldet iſtist worden.

18813. Wir gebieten auch allen vnſernunsern Statthaltern /,
189 [Seite: B1r] SchoͤffenSchöffen oder ordenlichen Richtern /, einem jeglichen in
190ſeinemseinem gepiet /, daß ſiesie jneninen oͤrterörter ſollensollen verſchaffenverschaffen /, die jh--
191nen
ih--
191nen
zugehoͤrigzugehörig ſeinsein ſollensollen /, es ſeyenseyen gleich die jenigen /, die ſiesie
192vorhin vberkommenuberkommen haben / oder die ſiesie vberkom̄enuberkommen moͤch--
193ten
möch--
193ten
/, dahin ſiesie die todten vndund verſtorbneverstorbne begraben koͤnnenkönnen /,
194VndUnd daß nach jremirem abſterbenabsterben / einer auß den Haußge--
195noſſen
Haußge--
195nossen
oder HaußgeſindHaußgesind ſollichssollichs dem WachtmeiſterWachtmeister zu
196wiſſenwissen thue /, welcher dem todtengraͤbertodtengräber derſelbenderselben Pfarr--
197kirchen beuelhenbevelhen vndund gebieten wird /, daß er jmeime ein ſolchesolche
198anzal der Stattknecht /, als jneine für gut anſehenansehen thut /, zuge--
199ordnet werde /, jnin zu begleiten vndund zuuerhuͤtenzuverhüten /, damit ſichsich
200kein ergernuß zutrage / vndund damit er den todten Leichnam
201bey naͤchtlichernächtlicher weil hole / vndund an das ort trage /, ſoso darzu
202verordnet worden /, one begleitung nicht mehr als zehen
203PerſonenPersonen /, vndund in den ander StaͤttenStätten /, da kein Wacht--
204meiſter
Wacht--
204meister
ſeinsein wurd /, ſollsoll ein Diener der Obrigkeit beſtelltbestellt
205werden / von den Richtern deſſelbigendesselbigen orts.

20614. Es ſollensollen auch die jenigen, ſoso ermelter Religion ſeinsein /,
207keine Heyrat nicht machen / in dem grad der SipſchafftSipschafft /
208oder SchwaͤgerſchafftSchwägerschafft, ſoso da verbotten ſeinsein / durch die an--
209genommene geſatzgesatz in dieſemdiesem KoͤnigreichKönigreich.

21015. Auch ſollsoll kein vnderſcheidunderscheid noch diſtinctiondistinction gehalten
211werden / von wegen der Religion zu auff vndund annem̄ungannemmung /,
212ſoso wol auff den VniuerſitetenUniversiteten /, Schulen /, Spitalen /, Auſſe--
213tzigen
Ausse--
213tzigen
/ als zu den allgemeinen AlmuſenAlmusen /, der Schuler,
214kranckenu vndund der Armen.

21516. VndUnd damit kein zweiffel ſeinsein moͤgemöge / an dem rechten
216guten willen vndund meinung zugemelter vnſerunser BaſenBasen, der
217KoͤniginKönigin von NauarrenNavarren, vnſererunserer freundlichen, geliebten
218BruͤdernBrüdern / vndund Vettern, den FürſtenFürsten von NauarraNavarra vnndunnd
219 [Seite: B1v] Conde /, Vater vndund Sone /, haben wir geſagtgesagt vndund erklaͤreterkläret,
220ſagensagen vndund erklaͤrenerklären nochmals /, daß wir ſiesie halten vndund ach--
221ten / für vnſereunsere gute Freunde /, getrewegetreue VnderthanenUnderthanen vndund
222Diener.

22317. Wie wir denn gleichsfals auch alle Herren /, Ritter /,
224Edelleut /, Amptleut vndund andere JnnwonerInnwoner der StaͤttStätt /,
225gemeinſchafftengemeinschafften /, Flecken vndund anderer oͤrterörter gemeltes vn--
226ſers
un--
226sers
KoͤnigreichsKönigreichs / vndund LaͤnderLänder vnſerunser gehorſamegehorsame /, die jhnenihnen
227anhengig vndund beyſtendigbeystendig geweſengewesen /, es ſeysey an was enden /
228vndund orten es woͤllewölle /, für vnſereunsere gute /, getrewegetreue Diener vndund
229VnderthanenUnderthanen halten.

23018. VndUnd vergleichen auch den Hertzogen von Zweybru--
231cken
vndund ſeineseine Kinder /, den Printzen von VranienUranien /, Graff
232Ludwigen
vndund ſeineseine GebruͤdereGebrüdere /, Graff Wolraden von
233Manßfeld
/ vndund andere außlendiſcheaußlendische Herren /, die jneninen ge--
234holffen vn̄und beyſtendigbeystendig ſeinsein geweſengewesen /, für vnſereunsere gute Nach--
235bawren /, Vettern vndund Freunde.

23619. VndUnd ſollensollen ſoso wol ermelte vnſerunser BaſeBase / als gemelter
237vnſerunser BruͤderBrüder vndund Vetter /, Herren /, Edelleut /, StaͤttStätt vndund
238gemeinſchafftengemeinschafften /, auch andere /, ſoso jneninen geholffen haben /
239vndund beystendig geweſengewesen /, jhreihre Erben vndund Nachkommen
240quit, ledig vndund vnbeleſtigetunbelestiget ſeinsein vndund bleiben /, wie wir ſiesie
241mit dieſemdiesem gegenwertigen Brieff quit /, ledig vndund loß ſpre--
242chen
spre--
242chen
/, alles des gelts halben /, ſoso durch ſiesie / oder jreire verord--
243nung / genommen vndund auffgehaben worden /, ſoso wol von
244vnſermunserm einkommen /, einnemmen /, finantzen /, wie hoch ſichsich
245auch dieſelbedieselbe Summa erſtreckenerstrecken mag /, ſoso wol der StaͤttStätt /,
246GemeinſchafftenGemeinschafften / oder ander ſonderbaresonderbare, Renten /, ein--
247kommen / vndund ſilberwercksilberwerck /, verkauffung fahrender GuͤterGüter /,
248ſoso wol der geiſtlichengeistlichen / als anderer /, groſſengrossen vndund hohen vn--
249 [Seite: B2r] felbaren
un--
249 [Seite: B2r] felbaren
gehoͤltzgehöltz /, es ſeysey vnſerunser oder ander, ſtraffgeltstraffgelt /, beut,
250Ranzon / oder ſonſtsonst anderer geſtaltgestalt / von jneninen genommen
251gelts /, ſoso wol von wegen des gegenwertigen / als der vor--
252gehenden Kriegen /, ohne daß ſiesie noch die jenigen /, ſoso von
253jneninen befelch geben werden /, gemeltes gelt zu erheben /, oder
254die es geben vndund erlegt hetten / in einicherley weiß /, derhal--
255ben nit ſollensollen noch moͤgenmögen erſuchtersucht werden vndund gerecht--
256fertigt /, weder gegenwertiglich noch künfftiglich /; vndund ſollēsollen
257deſſendessen quit vndund loß ſeinsein vndund bleiben /, ſoso wol ſiesie als gemelte
258jreire Befelchhaber, aller handlung / vndund verwaltung / vndund
259ſollensollen ſichsich zu aller entſchuͤldigungentschüldigung / vndund entledigung Refe--
260rierenv vndund ziehen auff ermelte vnſerunser BaſenBasen / oder gemelte
261vnſereunsere BruͤderBrüder vndund Vettern / vndund auff die jenigen /, denen
262von jneninen befolhen wordēworden / die verhoͤrungverhörung vn̄und beſchlieſſungbeschliessung
263deſſelbigendesselbigen. Sie ſollensollen auch quit /, ledig / vndund loß ſeinsein vndund
264bleiben / aller feindlichen thaten halben /, auffnemmung
265vndund beſtellungbestellung des KriegsuolcksKriegsvolcks /, MüntzſchlagungMüntzschlagung /, gieſ--
266ſung
gies--
266sung
/ vndund nemmung des groſſengrossen geſchuͤtzsgeschützs vn̄und Munition /,
267ſoso wol in vnſerenunseren eignen zeugheuſernzeugheusern / als in ſonderbarensonderbaren /,
268auch des gemachten puluerspulvers / vndund Salpeters halben /, von
269einnemmung /, befeſtigungbefestigung /, abbrechung der Mauren / vndund
270verwüſtungverwüstung der StaͤttStätt / vndund der darinnen fürgenommen
271verbren̄ungverbrennung vndund zerſtoͤrungzerstörung / der Kirchen vndund HeuſerHeuser /, an--
272ſtellung
an--
272stellung
vndund aufrichtung der JuſtitienJustitien /, gerichten / vn̄und deren
273Execution /, von den reiſenreisen /, verſtantnuſſenverstantnussen /, werbungēwerbungen /, hand-
274lungen
hand--
274lungen
/ vn̄und Contracten /, ſoso ſiesie gepflogēgepflogen haben mit allen auß--
275lendiſchē
auß--
275lendischen
FürſtenFürsten /, StaͤttenStätten vn̄und gemeinſchafftengemeinschafften, einfuͤrungeinfürung
276ermelter außlēdiſcheraußlendischer / in die ſtaͤttstätt vn̄und andere gegend / vn̄und oͤr--
277ter
ör--
277ter
diſesdises vnſersunsers KoͤnigreichsKönigreichs /, vn̄und in gemein von allen dēden /, dzdaz
278geſchehengeschehen /, gehandelt vn̄und ſichsich zugetragēzugetragen hat in werenden vn̄und
279 [Seite: B2v] nachuolgendennachvolgenden, gegenwertigen, ErſtenErsten vndund anderen ent--
280poͤrungen
ent--
280pörungen
/, ob wol ſolchessolches inſonderheitinsonderheit außgetruckt vndund
281ſpecificiertspecificiert hette ſollensollen werden.

28220. AlſoAlso ſollensollen auch die von der Religion /, welche ſichsich
283der Reformierten zu ſeinsein / anmaſſenanmassen /, abſtehenabstehen vn̄und verlaſſenverlassen
284alle geſelſchafftengeselschafften /, ſoso ſiesie haben in vndund auſſerhalbausserhalb dieſesdieses
285KoͤnigreichsKönigreichs /, vndund werden forthin kein gelt nicht mehr er--
286heben noch auffnemmen / ohne vnſerunser erlaubnuß, keine auff--
287zeichnuß / noch einſchreibungeinschreibung der Leut /, noch einige ver--
288ſamlung
ver--
288samlung
/ oder noch zuſamenzusamen kunfft nit halten /, als wie obēoben
289vermeldt vndund ohne waffen /, welches wir jhnenihnen verbieten
290vndund vnderſagenundersagen bey ſtraffstraff /, damit daß ſiesie ernſtlichernstlich ſollensollen
291derhalben geſtrafftgestrafft werden / vndund als veraͤchterverächter vndund ver--
292brecher vnſersunsers gebots vndund ordnungen.

29321. Alle oͤrterörter /, StaͤttStätt vndund LandſchafftenLandschafften ſollensollen verblei--
294ben / vndund genieſſengeniessen / gleicher PriuilegienPrivilegien /, Immuniteten /, frey--
295heiten /, Gerichtszwangs /, GerichtſtulsGerichtstuls / der IuſtitienJustitien /, wie
296ſiesie vorhin auch vor den entpoͤrungenentpörungen gethan haben.

29722. VndUnd damit wir alle klagen künfftiglichen auffhe--
298ben / vndund hinweg nemmen moͤchtenmöchten /, haben wir erklaͤrterklärt vndund
299erklaͤrenerklären hiemit die Religions verwanten / faͤhigfähig /, zuhalten
300vndund zu vbenuben alle Stende /, Wirden / vndund Ampter /, ſiesie ſeyenseyen
301offentliche /, KoͤniglicheKönigliche /, herrliche / vndund in den StaͤttenStätten di--
302ſes
di--
302ses
KoͤnigreichsKönigreichs /, vndund ſollensollen ohn vnderſchiedunderschied zugelaſſenzugelassen
303vndund angenommen werden / zu allen RaͤthenRäthen /, berathſchla--
304gungen
berathschla--
304gungen
/, verſamlungenversamlungen /, StaͤndenStänden vndund aͤmpternämptern /, ſoso da
305anhengig ſeinsein den obuermeltenobvermelten ſachensachen /, vndund ſollensollen in kei--
306nerley weiß noch weg verworffen / noch verhindert wer--
307den /, daß ſiesie nit als bald / nach verkündigung dieſesdieses gegen--
308wertigen Edicts ſichsich deſſelbendesselben gebrauchen.

309 [Seite: B3r] 23. Auch ſollensollen die ermelte von der Religion /, ſoso fürge--
310wendet wird / die Reformierte zuſeinzusein /, nochmals nicht be--
311ſchweret
be--
311schweret
noch beleſtigetbelestiget werden /, nit einicherley / Ordinari /
312oder Extra ordinari beſchwerdenbeschwerden / mehr als die CatholiſchenCatholischen,
313vndund nach der Proportion jrerirer guͤtergüter vndund vermoͤgensvermögens /; vndund
314nichts deſtodesto weniger, in bedenckung der groſſengrossen beſchwer--
315den
beschwer--
315den
/, ſoso ſichsich ermelte von der Religion erbieten zutragen /,
316ſollensollen ſiesie erledigt / von allen den anderen /, ſoso die StaͤttStätt auff
317erlegen werden / von wegen des verlauffnen vncoſtensuncostens.,
318Aber ſiesie ſollensollen zumal anligen in allen denen /, ſoso wir auffle--
319gen werden /, dergleichen auch in allen denen, ſoso die StaͤttStätt
320anlegen werden künfftiglich /, ſoso wol als die CatholiſchenCatholischen.

32124. Es ſollensollen auch volgends alle gefangene, ſoso da ver--
322hafft ſeindseind /, es ſeysey durch gewalt der Obrigkeit / oder ſonſtsonst
323jrgendirgend /, ſoso gar auch auff den Galeen /, von wegen gegen--
324wertiger entpoͤrungentpörung, ledig gelaſſengelassen vndund wider frey gemacht
325werden zu beiden theilen /, ohne bezalung einiger Ranzon.
326Doch wollen mir nicht verſtandenverstanden haben /, daß die Ran--
327zonen /, ſoso ſchonschon bezalt ſeinsein worden /, widerumb von denen
328moͤgemöge erfordert werden /, die ſiesie ſchonschon empfangen haben.

32925. VndUnd ſoso viel die zaͤnckzänck vndund ſtrittstritt belangen thut /, die
330ſichsich begeben moͤchtenmöchten / von wegen ermelter verkauffung
331der GuͤterGüter / oder ſonſtsonst anderer vnbeweglichenunbeweglichen Obligationen,
332verpflichtungen / oder Hypotecken /, ſoso da gemacht ſeindseind
333worden / von wegen gemelter Ranzon /, wie dann auch für
334alle andere DiſputationesDisputationes /, ſoso der Kriges handlung anhengig
335iſtist /, ſoso ſichsich zutragen moͤchtenmöchten /, werden ſichsich die Partheyen
336zu vnſermunserm freundlichen geliebſtengeliebsten BruͤdernBrüdern, dem Hertzo--
337gen von Anchou
w, verfuͤgenverfügen /, damit er die MarſchaͤlckMarschälck auß
338Franckreich beruffe / vndund die ſachsach durch jneine gericht vn̄und ent--
339ſchieden
ent--
339schieden
werde.

340 [Seite: B3v] 26. Wir ordnen /, woͤllenwöllen / vndund gefellt vnsuns /, daß alle die je--
341nigen /, ſoso ermelter Religion ſeinsein /, ſoso wol in gemein als in--
342ſonderheit
in--
342sonderhet
/, widerumb ſollensollen einkommen vndund erhalten /, ge--
343handhabt vndund geſchuͤtztgeschützt werden / vnderunder vnſermunserm ſchutzschutz vndund
344ſchirmschirm vndund gewalt / in aller vndund jeden jreniren guͤterngütern, Recht /
345vndund anforderungen /, auch an jhrenihren ehren /, ſtandstand /, würden /,
346aͤmpternämptern /, beſoldungenbesoldungen /, ſiesie ſeyenseyen gleich geſchaffengeschaffen wie ſiesie
347woͤllenwöllen /, außgenommen die Statthalter vndund SchoͤffenSchöffen /
348ſamptsampt jreniren ObriſtenObristen Statthaltern /, an deren ſtattstatt wir an--
349dere in jhreihre aͤmpterämpter geſetztgesetzt / in werendem gegenwertigem
350Krieg /, welche dann ſollensollen verwiſenverwisen werden / zu wider er--
351ſtattung
er--
351stattung
des billichen, rechtmeſſigenrechtmessigen werts / gemelter jhrerihrer
352aͤmpterämpter / auff das aller richtigeſtrichtigest gelt vnſererunserer Finantz oder
353Cammer /, wann ſiesie nit lieber woͤllenwöllen Rath ſeinsein in vnſernunsern
354Parlaments gerichten / oder jreniren vndergerichtenundergerichten / oder im
355groſſengrossen Rath, ſoso zu vnſerunser wahl ſtehenstehen ſollsoll /, in welchem fall /
356man jneninen kein weitere erſtattungerstattung thun ſollsoll / als die vberuber
357maß des werts ermelter aͤmpterämpter /, wann derſelbderselb vbertrifftubertrifft /,
358wie ſiesie dann auch die vbermaßubermaß bezalen ſollensollen /, wann jhreihre
359Ampter eines mindern werts ſeinsein.

36027. Die fahrende GuͤterGüter, die man noch finden wird / an
361einigem ort / vndund die nicht feindlicher weiß genommen
362ſeinsein worden /, ſollensollen den jenigen widerumb zugeſtelltzugestellt wer--
363den /, denen ſiesie zugehoͤrenzugehören /, doch der geſtalltgestallt /, daß ſiesie den
364Kauffern den wert wider erſtattenerstatten / von den GuͤternGütern,
365die da verkaufft ſeindseind worden / auß befelch der Obrigkeit /
366oder ſonſtsonst durch ein andere CommiſſionCommission / oder offentlichen
367geheiß /, ſoso wol von den CatholiſchenCatholischen / als von den Reli--
368gions verwanten /; vn̄und zuvolziehung deſſendessenx, ſoso obengemelt /,
369ſollensollen die JnnhaberInnhaber ermelten farender guͤtergüter /, ſoso der Re--
370 [Seite: B4r] ſtitution
Re--
370 [Seite: B4r] stitution
oder widergebung vnderworffenunderworffen ſeinsein /, gezwungen
371werden /, alſoalso bald vndund one verzug /, auch ohne einige wi--
372derred oder außzug /, ſiesie widergeben vn̄und zuſtellenzustellen den eigen--
373thūber
eigen--
373thumber
Herren / vmbumb den werth, den ſiesie darum̄darumb bezalt habēhaben.

37428. VndUnd ſoso viel belangt die nutzung vndund nieſſungniessung der
375ligenden GuͤterGüter /, ſollsoll ein jeglicher widerumb zu Hauß vndund
376Hoff kommen / vndund ſollensollen zu beiden theilen der geſamletengesamleten
377frucht diſesdises gegenwertigen Jars genieſſengeniessen /, vnuerhindertunverhindert /
378aller entſetzungentsetzung vndund verhinderung /, ſoso dem wider beſche--
379hen
besche--
379hen
in werenden entpoͤrungenentpörungen /, wie dan̄dann auch ein jeglicher
380ſollsoll genieſſengeniessen der außſtendigenaußstendigen Renten /, die da nit ſeindseind
381eingenommen worden durch vnsuns / oder durch vnſernunsern be--
382felch /, zulaſſungzulassung / oder verordnung vnſerunser oder vnſernunsern be--
383felchhaber.

38429. Dergleichen ſollensollen alle FeſtungenFestungen vndund beſatzungenbesatzungen /,
385die da ſeinsein oder ſeinsein werden / an den oͤrternörtern /, StaͤttenStätten vndund
386SchloͤſſernSchlössern, ſoso vnſerenunseren vnderthanenunderthanen zugehoͤrigzugehörig ſeinsein /, ſiesie
387ſeienseien was Religion ſiesie woͤllenwöllen /, alßbald geraumbt werden /
388nach verkündigung dieſesdieses gegenwertigen Edicts /, damit
389jneninen die freye vndund gentzliche nieſſungniessung derſelbenderselben gelaſſengelassen
390werde /, wie ſiesie dieſelbigedieselbige gehabt haben vor jrerirer entſetzungentsetzung.

39130. Wir woͤllenwöllen auch gleichsfals /, daß vnſereunsere liebe ge--
392trewe
ge--
392treue
Vettern /, der Printz von VranienUranien / vndund Graff Lud--
393wig von NaſſawNassau
/, ſeinsein Bruder /, widerumb wircklichen ein--
394geſetzt
ein--
394gesetzt
werden in alle jreire Land /, HerrſchafftenHerrschafften vn̄und Gerichts-
395zwang /, ſoso ſiesie haben in gedachtem vnſermunserm KoͤnigreichKönigreich vndund
396LandēLanden vnſersunsers gebiets /, zu ſamptsampt dēdem FürſtenthumbFürstenthumb OrāgesOranges /,
397deroſelbenderoselben Recht /, Titel / vndund ſchrifftlichenschrifftlichen vrkundenurkunden vndund
398brieffen /, vn̄und was dēſelbigendenselbigen anhengig iſtist /, ſoso jneninen genom̄engenommen
399vndund entzogen worden iſtist / durch vnſereunsere oberſteoberste Statthalter
400 [Seite: B4v] vnndunnd andere vnſereunsere Diener /, von vnsuns darzu verordnet /
401oder ſonſtsonst anderer geſtaltgestalt /, welche gedachten Printzen von
402VranienUranien
y vndund dem GrauenGraven, ſeinemseinem Bruder, ſollensollen wider
403erſtatteterstattet vndund zugeſteltzugestelt werden in ſolchensolchen ſtandstand /, wie ſolchesolche
404vor ermelten entpoͤrungenentpörungen geweſengewesen /; werden ſichsich auch fort-
405hin derſelbigenderselbigen gebrauchen /, vermoͤgvermög der fürſehungfürsehung /, ArreſtArrest
406vndund erklerung, jneninen vergunnet vndund zugelaſſenzugelassen / durch wei--
407land hochloͤblichſterhochlöblichster gedaͤchtnußgedächtnuß / vnſersunsers aller geliebſtengeliebsten
408Herren vndund Vatters, KoͤnigKönig Heinrichen /, dem Gott gne--
409dig ſeysey /, vndund andere vnſereunsere Vorfahren, die KoͤnigKönig /, wie ſiesie
410vor der entſtandnenentstandnen entpoͤrungentpörung gethan haben.

41131. Wie wir dann gleichsfals auch woͤllenwöllen /, daß alle Ti--
412tel /, Schrifften und brieffliche vrkundenurkunden /, ſoso da genommen
413worden ſeinsein /, widerumb gegeben vndund zugeſtelltzugestellt ſollensollen wer--
414den / zu beiden theilen / den jenigen /, ſoso die zugehoͤrenzugehören.

41532. VndUnd damit man /, ſoso viel moͤglichenmöglichen zuthun iſtist /, moͤgemöge
416außleſchenaußleschen / vndund vndertruckenundertrucken die gedaͤchtnußgedächtnuß aller ver--
417gangnen entpoͤrungenentpörungen vndund zwitrachtēzwitrachten /, haben wir erklert /,
418erklaͤrenerklären alle SpruͤchSprüch /, VrtheilUrtheil vndund beſcheidbescheid vndund proceß,
419einnemmung vndund verkauffung der guͤtergüter / vndund alle Dekret,
420ſoso ergangen vndund gegeben ſeinsein worden / wider ermelte die
421von der Religion /, ſoso ſiesie als Reformiert fürwenden /, ſoso wol
422wider die lebendigen als todten /, nach abſterbenabsterben vnſersunsers al--
423ler EhrwirdigſtenEhrwirdigsten Herren vn̄und Vaters, KoͤnigKönig Heinrichs /,
424von wegen gedachter Religion / Auffruhr vndund entpoͤrun--
425gen
entpörun--
425gen
/, ſoso darnach entſtandenentstanden /, zu dem auch die Execution vndund
426volziehung derſelbenderselben vrtheilurtheil vn̄und Recht, in gegenwertigkeit /
427nichtig /, vnkraͤfftigunkräfftig / vndund widerrufflich /, welche wir den̄denn der--
428halben wollen außgethan vndund außgeleſchtaußgelescht haben / vndund
429auß vnſernunsern Gerichts regiſternregistern /, ſoso wol der Ober gerichten
430 [Seite: C1r] als vndergerichtēundergerichten, auffgehebt haben /, wie dan̄dann auch alle zei--
431chen /, fußſtapffenfußstapffen vndund gedaͤchtnuſſengedächtnussen ermelter Executionen,
432ſchmachſchrifftenschmachschrifften vn̄und handlungēhandlungen wider jreire perſonperson /, gedecht--
433nuß / vndund nachkoͤmligenachkömlige /; ordnen vn̄und woͤllenwöllen /, daß ſolchssolchs alles
434hinweg gethan / vndund außgetilget werde / vndund daß die oͤrterörter
435vn̄und plaͤtzplätz /, an welchen man der vrſachenursachen halbēhalben einige abbre--
436chung oder ſchleiffungschleiffung fürgenom̄enfürgenommen /, derſelbenderselben eigenthūbseigenthumbs
437herrn widerum̄bwiderumb zugeſteltzugestelt werdēwerden /, damit ſiesie dieſelbigedieselbige gebrau-
438chen
gebrau--
438chen
/, nuͤtzennützen vndund nieſſenniessen / nach jremirem willen vndund gefallen.

43933. VndUnd ſoso viel belangt die rechtfertigungen /, vrtheilurtheil vn̄und
440Recht /, ſoso ergangen vn̄und geben worden / wid[er] die ermelte von
441der Religion /, es ſeysey in was anderen ſachensachen es woͤllewölle /, weder
442in Religions vndund entpoͤrungsentpörungs ſachensachen /, ſamptsampt den veriaͤrun-
443gen
verjärun --
443gen
vndund einnem̄ungeinnemmung der LehenguͤterLehengüter /, ſoso ſichsich begeben vndund
444zugetragen haben / in werenden gegenwertigen /, letzten / vn̄und
445vorgehenden entpoͤrungenentpörungen, anfangs des 1567., ſollensollen ge--
446halten werden /, als wann ſiesie nicht gethan /, ergangen vndund
447geſchriebengeschrieben weren /; vndund die Partheyen ſollensollen ſichsich derſelbenderselben
448keins wegs gebrauchen moͤgenmögen /, ſondersonder ſollensollen in den ſtandstand
449geſetztgesetzt werden /, darinnen ſiesie auch vorhin geweſengewesen ſeinsein.

45034. Wir ordnen auch /, daß die vor ermelter Religion bey
451den PolitiſchenPolitischen ſatzungensatzungen vnſersunsers KoͤnigreichsKönigreichs bleiben /, als
452daß die feſtfest gehalten /, vndund ſollensollen die von der Religion an
453denſelbendenselben tagen nit ſchaffenschaffen /, verkauffen / noch mit offnem
454Laden feil haben /; vndund die FaſtFast tag /, an welchen das FleiſchFleisch
455zu eſſenessen verbotten iſtist / durch die RoͤmiſcheRömische CatholiſcheCatholische Kir--
456chen /, ſollensollen die Metzgen nit offen gehalten werden.

45735. VndUnd damit die JuſtitiaJustitia vnſerenunseren VnderthanenUnderthanen ge--
458halten / vndund verwaltet werde / ohn argwohn, einiges haß
459oder gunſtsgunsts willen /, haben wir geordnet vndund ordnen /, woͤl--
460len
wöl--
460len
/ vndund gefellt vnsuns /, daß die Proceß vndund rechfertigungen /,
461ſoso da entſtandenentstanden oder entſtehenentstehen moͤchtenmöchten zwiſchenzwischen Par--
462 [Seite: C1v] theyen /, die widerwertiger Religion weren /, ſoso wol mit an--
463klagen / als mit antworten /, es ſeysey in was Burgerlicher
464oder peinlichen ſachensachen es woͤllewölle /, die ſollensollen gehandlet wer--
465den in erſtererster inſtantzinstantz vor Statthalter vndund SchoͤffenSchöffen / vndund
466anderen vnſerenunseren ordenlichen Richtern, vermoͤgvermög vnſererunserer
467ordnung /; vndund da ſichsich ein Appellation begeben wuͤrdewürde / von
468vnſermunserm Parlamentsgericht, einem an das zu Pariß /, wel--
469ches beſteltbestelt iſtist mit ſibensiben Cammeren /, deren die groͤſtegröste iſtist in
470La Tournelle1 vndund fünff /, die man nennet Des EnqueſtesEnquestes /, ſollensollen
471dieſediese, der fuͤrgewendtenfürgewendten ReformirtēReformirten Religion ſeinsein / moͤgenmögen /,
472ſoso es jneninen gefellig iſtist /, in ſachēsachen /, die ſiesie in einer jetwedern er--
473melten Cammer haben /,z es ſeienseien PreſidemPresidem oder Rath, ſichsich
474enthalten /, in jreniren ſachensachen zu richten /, welche dann one eini--
475che vermeldung der vrſachenursachen ſollensollen entſchuͤldigenentschüldigen /, ſichsich
476derſelbenderselben zu entſchlagenentschlagen /, vnangeſehenunangesehen der ordnung /, wel--
477che nicht zulaſſetzulasset /, daß die PreſidentenPresidenten vndund Rathaaſollensollen jh--
478nen
ih--
478nen
ab vorbehalten ſeinsein / alle rechtmeſſigrechtmessig RecuſationesRecusationes vn̄und ver--
479werffungen, vermoͤgvermög der ordnung.

48036. Was aber die Proceß anlangt /, ſoso ſiesie haben werden an
481dem Parlament zu ToloſaTolosa /, wann ſichsich die Partheien nicht
482koͤnnenkönnen eines andern Parlaments vergleichen /, ſollensollen ſiesie
483gewieſengewiesen werden fuͤrfür die Supplications Herren vnſersunsers
484Hoffgerichts / in jrir Auditorium. im PallaſtPallast zu Pariß /, wel--
485che jreire Proceß vnparteiſchunparteisch ſollensollen Rechtfertigen / vn̄und endli--
486chen vrtheilenurtheilen / als das haupt vn̄und oberſtoberst Gericht /, als wenn
487ſiesie Richter weren geweſengewesen / ermelts vnſersunsers Parlaments.

48837. Anlangend die de Rouén, Dyon, ProuenceProvenceac, Bretaigne, vndund
489Grenoblead, moͤgenmögen diſelbendiselben begeren /, daß ſechssechs PrӕſidentēPraesidenten, oder
490Rahtsherrn ſichsich der Rechtfertigung jrerirer Proceß enthal--
491ten /, von wegen dreyer von einer jeglichen Cammer / vndund
492in dem von Bourdeaux, von wegen vier in jeglicher Cam̄erCammer.

49338. Die CatholiſchenCatholischen moͤgenmögen auch begeren, wan̄wann ſiesie woͤl--
494 [Seite: C2r] len
wöl--
494 [Seite: C2r] len
/, daß alle die jenigen ermelter Gerichten /, die jrerirer Amp--
495ter vndund Stands entſetztentsetzt ſeinsein worden / von wegen der Reli--
496gion / von gemelten Parlamenten, ſichsich enteuſſernenteussern /, jreire Pro-
497ceß
Pro--
497ceß
zu Rechtfertigen /, Auch gleichsfalls ohne vermeldung
498einiger vrſachursach /, vndund ſollensollen dieſelbigendieselbigen ſchuͤldigschüldig /, ſichsich dauondavon
499zu enthalten. Dergleichen ſollensollen jneninen auch vorbehalten
500ſeinsein / widerFehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [alle anderen Präsidenten und Beisitzer]. alle ordenliche RecuſationesRecusationes., ſoso von Rechtswe--
501gen durch die Ordnungen erlaubt.

50239. VndUnd dieweil vil ſonderbarersonderbarer PerſonenPersonen / empfangen
503vndund erlitten haben / ſoso vil ſchmachschmach vn̄und ſchadenschaden an jreniren--
504tern vndund PerſonenPersonen /, daß ſiesie ſchwerlichenschwerlichen koͤnnenkönnen derſelbenderselben
505gedechtnus auß dem ſinnsinn ſchlagenschlagen /, wie es ſichsich denn wol
506gebuͤretegebürete / zu volziehung vnſererunserer meinung vn̄und vorhabens /,
507dieweil wir allen vnrathunrath begeren zuuerhuͤtenzuverhüten / vndund vrſachursach
508moͤchtenmöchten geben den jenigen /, die ſichsich villeicht foͤrchtenförchten vndund
509beſorgenbesorgen /, daß, wen̄wenn ſiesie widerumb zu jreniren heuſernheusern kemen /, dzdaz
510ſiesie der ruhe moͤchtenmöchten beraubt werden /, damit ſiesie warten koͤn-
511nen
kön--
511nen
vndund moͤgenmögen / biß daß der widerwillen vndund feindſchaff--
512ten
feindschaff--
512ten
ermiltert werden /, haben wir denen von der Religion
513zuuerwahrenzuverwahren geben / die Statt Rochelle, MōtaubanMontauban, Coignac,
514vndund Charite, in welchen die jenigen, ſoso vnderunder jneninen / ſoso bald
515nicht widerumb woͤllenwöllen heim zu jhrenihren HaͤuſernHäusern ſichsich moͤ--
516gen
--
516gen
verfuͤgenverfügen / vndund wohnen /,ae VndUnd zu verſicherungversicherung der--
517ſelben
der--
517selben
/ ſollensollen gedachter vnſerunser Bruder vndund Vetter /, der
518Printz von NauarraNavarra vndund Conde / vndund zwentzig Edelleut
519ermelter Religion /, die von vnsuns ſollensollen ernennet werden /,
520ſchwerenschweren vndund verheiſſenverheissen, ſamptlichsamptlich vndund ſonderlichsonderlich /, fuͤrfür
521ſichsich vndund für die gemelte Religions verwandten /, vnsuns die
522obgenante StaͤttStätt zu verwaren / vndund zu end zweyer jaren
523ſiesie widerumb vberlieffernuberlieffern / in deſſendessen hand vndund gewarſa--
524me
gewarsa--
524me
/, den wir darzu verordnen werden /, in dem Standt, in
525dem ſiesie ſeinsein /, ohne einige vernewrungverneurung noch verenderung /
526 [Seite: C2v] vndund ohne einigen verzug oder beſchwerungbeschwerung /, von was vr--
527ſach
ur--
527sach
oder gelegenheit wegen das ſeinsein moͤchtemöchte /; Zu ende deſ--
528ſelbigen
des--
528selbigen
Termins / ſollesolle die vbungubung gemelter Religion fort--
529hin volzogen werden /, wie dazumals beſchehenbeschehen /, wie ſiesie es
530jnneninnen gehabt. Nichts deſtodesto minder wollen wir / vndund iſtist vnsuns
531gefellig /, daß in dieſelbigendieselbigen alle GeiſtlichenGeistlichen moͤgenmögen frey, ſi--
532cherlichen
si--
532cherlichen
wider einkommen / vndund jreniren GottesdienſtGottesdienst ver--
533richten / in aller freyheit / vndund aller jrerirer guͤtergüter genieſſengeniessen /,
534mit ſamptsampt allen CatholiſchenCatholischen JnwohnernInwohnern derſelbigenderselbigen
535Statt /; welche geiſtlichengeistlichen / vndund andere JnwohnerInwohner gedach--
536ter vnſerunser Bruder /, Vetter / vndund andere Herren / in jhrenihren
537ſchutzschutz /, ſchirmschirm / vndund gleith nemmen ſollensollen /, damit ſiesie nicht
538verhindert /, gemelten GottesdienſtGottesdienst zuuerrichtenzuverrichten /, noch be--
539ſchweret
be--
539schweret
oder beleſtigetbelestiget werden an jhrenihren PerſonenPersonen / vndund an
540der genieſſunggeniessung jrerirer güter., Sondern herwiderumb einge--
541ſetzt
einge--
541setzt
vndund eingeſtellteingestellt / in die vollkomne beſitzungbesitzung derſelbenderselben /;
542wollen hieruͤberhierüber /, daß in ermelten vier StaͤttenStätten vnſereunsere
543Richter widerumb eingeſetzteingesetzt / vndund daß die vbungubung deß Ge--
544richts vndund gerechtigkeit auffgericht werde /, wie es vor ent--
545ſtandener
ent--
545standener
entpoͤrungenentpörungen pflegt gehalten zu werden.

54640. Wir wollen dergleichen auch /, daß, alſoalso bald nach ver-
547kuͤndigung
ver--
547kündigung
dieſesdieses gegenwertigēgegenwertigen Edicts / in beiden Legeren,
548vberalluberall in gemein die Waffen hingelegt werdēwerden /, welche al--
549lein ſollēsollen ſeinsein vndund bleiben in vnſerenunseren haͤndenhänden, vnſersunsers freund-
550lichen
freund--
550lichen
, geliebſtengeliebsten Bruders, deß Hertzogen von Anchouaf.

55141. Das frey gewerb vndund durchziehen / ſolsol wider auff
552vndund angerichtet werden / in allen StaͤttenStätten /, Flecken /, oͤrte--
553ren
örte--
553ren
/, BruͤckenBrücken / vndund PaſſenPassen vnſersunsers gemelten KoͤnigreichsKönigreichs /
554in den Stand /, wie es geweſengewesen iſtist / vor den entſtandenenentstandenen
555erſtenersten vndund letzten entpoͤrungenentpörungen.

55642. VndUnd zu vermeidung aller gewaltigen widerſpennig--
557keit
widerspennig--
557keit
/, die ſichsich etwan begeben moͤchtēmöchten / in viel vnſerenunseren Staͤt--
558 [Seite: C3r] ten
Stät--
558 [Seite: C3r] ten
/, ſollensollen die jenigen, ſoso von vnsuns verordnet werdēwerden / zu vol--
559ziehung dieſesdieses gegenwertigen Edicten /, die einen in abwe--
560ſenheit
abwe--
560senheit
der anderen /, die fuͤrnempſtenfürnempsten JnwohnerInwohner ermelter
561StaͤttStätt / beider Religion / ſchwerenschweren laſſenlassen /, die, ſoso ſiesie darzu er--
562wehlet werden /, die volziehung vnſersunsers Edicts zu halten /,
563dieſelbendieselben werden denn eins theil in den ſchutzschutz vndund ſchirmschirm
564des anderen befehlen / vndund ſiesie zu beyden theilen zugleich
565beleſtigenbelestigen / vn̄und durch offentliche Gerichtshandlung vffer--
566legen
uffer--
566legen
/, ſichsich BuͤrgerlichenBürgerlichen zuuerantwortenzuverantworten / von wegen be--
567ſchehner
be--
567schehner
verbrechung vndund vbertrettungubertrettung obgemeltes Edi--
568ctes / in ernanten StaͤttenStätten /, durch JnwohnereInwohnere derſelbenderselben / zu
569beyden theilen /, oder aber die Verbrecher vndund MißhaͤndlerMißhändler
570deſſelbendesselben / in der Obrigkeit hand vbergebenubergeben vndund lieffern.

57143. VndUnd damit / als wol vnſerunser Richter vndund Amptsleut ſoso
572wol als vnſereunsere VnderthanenUnderthanen / klaͤrlichenklärlichen vndund mit aller ge--
573wißheit vnſersunsers willens vndund meinung verſtendigetverstendiget ſeyenseyen /
574vn̄und zu auffhebung alles zweiffels /, vmbſchweiffesumbschweiffes / vn̄und auß--
575fluchts /, die von wegen des vorgehenden Edicts fuͤrgewen-
576det
fürgewen--
576det
werden moͤchtenmöchten /, haben wir erklaͤrterklärt / vndund erklaͤrenerklären alle
577andere Brieff /, Declaration, Modification, ReſtrictioRestrictio, Außle--
578gungen /, ergangene VrtheilUrtheil vndund RegiſterRegister /, gleich ſoso wol
579die heimliche / als andere, berathſchlagungenberathschlagungen /, ſoso hiebeuorhiebevor
580gemacht worden in vnſerenunseren Gerichts Parlamenten / vndund
581anderen, die nachkuͤnfftiglichennachkünfftiglichen moͤchtenmöchten gemacht werden /,
582zu nachteil vnſersunsers gegenwertigen Edicts /, belangende die
583Religions ſachensachen / vndund der entſtandenenentstandenen entpoͤrungenentpörungen in
584dieſemdiesem vnſerenunseren KoͤnigreichKönigreich /, daß ſiesie nichtig vndund vnkrefftigunkrefftig
585ſeinsein ſollensollen /; welchen / vndund den abbrüchigen, derſelbenderselben darin--
586nen begriffen /, haben wir durch ermeltes dieſesdieses vnſerunser E--
587dict abgebrochen / vndund benemen es hiemit ab /, jetz als dann /
588vndund dann als jetz /, heben wir es auff /, widerruffens vndund ver-
589nichtigens
ver--
589nichtigens
/ vn̄und erkleren außtruͤckenlichenaußtrückenlichen /, das wir wollen /,
590 [Seite: C3v] daß diſesdises vnſerunser ermeltes Edict / ſolsol ſichersicher /, beſtendigbestendig vn̄und vn--
591uerbruͤchlich
un--
591verbrüchlich
gehalten vndund gehandhabt werden /, ſoso wol
592durch vnſerunser Richter vndund Amptleuten / als VnderthanenUnderthanen /,
593vnangeſehenunangesehen vndund vnuerhindertunverhindert / alles deß jenigen /, was
594darwider ſeinsein moͤchtemöchte / oder demſelbigendemselbigen abbruͤchigabbrüchig ꝛc.etc.

59544. VndUnd zu mehrer verſicherungversicherung /, erhaltung vndund hand--
596habung / deſſelbendesselben, wie wir begeren /, wollen, ordnen / vndund ſe--
597tzen
se--
597tzen
wir gefellig /, daß alle LanduoͤgtLandvögt vnſerunser LandſchafftenLandschafften /,
598vnſereunsere oberſteoberste Statthalter /, BürgermeiſterBürgermeister vn̄und SchoͤffenSchöffen /
599vndund andere ordenliche Richter der Statt diſesdises vnſersunsers Koͤ--
600nigreichs
--
600nigreichs
/, alſoalso bald nach empfahung dieſesdieses vnſersunsers gemel--
601ten Edicts, ſchwerenschweren ſollensollen /, daſſelbigdasselbig zu halten vn̄und zu hand-
602haben /, auch zu halten / vn̄und zu handhaben verſchaffenverschaffen / vndund
603ein jeglicher in ſeinemseinem gebiet zuerhalten /, wie dann gleichs--
604falls auch alle andere Amptleut /, wie ſiesie Namen haben /,2 ſoso
605jaͤrlichejärliche oder zeitliche Ampter haben /, ſoso wol die gegenwer--
606tige / nach empfangung diſesdises Edicts / als jreire nachkom--
607mende /, bey dem Eyd /, den ſiesie vnsuns pflegen zu thun / zu ein--
608gang jrerirer Empter vndund Gebiets /, welches Eyds ſollensollen of--
609fentliche kundſchafftenkundschafften verfertiget werden / allen den jeni--
610gen /, die es begeren werden.

61145. Wir befehlen auch vnſerenunseren geliebten vndund getrewengetreuen
612Dienern vnſererunserer Gerichts Parlamenten /, daß ſiesie, alſoalso bald
613nach empfangenem vnſeremunserem gegenwertigen Edict /, dzdaz alle
614ſachensachen hindan geſetztgesetzt / vndund bey ſtraffstraff der nichtigkeit aller
615handlungen /, ſoso ſiesie anderſtanderst thun würden /, daß ſiesie gleichen
616Eyd thun ſollensollen / vndund diſesdises vnſerunser Edict offentlich verkün--
617den laſſenlassen / vndund in vnſereunsere GerichtsbuͤcherGerichtsbücher ein RegiſtrirenRegistriren /
618nach ſeinerseiner form vndund inhalt /, lauter vndund einfeltiglich /, ohne
619gebrauchung einiger Modification, ReſtrictionRestriction, Declaration,
620oder heimlich RegiſterRegister /, auch ohne erwartung vnſersunsers eini--
621gen, weiteren geheiß oder befehls /, vndund vnſerenunseren oberſtenobersten
622 [Seite: C4r] Procuratoren /, daß ſiesie alſoalso bald vndund ohne vnterlaßunterlaß ſol--
623len
sol--
623len
begeren / vndund anhalten /, daß ermelte verkündigung /,
624welche wir woͤllenwöllen /, daß in beyden LaͤgernLägern beſchehebeschehe / jn--
625nerhalb
in--
625nerhalb
ſechssechs tagen / nach beſchehenerbeschehener Publication / an
626vnſeremunserem Parlaments Gericht zu Paris /, damit die Auß--
627lendiſchen
Auß--
627lendischen
alſoalso bald abgefertiget / vndund abgeſchafftabgeschafft wer--
628den. Wir aufferlegen gleichsfalls auch vnſerenunseren ober--
629ſten
ober--
629sten
Statthaltern vndund Regenten /, daß ſiesie ermeltes vn--
630ſer
un --
630ser
Edict alſoalso bald laſſenlassen verkünden /, fuͤrfür ſichsich ſelbßselbß / als
631durch andere jhreihre VndergerichtsUndergerichts Amptleute3 / vndund an--
632dere ordenliche Richter der StaͤtteStätte jhrerihrer HerrſchafftenHerrschafften /
633vndund an allen orten /, da es ſichsich gebuͤrengebüren wirdt /, zu ſamptsampt,
634daß ein jeglicher / daſſelbigdasselbig ſeinesseines theils / halte /, ſchuͤtzeschütze /
635vnndunnd handhabe /, damit man auffs beſtebeste moͤgemöge auffhoͤ--
636ren
auffhö--
636ren
/ alle feindliche handlungen / vnndunnd verhindrungen /,
637daß alle beſchwernuͤſſenbeschwernüssen vnndunnd aufflagen /, ſoso geſche--
638hen
gesche--
638hen
ſeynseyn / oder moͤchtenmöchten / von wegen ermelter entpoͤ--
639rungen
entpö--
639rungen
, auffgehaben werden / nach verkuͤndigungverkündigung die--
640ſes
die--
640ses
vnſersunsers gegenwertigen Edicts /; was nach beſchehe--
641ner
beschehe--
641ner
gemelter Publication geſchehengeschehen würde /, erkleren
642wir ſtraffwirdigstraffwirdig ſeinsein / vnndunnd der wider erſtattungerstattung ſchuͤl--
643dig
schül--
643dig
/, Nemlichen: wider die jenigen /, die ſichsich der Waf--
644fen, gewalts / vnndunnd drangs gebrauchen werden / in ver--
645brechung vnndunnd ſchwechungschwechung dieſesdieses vnſersunsers gegenwerti--
646gen Edicts / vndund mit der that verhindern werden / deſſel--
647ben
dessel--
647ben
Execution / vndund deſſelbendesselben gebrauch, bey ſtraffstraff deß to--
648des / ohne hoffnung einiger gnade noch verzeihung. VndUnd
649dann belangend andere gegenthaten /, ſoso nicht mit Waf--
650fen /, zwang / noch drang werden beſchehenbeschehen /, ſollensollen geſtrafftgestrafft
651werden / mit anderen leiblichen ſtraffenstraffen /, als der Acht /, Leib--
652ſtraffen
Leib--
652straffen
/ nach ermeſſigungermessigung / vndund anderen GeltſtraffenGeltstraffen /
653nach wichtigkeit vndund erforderung der Mißhandlung, zu--
654 [Seite: C4v] gefallen / vndund ermeſſigungermessigung deß Richters geſtelletgestellet /, dem wir
655die erkentnus deren ſachensachen heimgeſteltheimgestelt haben /, denen wir
656dißfals bey jhrenihren ehren vndund gewiſſengewissen aufferlegen /, daß ſiesie
657ſolchessolches volnfuͤrenvolnfüren mit gerechtigkeit vndund gleichmeſſigkeitgleichmessigkeit /,
658wie es ſichsich gebuͤretgebüret /, ohne anſehenansehen vndund ohne vnterſcheidunterscheid
659der PerſonenPersonen / oder der Religion.
660[46.]ag Wir geben auch befehl ermelten vnſerenunseren Leuten /, ſoso
661gedacht vnſerunser Parlament Gericht beiſitzenbeisitzenah /, den Camme--
662ren vnſerunser Rechnung /, Gerichten vnſererunserer hilff /, Statthal--
663tern /, SchoͤffenSchöffen /, ProfoſenProfosen / vndund anderen vnſerenunseren Rich--
664tern vndund Amptleuten /, denen es gebuͤrengebüren wirt / oder jhrenihren
665Statthaltern /, daß ſiesie diß gegenwertig Edict vndund Ord--
666nung offentlichen laſſenlassen verleſenverlesen /, verkuͤndigenverkündigen /, in jreniren
667GerichtsbuͤchernGerichtsbüchern ein regiſtrirenregistriren / vndund daſſelbigdasselbig erhalten /,
668ſchuͤtzenschützen vndund handhaben / vnuerbruͤchlichunverbrüchlich, von Puncten zu
669Puncten /, vn̄und deſſelbendesselben JnhaltsInhalts laſſenlassen genieſſengeniessen /, vollkom--
670menlichen vndund friedlichen gebrauchen / alle die jenige /, de--
671nen es gebüren wirt /, auffgehaben vndund hindan geſetztgesetzt / al--
672ler entpoͤrungenentpörungen vndund verhinderungen, ſoso darwider ſeinsein
673moͤchtemöchte /, Denn ſolchessolches iſtist vnſerunser wil vndund meinung /. VndUnd zu
674zeugnis deſſelbendesselben / haben wir dieſendiesen gegenwertigen Brieff
675mit eigner Hand vnterſchriebenunterschrieben /, VndUnd zu mehrer verſi--
676cherung
versi--
676cherung
vndund beſtettigungbestettigung deſſelbendesselben / zu ewiger beſtendig--
677keit
bestendig--
677keit
/ vnſerunser JnſigelInsigel hieran hencken laſſenlassen. Geben zu Sanct
678Germain
/, im AuguſtAugust Monat /, im jar der gnaden 1570.,
679vnſersunsers KoͤnigreichsKönigreichs den 10.
680AlſoAlso underſchriebenunderschrieben.: Charles.
681VnderzeichnetUnderzeichnet: vom
682Neufuillo.


Textapparat

a Korrigiert aus: geſebengeseben.
b Korrigiert aus: Dallenron.
c Sämtliche Artikelnummern stehen jeweils neben der ersten Textzeile des Artikels rechts oder links am Rand.
d Am rechten Rand: 1.
e Am rechten Rand: 2.
f Am rechten Rand: 3.
g Am rechten Rand: 4.
h Am rechten Rand: 5.
i Am rechten Rand: 5.
j Am rechten Rand: 6.
k Am rechten Rand: 7.
l Am rechten Rand: 8.
m Am rechten Rand: 9.
n Korrigiert aus: Gubens.
o Am rechten Rand: 10.
p Am rechten Rand: 11.
q Am rechten Rand: 12.
r Am rechten Rand: 13.
s Korrigiert aus: de Matlle.
t Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [Hof].
u Korrigiert aus: Schuler-||krancken.
v Korrigiert aus: Refe-||cieren.
w Korrigiert aus: Anchau.
x Korrigiert aus: zuvolziehungdeſſenzuvolziehungdessen.
y Korrigiert aus: VramenUramen.
z Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [verlangen, dass vier,].
aa Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [sich so verhalten können, dass sie ohne Gründe ablehnen. Und überdies].
ab Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [gegen alle anderen Präsidenten und Beisitzer].
ac Korrigiert aus: ProuenteProvente.
ad Korrigiert aus: Grenbole.
ae Fehlstelle; nach dem französischen Quellentext ist hier zu ergänzen: [sich zurückziehen und daran gewöhnen können.].
af Korrigiert aus: Anchau.
ag Artikelnummer fehlt im deutschen Text; ergänzt nach dem französischen Quellentext.
ah Korrigiert aus: beſitzenbesitzen.

Sachliche Anmerkungen

1 Gemeint sind die beiden Kammern des Pariser Parlement La Grande und La Tournelle.
2 Im französischen Quellentext erfolgt eine detailliertere Aufzählung (vgl. den französischen Quellentext).
3 Im französischen Quellentext erfolgt eine detaillierte Aufzählung (vgl. den französischen Quellentext).

Charles IX, König
Anm.: König von Frankreich
weiterführende Informationen
Catherine de Médicis, Regentin
Anm.: Königin von Frankreich
weiterführende Informationen
Heinrich III. von, Frankreich
Anm.: Henri de Valois; bis 1576 Herzog von Anjou
weiterführende Informationen
François de Valois, Herzog von Anjou ab 1576, Herzog von Alençon
weiterführende Informationen
Jeanne d’ Albret
Anm.: Königin von Navarra
weiterführende Informationen
Heinrich IV. von, Frankreich
Anm.: König Heinrich III. von Navarra; Henri de Bourbon
weiterführende Informationen
Louis I de Bourbon , Fürst
Anm.: Prince de Condé, Anführer der evangelischen Partei in den französischen Religionskriegen
weiterführende Informationen
Henri I. de Condé , Prinz
Anm.: Henri de Bourbon
weiterführende Informationen
Wilhelm I. von Nassau-Oranien , Prinz
Anm.: Statthalter der Niederlande
weiterführende Informationen
Ludwig von Nassau , Graf
Anm.:
weiterführende Informationen
Heinrich II., König
Anm.: König von Frankreich
weiterführende Informationen
Nicolas de Neufville
Anm.: seigneur de Villeroy
weiterführende Informationen
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Frankreich, Königreich
weiterführende Informationen
Alençon, Herzogtum
Alençon, Herzogtum
Bourbon-l’Archambault
weiterführende Informationen
Bourbon-l’Archambault
weiterführende Informationen
Condé-en-Brie, Herrschaft
weiterführende Informationen
Condé-en-Brie, Herrschaft
weiterführende Informationen
Condé-en-Brie, Herrschaft
weiterführende Informationen
Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum
weiterführende Informationen
Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum
weiterführende Informationen
Nassau-Oranien, Grafschaft
weiterführende Informationen
Nassau-Oranien, Grafschaft
weiterführende Informationen
Niederlande
Niederlande
Île de France, Region
weiterführende Informationen
Villenoce (in der Champagne)
Kerez (in der Bretagne)
Touraine, historische Provinz
weiterführende Informationen
Maine, historische Provinz
weiterführende Informationen
Chartrain, Gebiet um Chartres
Saint-Leu-d’Esserent
weiterführende Informationen
La Charité-sur-Loire
weiterführende Informationen
Saint-Germain-en-Laye
weiterführende Informationen