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Unsere Beschlüsse von den drei Nationen von Siebenbürgen zusammen mit unseren Verwandten aus Ungarn, die während dieses Landtages beschlossen wurden, welcher von unserem Herrn, Seiner Majestät, hier in Thorenburg im Jahre 1568 am Heiligendreikönigstag angesetzt worden ist.

15. Wir berichten Eurer Majestät untertänig, dass es in Eurem Land viele gibt, die dem walachischen Bischof, den Eure Majestät in sein Amt setzten, nicht folgen, sondern ihm den alten Pfarrern und deren Irrungen zuliebe widerstehen und ihm nicht ermöglichen, seinem Amt nachzugehen; wir ersuchen eure Majestät, nach Inhalt der früheren Beschlüsse das Evangelium zu fördern und die dagegenwirkenden Hartnäckigen zu bestrafen.

22. Wie unser Herr, Seine Majestät, in den früheren Landtagen mit seinem Land gemeinschaftlich in Sachen der Religion beschlossen hat, so bestätigt er das auch jetzt im gegenwärtigen Landtag, nämlich dass überall die Prediger das Evangelium predigen, verkündigen sollen, jeder nach seinem Verständnis. Und wenn es die Gemeinde annehmen will, gut, wenn aber nicht, so soll sie niemand mit Gewalt zwingen, da ihre Seele sich dabei nicht beruhigt, sondern sie soll solche Prediger beschäftigen können, deren Lehre ihr selbst gefällt. Darum soll aber niemand unter den Superintendenten oder auch andern die Prediger beleidigen dürfen. Niemand soll von jemandem wegen der Religion verspottet werden entsprechend den früheren Artikeln. Auch wird niemandem gestattet, dass er jemanden wegen seiner Lehre mit Gefangenschaft oder Entziehung seiner Stelle bedrohe. Denn der Glaube ist Gottes Geschenk, derselbe entsteht durch das Hören, welches Hören durch Gottes Wort zustande kommt.