Religiöse Friedenswahrung und Friedensstiftung in Europa (1500-1800): Digitale Quellenedition frühneuzeitlicher Religionsfrieden

Passauer Vertrag (2. August 1552)


Text

Passauer Vertrag (2. August 1552)

1 [Blatt: A1r] aAbdruck des Paſſaw--
2iſchen
Passau--
2ischen
Vortrags:, ſoso
3den andern1 Monats tag Au--
4guſti
Au--
4gusti
/ Anno etc. Lij.LII.
5auffgericht worden.a

[Blatt: A1v]

6 [Blatt: A2r] WIRWir, Ferdi--
7nand
b etc., Bekennenc /:
8Als vnsuns hieuorhievor zeitlich jnninn
9mehr wege angelangt2 /, Welcher maſſenmassen ſichsich jmim
10Heiligen Reich DeutſcherDeutscher Nation / hin vnndunnd
11wider allerhand Kriegsgewerb3 /, ruͤſtungrüstung vndund
12empoͤrungempörung erzeigēerzeigen4 / VndUnd aus des hochgebornen
13PhilipſenPhilipsen /, LandgrauenLandgraven zu HeſſenHessen etc., Cuſto--
14dien
Custo--
14dien
5 vndund vorhafftung / jhrihr fuͤrnembſtefürnembste6 vrſacheursache
15ſchepfenschepfen vndund nehmen ſoltesolte., Haben wir aus an--
16geborner begird /, trewetreue /, lieb vnndunnd neigung /, ſoso
17wir zum heyligen Reich /, auch allen vndund jeden
18deſſelbendesselben Stenden vndund gliedern / vndund ſonderlichsonderlich
19zu erhaltung vn̄und beforderung7 gemeiner8 wolfart,
20ruhe /, friedens / vndund einigkeit /, Auch zu abſtel--
21lung
abstel--
21lung
vnndunnd vorhuͤttungvorhüttung ChriſtlichsChristlichs Blutuor--
22gieſſens
Blutvor--
22giessens
/, vorderbene / der vnſchuldigenunschuldigen / vndund vor-
23herung9 des Vaterlandes / billich vnndunnd willig
24tragen /, die RoͤmRöm[ische]: Kay[serliche]: May[estät]:, vnſernunsern lieben
25Brudern vndund Herren /, bruͤderlichbrüderlich /, freundlich /
26vndund bitlich10 erſuchtersucht /, vnsuns bemelts11 LandgrauenLandgraven
27erledigung12 / vnndunnd anderer anhengigen13 ſachensachen
28halben /, ſoso zu Krieg vn̄und empoͤrungempörung vrſachursach geben
29 [Blatt: A2v] moͤchtemöchte /, guͤtlichergütlicher handelungf 14 zugoͤnnenzugönnen15 / vndund
30zugeſtattenzugestatten /, ſolchssolchs auch von jhrihr Liebden16 vnndunnd
31Kay[serlichen]: May[estät]: bruͤderlichbrüderlich erlangt /. Darauff dan̄dann
32Wier / ſamptsampt dem DurchlauchtigſtenDurchlauchtigsten17 FuͤrſtenFürsten /,
33Herrn Maximiliano /, KoͤnigKönig zu Behaim etc.,
34vnſermunserm freundlichen, lieben Sohne /, VnndUnnd die
35HochgebornēHochgebornen / Moritz, Hertzog zu SachſenSachsen etc.,
36vnndunnd Albrecht, Hertzog zu Beierng /, vnſerunser lieb
37Oheim18 /, ChurfuͤrſtChurfürst vndund Sohne /, zu nechſtnechst vor--
38ſchienen
vor--
38schienen
OſterfeſtOsterfest19 / jnninn vnſererunserer Stadt Lintz zu--
39ſammen
zu--
39sammen
kommen /,20 vnsuns hieruͤberhierüber freundlich vndund
40vortrewlichvortreulich21 vnderredetunderredet / vnndunnd nach allerhand
41vorloffener22 RathſchlagungRathschlagungh /, vnderhandlungunderhandlung /,
42auch fleiſſigerfleissiger bewegung23 / dieſerdieser hochwichtigen
43ſachensachen / bey vnsuns / vndund jreniren L.[iebden] fuͤrfür nuͤtznütz vndund noth--
44wendig angeſehenangesehen / vn̄und bedacht /, ein andere fuͤr--
45derſame
für--
45dersame
24 zuſammenkunfftzusammenkunfft /, benantlich25 auff den
46xxvj.XXVI. May negſtnegsti /, hieher gegen PaſſawPassau fuͤrzu--
47nehmen
fürzu--
47nehmen
vnndunnd zuſtellenzustellen /, Desgleichen hiernach
48beſtimbtebestimbte ChurfuͤrſtenChurfürsten vnndunnd FuͤrstenFürsten / als mit--
49vnderhendler
mit--
49underhendler
/ auch hierzu zubeſchreibenzubeschreiben26 /, ſoso mit
50vndund neben vnsuns / ſichsich ferner27 guͤtlichengütlichen handlungj
51vnderfahenunderfahen28 / vndund vormittels GoͤtlicherGötlicher gnaden
52den fuͤrgefallenenfürgefallenen BeſchwerungenBeschwerungen /, jrrungenirrungen
53vndund gebrechen / gentzlich vndund entlich29 abhelffen
54 [Blatt: A3r] moͤchtenmöchten /.30 Demnach haben wir vndund bemelter31
55ChurfuͤrſtChurfürst zu SachſenSachsen etc.k / vnsuns / auff obbe--
56ſtimbte
obbe--
56stimbte
32 zeit allhieherl 33 vorfuͤgtvorfügt / vnndunnd ſeinsein der an--
57dern fuͤnfffünff ChurfuͤrſtenChurfürsten / hienach bemelte Ge--
58ſandten
Ge--
58sandten
/, Nemlich / Von des ErtzbiſchoffsErtzbischoffs zu
59Meintz
/: Daniel Brendel vonn Homburgkm /,
60Thumbherr34 doſelbſtdoselbst /, ChriſtoffChristoff Mathias /, der
61Rechten Licentiat, Cantzler, vndund Peter Echter.;
62Von des ErtzbiſchoffsErtzbischoffs zu CoͤllenCöllen /: Heinrich
63Saltzburg
/ vndund FranciſcusFranciscus Burckhart /, beyde
64Doctor.; Von des ErtzbiſchoffsErtzbischoffs zu Trier /:
65Johan von der Layen /, OberſterOberster Archidiacon
66doſelbſtdoselbst /, Philips, Freyherr zu Wynneberg vndund
67BeilſteinBeilstein
, LandhoffmeiſterLandhoffmeister35 /, vndund Felix Hornung,
68D[octor]., Cantzler.; Von Pfaltzgraff Friderichs /:
69Ludwig, Graff zu Stolbergk /, KoͤnigſteinKönigstein / vndund
70RutſchefordtRutschefordt /, Johann von Dienheimn, Ampt--
71man zu Creutzenach /, Melchior DrechſelDrechsel, Doc--
72tor /, vndund Johan KoͤtnizKötnizo.;p Von Marggraff
73Joachims wegen /: Adam Trotte, MarſchalchMarschalch /,
74ChriſtoffChristoff von der StraſſeStrasse /, Timotheus Jung
75vn̄und Lampertus DiſtelmeierDistelmeier /, alle drei Doctor /;
76Auch die Ehrwirdigen Hochgebornen / ErnſtErnst,
77ErtzbiſchoffErtzbischoff zu Saltzburgk36 etc., Mauritz zu
78EichſtedtEichstedt
/ vndund Wolffgang, zu PaſſawPassau Biſcho--
79 [Blatt: A3v] fen
Bischo--
79 [Blatt: A3v] fen
/, vnndunnd Albrecht, Pfaltzgraff bey Rein /, Her--
80tzog in Obern vndund nidern Baiern /, perſonlichpersonlich /;
81VndUnd dann von des BiſchoffsBischoffs zu WuͤrtzburgsWürtzburgs:
82Heinrich, Graff zu CaſſtelCasstel, Thumherr doſelbſtdoselbst /,
83vndund Hans Zobel.; Von JohanſenJohansen, Marggra--
84fen zu Brandenburg etc.: Adrian Albin, D[octor].,
85Cantzler /, Andres Zoch, Doctor /, vndund Bartel
86von Mandeßlo
.; Von Hainrichs des juͤngernjüngern,
87Hertzogen zu BraunſchweigBraunschweig /: Veit Grummer.;
88Von Wilhelmen, Hertzogen zu GuͤlichGülichq 37 /: Wil --
89helm Kettler
/, Wilhelmr von NewenhoffNeuenhoffs, genant
90Ley, HoffmeiſterHoffmeister38 /, Dietrich von SchepſtadtSchepstadt /
91vndundt Carle HarſtHarst /, Doctores.; Von PhilipſenPhilipsen
92zu Pommern
/: Jacob Zitzewitz /, Doctor vnndunnd
93Cantzler.; VndUnd von ChriſtofenChristofen, Hertzogen zu
94Wirtemberg, wegen /: Hans Dieterich von Ple--
95ningen
, OberuoigtObervoigt zu Stutgarten /, Ludwig
96von FrawenbergFrauenberg
, OberuoigtObervoigt zu LauffēLauffen /, Hans
97Heinrich Hecklein
/ vndund CaſparCaspar Beher /, beyde
98Doctor /, auch bey vnsuns alhier erſchienenerschienen /.
Mit
99welchen als neben vnsuns fuͤrgenomenfürgenomen39 / vnndunnd be--
100ſchriebenen
be--
100schriebenen
vnterhendlernunterhendlern / wier die ſachensachen vor
101dieu handt genomen /, auch anfangs von bemel--
102tem ChurfuͤrſtenChurfürsten zu SachſſenSachssen /, S[einer]. L[iebden]., vndund der--
103ſelben
der--
103selben
Miteinigungs vorwanthen40 / beger vndund
104 [Blatt: A4r] beſchwerungenbeschwerungen / jnninn zweien vnderſchiedlichenunderschiedlichen
105ſchrifftenschrifften41 empfangen / vndund folgends mit hohem
106fleis erwogenv / vndund den ſachensachen zum getrewlich--
107ſten
getreulich--
107sten
nachgedacht /, wie die zu guͤtlichergütlicher vorgleich-
108ung42 gebracht / vndund die fuͤrſtehendfürstehend43 hochſchedlichhochschedlich
109Kriegs empoͤrungempörung abgeſteltabgestelt /, ſondernsondern44 bestendi--
110ger Fried /, ruhe vndund einigkeit / jmim heiligen Reiche
111DeutſcherDeutscher Nation
/ wider auffgericht vndund er--
112halten werden moͤchtemöchte /, vndund alſoalso letztlich / nach
113viel vndund lang gepflogner Schriefftlichen vnndunnd
114muͤndtlichenmündtlichen vnterhandlungunterhandlung hirnach folgende
115mittel45 /, puncten / vndund Artickel / auff der RoͤmRöm[ischen].
116Kay[serlichen]. May[estät].
wolgefallen /, auch des Churfuͤr--
117ſten
Churfür--
117sten
zu SachſſenSachssen
halben / auff S[einer]. L[iebden]. Mitaini--
118gungs vorwanten bewilligung vndund Ratifica--
119tion entlich46 abgerett47 /, beteidingt48 vn̄und vorgleichet.49

120wAbſtellungAbstellung der KriegsruͤſtungKriegsrüstung / vndund
121Landgraff Philips zu HeſſenHessen etc.
122erledigung50 / belangend.w


123[Art. 1] ERſtlichErstlich ſolsol der ChurfuͤrſtChurfürst zu SachſſenSachssen /
124vndund S[einer]. L[iebden]. mitvorwanthe51 Krigs FuͤrſtenFürsten
125vndund Stende /, ſoso52 dieſendiesen vortrag53 annemen /,54
126 [Blatt: A4v] von allem jhremihrem thetlichem fuͤrnehmenfürnehmen55 / vnndunnd
127kegenwertiger kriegsuͤbungkriegsübung56 / gentzlich abſtehnabstehn /
128vndund jrir beſamletbesamlet57 KriegsuolckKriegsvolck auff den xj.XI. oder
129xij.XII.x AuguſtiAugusti ſchirſtschirst58 / allenthalben59 vrlaubenurlauben /, zer--
130trenneny vndund vorlauffen60 / ader61 vnsuns, KoͤnigKönig Fer--
131dinanden
/, auff vnſerunser begern vndund beſoldungbesoldung / er--
132folgen laſſenlassen62 /, auch nach aller muͤglicheitmüglicheit / vndund
133das dorinn kein gefehrlicheit geſpuͤrtgespürt werde /,
134darob ſeinsein63 / vn̄und vorfuͤgenvorfügen /, Das jrir KriegsuolckKriegsvolck
135one ferner beschedigungbeschedigung der Kay[serlichen]. May[estät]. vndund
136vnſerunser /, auch ChurfuͤrſtenChurfürsten /, FuͤrſtenFürsten /, Stende vn̄und
137Stedte des heiligen Reichs /, jhrenihren abzugk neh--
138menz vndund getrent werden / vndund alſoalso ſichsich der Roͤ[mischen].aa
139Kay[serlichen]. May[estät]. vndund des heiligēheiligen Reichs gehorſamegehorsame
140vorhalten64 / vndund dorinn bleiben /, auch die Sten--
141de /, Stedte / vndund andere /, die ſiesie bis anhero vber-
142zogen
uber--
142zogen
65 vndund belagert / oder ſonſtsonst jneninen beypflichtig
143gemacht66 /, derſelbenderselben jrerirer pflicht /, anhangs67 / vndund
144buͤndnisbündnis / durch ein offen Patent68 /, alhier begrif--
145fene69 Copey gleich lautend /,70 ledig zelen71 /, wie ſiesie
146dann auch auff ſolchsolch Patent / vndund in krafft dis
147vortrags / derſelbenderselben ledig ſeinsein ſollensollen.

148[Art. 2] Es ſolsol auch Landgraff Philips zu HeſſenHessen
149mitler weile / die zu Halle in SachſſenSachssen auffge--
150richte Capitulation72 / auſſerhalbausserhalb73 der jhenigen
151 [Blatt: B1r] Artickel /, ſoso hieuorhievor ſchonschon vorricht74 vndund volnzo--
152gen /, auch auſſerhalbausserhalb des puncten / CaſſelCassel be--
153langende /,75 von newemneuem Ratificiren vndund vnuor--
154bruͤchlich
unvor--
154brüchlich
halten /, auch ſeinsein erfolgte vorhafftūgvorhafftung
155vndund auffhaltungab 76 nicht anden77 /, aifern78 oder rech--
156nen79 /, Sonder gegen der Kay[serlichen]. May[estät]. /, vnsuns / vndund
157dem heiligen Reich / als ein gehorſamergehorsamer FuͤrſtFürst /
158ſichsich die tag ſeinsseins lebens / erzeigen / vndund ſichsich des
159alles gegen der Kay[serlichen]. May[estät]. in gebuͤrendergebürender / vndund
160alhier begriffner form / genugſamgenugsam obligiren80 vndund
161vorſchreibenvorschreiben81 /, acSolchs auchac bey ſeinenseinen SoͤnenSönen
162vndund LandſchafftLandschafft gleichsfals zuhalten / vn̄und ſichsich
163von newemneuem zuuorſchreibenzuvorschreiben / entlich82 vorfuͤgenverfügen
164vndund vorſchaffenvorschaffen83.


165Desgleichen beide ChurfuͤrſtenChurfürsten / Sach--
166ſen
Sach--
166sen
vnndunnd Brandenburg /, auch Hertzog Wolff--
167gang
, Pfaltzgraff etc., jhrihr vorgegebene Obliga--
168tiones84 / gleicherweis auch wider ernewernerneuern85 / vndund
169obbeſtimbteobbestimbte86 vorſchreibungenvorschreibungen87 auff den ſechſtensechstenad
170AuguſtiAugusti ſchirſtschirst / der Durchlauchtigen88 FuͤrſtinFürstin,
171FrawFrau Maria, zu Hungarn vnndunnd Behaim Koͤ--
172nigin
--
172nigin
/, Wittib89 /, vnſererunserer freundlichēfreundlichen, lieben ſchwe--
173ſter
schwe--
173ster
/, odder derſelbenderselben PreſidentenPresidenten zu Mecheln /
174vberantwortuberantwort werden.90
175 [Blatt: B1v] Dargegen91 ſolsol gedachter92 Landgraff / ſeinerseiner
176CuſtodienCustodien93 gentzlichen entledigt94 / vnndunnd auff ob--
177angeſetztē
ob--
177angesetzten
95 xj.XI. oder xij.XII. tag AuguſtiAugusti / gegen Rein--
178felß
/ one entgelt auff freiem fues in ſeinsein ſicheresichere
179gewarſamgewarsam96 geſteltgestelt werden /.97 Dorneben ſolsol auch
180die Kay[serlich]. May[estät]. jrir KriegsuolckKriegsvolck /, was des98 wider
181dieſediese Stende an mancherley ortten vorſamletvorsamlet /,
182wider jtztgemelte99 Stende /, ſoso dieſendiesen Vortragk
183annemen /, in keinen weg gebrauchen / noch auff
184denſelbendenselben ligen laſſenlassen100.


185[Art. 3] Es ſolsol auch die Kay[serlich]. May[estät]. den Landgra--
186uen
Landgra--
186ven
/ bey fuͤrgenomenerfürgenomenerae BefeſtigungBefestigung101 zu CaſſelCassel /
187gnediglich bleiben laſſenlassen /,102 Desgleichen mit deraf
188Execution der jnin werender103 CuſtodienCustodien geſproch--
189nen
gesproch--
189nen
NaſſawiſchenNassauischen VrtheilnUrtheiln104 / allenthalben ſtill-
190geſtannden
still--
190gestannden
105 werden /, biſsbiss nach erledigung106 des
191LandgrauenLandgraven / guͤtlichegütliche handlung107 / zwiſchenzwischen den
192Partheien fuͤrgenommenfürgenommen vndund gepflogen wer--
193den moͤgemöge /, VnndUnnd jmim fall, do die guͤtlicheitgütlicheit108 ent--
194ſtuͤnde
ent--
194stünde
109 /, das dem LandtgrauenLandtgraven /, ſouielsoviel ſichsich ge--
195buͤrt
ge--
195bürt
/, zugelaſſenzugelassen werde /, was von ZeugēZeugen /, brieff--
196lichen110 VrkundenUrkunden vndund anderer notturfft111 / bisher
197aus mangel der AduocatenAdvocaten / oder in werender
198 [Blatt: B2r] CuſtodienCustodien nicht eingebracht /, nochmals112 einzu--
199bringen / vnndunnd alsdann durch die Churfuͤr--
200ſten
Churfür--
200sten
/, ſouielsoviel113 dieſendiesen Sachen vnuorwanthunvorwanth114 /, ſelbſtselbst /
201odder jhreihre Rethe / vndund dann durch nach115 Sechs
202vnpartheiſcheunpartheische FuͤrſtenFürsten des Reichs /, deren jede
203parthey / FuͤnffeFünffe der KayſerlichenKayserlichen MayeſtatMayestat /
204jnnerhalbinnerhalb eins Monats nach des Landtgra--
205uen
Landtgra--
205ven
erledigung / benennen vnndunnd fuͤrſchlagenfürschlagen /
206vnndunnd jhreihre KayſerlicheKayserliche MayeſtathMayestath / aus jedes
207theyls benanthen / drey FuͤrstenFürsten erwelen / vndund
208vnterunter den SechſenSechsen / zum wenigſtenwenigsten drey Welt--
209licheag ſeinsein /, die jnninn eygnen PerſonenPersonen / oder auch
210jhreihre dorzu vorordenthe Rethe / als KayſerlicheKayserliche
211CommiſſarienCommissarien / die wider obberurth116 geſproch--
212ne
gesproch--
212ne
VrtheilUrtheil vndund Execution / angezogene117 Gra--
213uamina
Gra--
213vamina
118 vndund Exceptionen119 / gebuͤrlichgebürlich erſehenersehen120 /,
214VnndUnnd ob die Handlungenah /, welche die zeit, der
215Landtgraff jnninn der CuſtodiaCustodia geweſtgewest /, fuͤrfür vndund
216eingebracht /, ReaſſumiertReassumiert121 /, die ergangnen Vr--
217theyl
Ur--
217theyl
vndund Proces / auff dieſelbendieselben eingebrach--
218ten GrauaminaGravamina vnndunnd Exceptionen / vnndunnd die
219nach122 fuͤrzuwendenfürzuwenden123 / SuſpendirtSuspendiert werden ſol --
220ten
sol--
220ten
/, erkent124 werde /, was recht ſeysey /, Das auch
221ſolchesolche guͤtlichegütliche handlung vndund erkantnis125 / jnner--
222halb
inner--
222halb
zweien Jaren / auffs lengeſtlengest nach beſchlusbeschlus
223 [Blatt: B2v] vndund Dato dis Vortrags / gewißlich vorricht
224vndund volnzogen.126

225[Art. 4] Aber alle andere puncten vndund Artickel /,
226von gemeltem ChurfuͤrſtenChurfürsten zu SachſſenSachssen / vndund
227Wilhelmen, LandgrauenLandgraven zu HeſſenHessen, wegen / an--
228gezogen127 vndund fuͤrkommenfürkommen128 /, [sollen] bis zu erledigung der
229andern vbergebnenubergebnen gemeinen129 beſchwerungenbeschwerungen130 /
230eingeſtelteingestelt vndund verſchobenverschoben werden.

231[Art. 5] Desgleichen [sollen] der AdminiſtratorAdministrator Deutſch-
232ordens
Deutsch-
232ordens
/, auch Hertzog Heinrich zu Braunſch--
233weig
Braunsch--
233weig
/ vndund andere /, ſoso den LandgrauenLandgraven des vor--
234gangnen SchmalkaldiſchenSchmalkaldischen Kriegshalben131 / in
235anſpruͤchansprüch genomen132 / oder noch zuhaben vormei--
236nen133 /, dormit auch bis zur erledigung der obuor--
237melten
obvor--
237melten
ai 134 beſchwerungenbeschwerungen ſtillestille ſtehenstehen.

238Auch die angezogenen newenneuen GrauaminaGravamina,
239ſoso in des LandgrauenLandgraven werender135 CuſtodiaCustodia136 / am
240Kay[serlichen]. Cammergerichte oder ſonſtsonst wider jnin fuͤr--
241genomen
für--
241genomen
ſeinsein moͤchtenmöchten /, ſamptsampt derſelbenderselben Excep--
242tionen / durch die Chur vnndunnd FuͤrſtenFürsten /, ſoso dieſerdieser
243Sachen vnderhendlerunderhendler geweſengewesen /, auff nehſtemnehstem
244ReichſtagReichstag gebuͤrlichgebürlich erſehenersehen / vnndunnd gedachter
245 [Blatt: B3r] Landgraff dorinn nottuͤrfftiglichnottürfftiglich137 gehort /, Auch
246daruͤberdarüber /, was ajbillich vndund rechtaj, erkent / vndund mit--
247ler zeit138 / am Kay[serlichen]. Cammergerichte ſtillestille geſtan--
248den
gestan--
248den
werden ſoltesolteak.

249alReligion /, Fried vndund Recht /
250betreffend.al


251[Art. 6] WAsWas dann folgends die andere Artickel /,
252ſoso bey dieſerdieser Friedshandlung / von dem
253ChurfuͤrſtenChurfürsten zuam SachſenSachsen / vnndunnd ſeinenseinen
254MituorwanthenMitvorwanthen139 angeregt140 /, als141 erſtlicherstlich / Reli--
255gion /, Fried / vndund Recht betrifft /, Sol die Kay[serliche].
256May[estät].
dem gnedigen erbieten142 /, ſoso juͤngſtjüngst zu Lintz
257von jrerirer May[estät]. wegen / nach jnnhaltinnhalt der darzu--
258mal143 gegebnen Antwort beſchehenbeschehen144 /, getrewlichgetreulich
259nachſetzennachsetzen145 /, auch jnnerhalbinnerhalb eines halbenan jares /
260einen gemeinen146 ReichſtagReichstag halten /, Darauff
261nochmals / auff was wege /, als nemlich / eins
262General oder National ConcilijConcilii /, ColloquijColloquii /
263oder gemeiner Reichs vorſamlungvorsamlung /, dem zwi--
264ſpalt
zwi--
264spalt
der Religion abzuhelffen / vndund dieſelbdieselb zu
265ChriſtlicherChristlicher vorgleichung147 zubringen / gehand--
266let / vndund alſoalso ſolchesolche einigkeit der Religion / durch
267 [Blatt: B3v] alle Stende des heiligen Reichs / ſamptsampt jhrerihrer
268May[estät]. ordentlichem148 zuthun / ſolsol befuͤrdertbefürdert wer--
269den.
149

270[Art. 7] Es ſolsol auch zu vorbereitung ſolchersolcher vor--
271gleichung / bald anfangs ſolchssolchs Reichstags
272ein AusſchuſsAusschuss / von etlichen ſchiedlichenschiedlichen, vor--
273ſtendigen
vor--
273stendigen
PerſonenPersonen / beiderſeitsbeiderseits vndund Religio--
274nenao / jnninn gleicher anzal
/ geordent150 werden /, mit
275befelich zuberatſchlagenzuberatschlagen /, welcher maſſenmassen ſolchesolche
276vorgleichung am fuͤglichſtenfüglichsten151 moͤchtmöcht fuͤrgenom--
277men
fürgenom--
277men
werden /, Doch den ChurfuͤrſtenChurfürsten ſonſtsonst des
278AusſchuſsAusschuss halben / an jhrerihrer Hocheit vnuor--
279greifflich
unvor--
279greifflich
152.

280[Art. 8] VnndUnnd mitler zeit153 / [sollen] weder die Kay[serliche]. May[estät]. /,
281Wir / noch ChurfuͤrſtenChurfürsten /, FuͤrſtenFürsten vndund Stende
282des heyligen Reichs / keinen Stand, der Aug--
283ſpurgiſchen
Aug--
283spurgischen
ConfeſſionConfession vorwanth,154 / der Religi--
284on halben / mit der that gewaltiger weis / oder
285jnninn andere wege / wider ſeinsein ConſcientzConscientz155 vnndunnd
286willen dringen / oder derhalben vberziehenuberziehen156 /, be--
287ſchedigen
be--
287schedigen
/, durch Mandat / oder einigen andern
288geſtaltgestalt157 / beſchwerenbeschweren oder vorachten158 /, Sondern
289bey ſolchersolcher ſeinerseiner Religion vndund Glauben / ruig--
290lich vndund friedlich / bleiben laſſenlassen.

291 [Blatt: B4r] [Art. 9] Es ſollensollen auch der jtzigenitzigen KriegsuͤbungKriegsübung159 /
292auch alle andere Stende, der AugſpurgiſchenAugspurgischen
293ConfeſſionConfession vorwante /, die andern des heiligen
294Reichs
Stende /, ſoso der altēalten Religion anhengig /,
295GeiſtlichGeistlich vndund weltlich /, gleicher geſtaltgestalt160 jrerirer Re--
296ligion /, Kirchengebreuche /, Ordenung vndund Cere-
297monien /, auch jrerirer Hab /, guͤtterngüttern /, ligend vndund fa--
298rend161 /, Landen /, Leuten /, Renten /, Zins /, guͤltengültenap 162 /,
299Ober vn̄und gerechtigkeiten163 halber / vnbeſchwertunbeschwert /
300vndund ſiesie derſelbenderselben friedlich vn̄und ruiglich gebrauch-
301en vndund genieſſengeniessen /, auch mit der that oder ſonſtsonst in
302vnguͤttenungütten164 / gegen denſelbigendenselbigen nichts fuͤrnemenfürnemen /,
303ſondersonder in alweg165 / nach laut166 vn̄und ausweiſungausweisung167 vn--
304ſerer
un--
304serer
vndund des H[eiligen]. Reichs RechtēRechten /, Ordnungen /,
305AbſchiedAbschied / vndund auffgerichten Landfriden168 / jeder
306ſichsich gegen dem andern / an gebuͤrendengebürenden, ordent--
307lichē
ordent--
307lichen
Rechten /, alles bey vormeidung der Peen169 /,
308jnninn juͤngſtjüngst erneutem Landfrieden begriffen170 /, be--
309nuͤgen
be--
309nügen
171 laſſenlassen.

310[Art. 10] Was dann auff ſolchemsolchem ReichſtagReichstag / durch
311gemeine172 Stende / ſamptsampt jrerireraq May[estät]. ordentlich--
312em zuthun / beſchloſſenbeschlossen vndund vorabſchiedetvorabschiedet /, das
313ſolsol hernach alſoalso ſtracksstracks173 vndund veſtiglichvestiglich gehalten,
314auch darwider mit der that / oder in andere weg
315mit nichte gehandelt werden.

316 [Blatt: B4v] VndUnd ſolsol auch alles das /, ſoso mehr gemeltem174
317FrideſtandFridestand zuwider ſeinsein / oder vorſtandenvorstanden175 wer--
318den moͤchtemöchte /, demſelbigendemselbigen nichts benemen176 /, dero--
319giren177 / noch abbrechen /, VndUnd ſolchssolchs alſoalso von der
320Kay[serlichen]. May[estät]. /, vnsuns /, auch ChurfuͤrſtenChurfürsten /, FuͤrſtenFürsten /
321vndund Stenden / ReſpectiueRespective178 genugſamgenugsam vndund not--
322tuͤrfftiglich
not--
322türfftiglich
179 in krafft dis Vortrags / vorſichertvorsichert
323ſeinsein /,
auch dem Kay[serlichen]: Cammergericht vndund bey--
324ſitzern
bey--
324sitzern
/ obgemelter180 FrideſtandFridestand zuerkennen181 ge--
325geben / vnndunnd bey jhrenihren pflichten befohlen wer--
326den /, ſichsich demſelbendemselben frideſtandfridestand / gemeß zuhal--
327ten vnndunnd zuerzeigen /, Auch den anruffenden182
328Partheien dorauff /, vngeachtetungeachtet / welcher Reli--
329gion die ſeinsein /, gebuͤrlichegebürlichear, nottuͤrfftigenottürfftige huͤlffehülffe des
330Rechtens mitzutheilen183 /. Auch ſonderlichsonderlich die
331Form desas beyſitzerbeysitzer / vndund anderer perſonenpersonen vndund
332Partheien Aids /, zu Gott vndund den Heiligen /
333oder zu Gott vndund auff das heylig EuangeliumEvangelium
334zuſchwerenzuschweren /, denen, ſoso ſchwerenschweren, ſollensollen / hinfuͤrohinfüro
335anat / frey gelaſſengelassen werde.184

336[Art. 11] SouielSoviel aber die vorgleichung185 der ſtimmenstimmen /,
337auch gleich, vnpartheijſchunpartheiisch Recht zuerhalten /,
338desgleichen preſentationpresentation186 der BeyſitzerBeysitzer / vnndunnd
339andere Artickel Fridens vn̄und Rechtens betrifft /,
340 [Blatt: C1r] JſtIst jnninn dieſerdieser Handlung bedacht worden /, do
341etwas beſchwerlichsbeschwerlichs oder bedencklichs / ſichsich in
342der Cammergerichts Ordnung wolt ereugen187 /,
343dieweil ſolchesolche Ordnung mit gemeiner188 Stende
344bewilligung / in gemeiner Reichs vorſamblungvorsamblung
345auffgericht vndund beſchloſſenbeschlossen /, das die beſtendig--
346lich
bestendig--
346lich
nit / dann widerumb durch die Kay[serliche]. May[estät].
347vn̄und gemeine Stende / in gemein / oder aber, ſouielsoviel
348es die gelegenheit erleiden189 mag /, den ordentlichēordentlichen
349weg der ViſitationVisitation / gemelts Cammergerichts190
350oder ſonſtsonst / moͤgemöge geendert vndund erledigt werden /,
351Do dann wir / ſamptsampt der ChurfuͤrſtenChurfürsten Geſand-
352ten
Gesand--
352ten
/, erſcheinendenerscheinenden FuͤrſtenFürsten / vn̄und der abweſendenabwesenden
353BotſchafftenBotschafften / vrboͤttigurböttig191 vndund willig ſeinsein /, alle vor-
354muͤgliche
vor--
354mügliche
192 foͤrderungförderung zuerzeigen /, domit in Reli--
355gion ſachensachen / kein Theil ſichsich des vberſtimmensuberstimmens /
356fuͤrfür dem andern zubefaren193 /, auch partheiligkeit
357vorhuͤttetvorhüttet / vndund die Vorwanthen der Augſpur--
358giſchen
Augspur--
358gischen
ConfeſſionConfession / am Kay[serlichen]. Cammergericht /
359nicht auſgeſchloſſenausgeschlossen /, Desgleichen auch andere
360beſchwerungenbeschwerungen /, wo einige194 befunden wuͤrdenwürden /,
361der billigkeit nach / abgewendet / VndUnd dis alles
362auff nehſtennehsten ReichſtagReichstag / abgehandelt werde.

363[Art. 12] Es haben auch wir / ſamptsampt der ChurfuͤrſtenChurfürsten
364 [Blatt: C1v] GeſandtenGesandten /, erſcheinendenerscheinenden FuͤrſtenFürsten / vnndunnd der
365abweſendenabwesenden BotſchafftenBotschafften / bey der Kay[serlichen]. May[estät].
366freundlich vndund vndertheniglichunderthenglich195 angeſuchtangesucht196 / vndund
367gebeten /, das jreire Kay[serliche]. May[estät]. die notwendigſtennotwendigsten
368Puncten / vndund darunter der Artickel / die Pre--
369ſentation
Pre--
369sentation
belangend / vndund das die vorwanthen
370der AugſpurgiſchenAugspurgischen ConfeſſionConfession / am Kay[serlichen]. Cam-
371mergericht /, wie oblaut197 /, nit ausgeſchloſſenausgeschlossen wer--
372den /, aus volkomenheit jrerirer Kai[serlichen]. May[estät]. gewalts
373zu befuͤrderungbefürderung vndund erhaltung / friedens vnndunnd
374einigkeit jmim Reich / alsbald jmmerimmer muͤglichmüglich198 / er--
375ledigen wolten.199



376auDer DeutſchenDeutschen Nation
377Freihett / belangende.au


378[Art. 13] Die angezogenen200 beſchwerdenbeschwerden /, ſoso der Deut--
379ſchen
Deut--
379schen
Nation
Freiheiten zuwider / eingeriſſeneingerissen
380ſeinsein ſollensollen /, jnninn des ChurfuͤrſtenChurfürsten zu SachſſenSachssen
381vbergebenenubergebenen Artickelnav vndund nebenſchriefftnebenschriefft / be--
382griffen /,201 betreffend /, Werenaw Wir / ſamptsampt den
383ChurfuͤrſtenChurfürstenax / GeſandtenGesandten /, erſcheinendenerscheinenden Fuͤr--
384ſten
Für--
384sten
/ vndund der AbweſendenAbwesenden BotſchafftenBotschafften / gantz
385 [Blatt: C2r] wol gneigt / vnndunnd vnbeschwertunbeschwert202 geweſengewesen /, dorin--
386nen / vndund was ferner denſelbendenselben anhengig203 ſeinsein
387moͤchtemöchte /, alsbald auch vnterſchiedlichunterschiedlich / guͤtlichegütliche
388handelung204 fuͤrzunehmenfürzunehmen /. Nachdem Wir
389aber vffuffay der KayſerlichenKayserlichen MayeſtatMayestat zu dieſerdieser
390Handlung abgefertigte205 Rethe bericht206 / ſouielsoviel
391vormercket207 /, Das jhreihre KayſerlicheKayserliche MaieſtatMaiestat /
392ſolchersolcher beſchwerdenbeschwerden bis anher208 zu gutem theil /
393gar kein wiſſenwissen empfangen / vndund alſoalso ſiesie die Re--
394the darauff nit abfertigen moͤgenmögen /, zu deme / das
395auch dieſediese beſchwerdenbeschwerden ſoso weitleuffig /, gros vndund
396hochwichtig / vndund aber die zeit /, zu gegenwerti--
397gem tage209 angeſetztangesetzt /, gantz kurtz / vndund dann auch
398dem ChurfuͤrſtenChurfürsten zu SachſſenSachssen / vnndunnd ſeinenseinen
399MituorwanthenMitvorwanthen210 / darzwiſchendarzwischen / vnndunnd bis den
400Sachen nach notturfft211 abgeholffen /, jrir Kriegs--
401volck zuerhalten212 / nicht allein vbermeſſigenubermessigen koſtenkosten
402geberen /, ſondersonder den ObrigkeitēObrigkeiten, hin vndund wider /
403auch den armen VnderthanenUnderthanen zu mercklichem
404nachtheil vndund ſchadenschaden / gelangen wuͤrdewürde.,

405[Art. 14] Demnach ſolsol die erledigūgerledigung angeregter213 beſ--
406werungē
besch--
406werungen
/ auff dem ReichſtagReichstag, ſchirſtschirst214 zuhalten /,
407oder vffuff ein andere vorſamlungvorsamlung des Reichs dis-
408mals vorlegt / vndund eingeſtelteingestelt215 / vndund die LintziſcheLintzische
409 [Blatt: C2v] bewilligung216 /, auch der Kay[serlichen]. May[estät]. Rethe alhie217
410vortroͤſtenvortrösten /, Nemlich / das der Kay[serlichen]. May[estät]. Hoff--
411rath /, ſoso des heiligen Reichs vnndunnd der Stende
412gemeine218 oder ſonderbaresonderbare219 ſachensachen / beratſchlagenberatschlagen
413vnndunnd erledigen /, AlſoAlso ſtadtlichstadtlich mit DeutſchenDeutschen
414Rethen beſetztbesetzt /, auch die DeutſchenDeutschen Sachen /
415durch DeutſcheDeutsche gehandelt werden /, das darob220
416menniglich221 ein billichs benuͤgenbenügen222 / tragen vnndunnd
417haben /,223 Das auch jhreihre Kay[serliche]. May[estät]. der
418DeutſchenDeutschen Nation, jresires geliebtēgeliebten Vaterlands /,
419wolhergebrachte Libertet vnndunnd Freiheit / nicht
420allein nit zuſchmelernzuschmelern oder zuſchwechēzuschwechen /, ſondernsondern
421auch nach jremirem vormuͤgenvormügen zuerhalten / zum hoͤ--
422chſten
--
422chsten
geneigt ſeysey /, dieſerdieser zeit allenthalben224 / zu
423danck angenomen worden.

424[Art. 15] VndUnd damit der ChurfuͤrſtChurfürst zu SachſſenSachssen /
425vndund ſeineseine MituorwantenMitvorwanten / ſichsich nit zubeſorgenzubesorgen /,
426das dieſediese handlung erſitzenersitzen225 / vnndunnd nicht zu ge--
427buͤrlichem
ge--
427bürlichem
fuͤrderlichemfürderlichem ende gelangen moͤchtemöchte /,

428So ſollensollen wir /, auch obgedachter226 vnſerunser ge--
429liebter Sohn, KoͤnigKönig Maximilian /, auch Chur--
430fuͤrſten
Chur--
430fürsten
/, FuͤrſtenFürsten vnndunnd Stende des Heyligen
431Reichs
/ die angebrachten227 beſchwerungenbeschwerungen / vor--
432handen nehmen228 /, jhrerihrer Kay[serlichen]. May[estät]. fuͤrtragenfürtragen /
433 [Blatt: C3r] vndund darauff befuͤrdernbefürdern /, dieſelbendieselben /, souielsoviel der bil--
434ligkeit nach gegruͤndtgegründt229 befundēbefunden /, auch angeſehenangesehen
435(wie ſichsich gebuͤrtgebürt)az die GuͤldenGülden Bulla230 vn̄und andere
436des Heiligen Reichs Ordnungen / vnndunnd alte
437loͤblichelöbliche herkommen / der DeutſchenDeutschen Nation, zu
438gutter erledigung zubringen /vnd und dann auch
439die vbrigeubrige beſchwerungenbeschwerungen /, ſoso die Kay[serliche]. May[estät]. nit
440betreffen /, ſondersonder durch ſonderbaresonderbare Stende vndund
441Glieder des heiligen Reichs / andern zugefuͤgtzugefügt
442werdenba / ader231 was auch die Stende ſelbſtselbst vnter-
443einander
unter--
443einander
/, es belange dann die form vndund mas
444gemeiner berathſchlagungenberathschlagungenbb vndund handlungenbc
445oder anders /, haben moͤchtenmöchten /, gleicher geſtaltgestalt232 /,
446doch mit jrerirer Kay[serlichen]. May[estät]. als des Oberhaupts
447Rath vnndunnd zuthun /, auch alſoalso, wie oblaut233 /, zu
448anfang des nehſtkuͤnfftigennehstkünfftigen Reichstags fuͤr--
449nemen
für--
449nemen
vndund erledigen /.234 VnndUnnd iſtist die Kay[serliche]. May[estät].
450des gnedigen, milten erbietens235 /, was jhrihr May[estät].
451ſelbſtselbst in ſonderheitsonderheit236 betreffen mag /, ſichsich jnninn dem-
452ſelben
dem--
452selben
/ aus gnedigem, gutten willen dermaſſendermassen /
453zuerzeigen vndund zuhalten /, das gemeine237 Stende
454augenſcheinlichaugenscheinlich ſpuͤrenspüren ſollensollen /, das jhreihre May[estät].
455zum hoͤchſtenhöchsten begertbd /, alle ſachensachen nach der gebuͤrgebür238
456zurichten /, auch den gemeinen nutz jremirem aigenem
457bey weitem vorzuſetzenvorzusetzen239 / vnndunnd alle Sachen der-
458 [Blatt: C3v] geſtalt
der--
458 [Blatt: C3v] gestalt
fuͤrzunemenfürzunemen /, das alle Stende ſichsich des-
459ſelben
des--
459selben
/ der pilligkeit nach / gantz wol sollēsollen haben
460zuerſettigenzuersettigen240.

461[Art. 16] Ferner / als auff den Artickel /, den KoͤnigKönig
462von Franckreich
beruͤrendberürend /, aus ſeinenseinenbe Ora--
463tores
241 gethanen werbung242 vormerckt243 /, das dorin̄dorinn
464etliche mittel244 vndund puncten des gemeinen Frie--
465dens / vndund dann auch ſeineseine ſonderesondere PriuatPrivat ſach--
466en
sach--
466en
245 angezogen246 werdenbf /, VnndUnnd aber die puncten
467vndund ſachensachen des gemeinen friedens DeutſcherDeutscher
468Nation
/ alleine die RoͤmRöm[isch]. Kay[serliche]. May[estät]. /, VnsUns /,
469auch ChurfuͤrſtenChurfürsten /, FuͤrſtenFürsten / vnndunnd Stende des
470heiligen Reichs / vndund ſonſtsonst niemands belang--
471enbg /, auch dieſediese gegenwertige vorſamlungevorsamlunge /
472gleich eben von wegen befuͤrderungbefürderung vndund erhal--
473tung gemeines Friedens /, auch erledigung der
474fuͤrſtehendenfürstehenden247, angezogenen beſchwerdenbeschwerden / fuͤr--
475genommen
für--
475genommen
/, ſoso wirdt derhalben einiger andern
476handlung248 / von vnnoͤtenunnöten geachtet249.

477Was aber des KoͤnigsKönigs von Franckreichs
478PriuatPrivat ſachensachen betrifft /, mag der ChurfuͤrſtChurfürst zu
479SachſſenSachssen
/ vormuͤgevormüge250 des LintziſchenLintzischen AbſchiedsAbschieds251
480von gedachtem252 KoͤnigKönig odder bhſeinenseinen Oratornbh /,
481 [Blatt: C4r] wo das hieuorhievor nicht geſcheengescheen /, nachmalnbi 253 vor-
482nemen254 /, was berurter255 KoͤnigKönig von wegen ſeinerseiner
483PriuatPrivat ſachensachen / an die Kay[serliche]. May[estät]. zuſprechenzusprechen /,
484zubegeren ader zufordern /, vnndunnd dieſelbendieselben beger
485vndund forderungen / alsdan̄alsdann vnsuns zuſtellenzustellen /, damit
486die fuͤrterfürter256 durch vnsuns / an die Kay[serliche]. May[estät]. gelan--
487gen / vndund ſiesie ſichsich ferner darauff jresires gemuͤtsgemüts vn̄und
488willens / erkleren moͤchtenmöchten.257

489bjSicherung258 der jhenigenihenigen259 /, ſoso in der
490Kai[serlichen]. Maie[stät]. Acht / vndund dieſerdieser
491KriegesruͤſtungKriegesrüstung vor--
492want260 geweſtgewest.bj


493[Art. 17] Belangend die jhenigenihenigen /, ſoso vorſchienensvorschienens261
494Kriegs halben / jnninn der Kay[serlichen]. May[estät]. Acht vnndunnd
495vngnadungnad kommen / vndund dieſerdieser jtzigenitzigen Kriegsruͤ--
496ſtung
Kriegsrü--
496stung
vorwant vndund zugethan ſeinsein /, haben Wir /
497ſamptsampt der ChurfuͤrſtenChurfürsten / GeſantenGesanten /, erſcheinen--
498den
erscheinen--
498den
FuͤrſtenFürsten / vndund der abweſendēabwesenden BotſchafftenBotschafften /
499bey der RoͤmRöm[isch]. Kay[serlichen]. May[estät]. / an aller getrewengetreuen,
500freundlichen vndund vnderthenigenunderthenigen262 befuͤrderungbefürderung /
501nichts abgehn laſſenlassen /, auch letztlich erhaltēerhalten /, [Art. 18] das
502Graff Albrecht von Mansfelt / ſamptsampt ſeinenseinen
503 [Blatt: C4v] SoͤhnenSöhnen /, der Reingraff, Graff ChriſtoffChristoff von
504Aldenburg
263 /, Hans, Herr von Heydeck /, Fridrich
505von Reiffenberg
/, JoͤrgeJörge von Reckenroth /, Se--
506baſtian
Se--
506bastian
Schertle
/ etc.264, Desgleichen andere /, ſoso
507deſſelbendesselben Kriegshalben in vngnadeungnade / vndund von
508jreniren Landen /, Leutten / vndund guͤtterngüttern kommen /,
509Als265 Hertzog Heinrichbk, Pfaltzgraff /,266 FuͤrſtFürst Wolff
510von Anhalt
267 /, desgleichen die Braunſchwey--
511giſchen
Braunschwey--
511gischen
Herrn vndund Junckern / vnndunnd gemeinlich268
512alle vndund jede / andere /, hohes vn̄und niders ſtandsstands /,
513benanth vnndunnd vnbenanthunbenanth /, ſoso des vorgangenen
514Kriegs in vngnadungnad kommen / vndund noch ſeinsein / vndund
515jtzigem Kriege ſichsich anhengig gemacht269 /, von der
516Kay[serlichen]. May[estät]. ausgeſonetausgesonet /, aus ſorgensorgen gelaſſengelassen270 /,
517auch wider zu gnaden vndund hulden auffgenom--
518men werden /, auch in krafft dis vortrags271 aus--
519geſonet
aus--
519gesonet
ſeinsein ſollēsollen /, Doch das ſiesie ſichsich hinfuͤrohinfüro anbl 272
520gegen der Kay[serlichen]. May[estät]., [vns][uns]bm vndund dem heiligen Reich /
521gebuͤrlichesgebürliches, ſchuldigenschuldigen gehorſamsgehorsams erzeigen vndund
522halten /, Auch wider jhreihre Kay[serliche]. May[estät]. /, vnsuns / vndund
523das Reich / nit dienen ſollensollen / bis zu erledigung
524des Artickels /, ſoso derhalben den gemeinen be--
525ſchwerungen
be--
525schwerungen
eingeleibt273 /, bey welcher erledigung
526es auch folgends bleiben / vndund darnach gehaltēgehalten
527werden ſollsoll.274


528 [Blatt: D1r] [Art. 19] Das auch die jhenigen /, ſoso, wie oblaut275 /, aus-
529geſonet
aus--
529gesonet
vnndunnd begnad worden / vnndunnd dieſerdieser zeit
530auſſerhalbausserhalb des Reichs DeutſcherDeutscher Nation / jnninn
531Franckreich oder andern orten ſeinsein / vndund wider
532die Kay[serliche]. May[estät]. dienen /, ſichsich jnnerhalbinnerhalb Sechs
533wochen /, den nehſtennehsten nach Dato dis Vortrags,
534zuerkleren276 / vndund gleich von derſelbenderselben zeit an / wi--
535der die Kay[serliche]. May[estät]. vndund die Stende des Reichs
536ferner nicht zudienen / noch ſichsich gebrauchen zu
537laſſenlassen /, auch folgends auffs lengſtlengst jnninn zweien
538Monaten, den nehſtennehsten dornach /, ſichsich wider her--
539aus in DeutſchlandDeutschland zuuorfuͤgenzuvorfügen277 ſchuldigschuldig / oder
540dieſerdieser ausſoͤnungaussönung vndund begnadung nicht fehig278
541ſeinsein ſollensollen.



542bnAuffhebung aller zuſpruͤchezusprüche279 /, ſoso
543die BeſchedigtenBeschedigten / wider die
544Kriegsvorwanten280 ha--
545ben moͤchtenmöchten.bn


546[Art. 20] VNDUnd nachdeme jnninn ſchwebenderschwebender Kriegs-
547uͤbung
Kriegs--
547übung
281 / allerley thetliche newerungenneuerungen282 vn̄und
548ſachensachen fuͤrgangenfürgangen /, auch ettliche Chur--
549 [Blatt: D1v] fuͤrſten
Chur--
549 [Blatt: D1v] fürsten
/, FurſtenFursten /, Stende / vndund Stedte / jhrerihrer
550guͤttergütter entwerdt283 / vnndunnd beſchedigtbeschedigt worden /, So
551ſollensollen dieſediesebo KriegsuorwandteKriegsvorwandte FuͤrſtenFürsten / alle in
552dieſemdiesem Kriege eingezogene vnndunnd eroberte Herr--
553ſchafften
Herr--
553schafften
/, Stedt /, Flecken284 /, Landt /, Leuthe / vndund
554GuͤtterGütter / denen Stenden, ſoso285 ſiesie zuuorzuvor zugeſtan--
555den
zugestan--
555den
/, widerumb folgen286 laſſenlassen / vndund, wie obgemelt287,
556jrerirer pflicht vndund anhangs288 /, darmit ſiesie dieſelbendieselben /
557jhnenihnen beypflichtig gemacht289 /, ledig zelen290 /, Doch
558das die ReichsſtedtReichsstedt bey jreniren alten PriuilegienPrivilegien
559vndund freiheitten gelaſſengelassen werden.

560[Art. 21] Dargegen291 haben die KayſerlicheKayserliche MaieſtatMaiestat
561vmbumb gemeines friedens / vndund vorhuͤttungvorhüttung weit--
562ters ſchadensschadens willen / alle vnndunnd jede zuſpruͤchzusprüch
563vndund forderungen /, ſoso die beſchedigtenbeschedigten Stende /
564vndund Stedte / oder auch ſonderbaresonderbare292 PerſonenPersonen /
565wider die KriegsuorwandtenKriegsvorwandten FuͤrstenFürsten / vndund die
566jhrenihren / vnndunnd hinwider dieſelbendieselben Vorwandten293 /
567gegen andern Stenden / der erliedtenen vnndunnd
568zugefuͤgtenzugefügten ſchedenscheden halben / zuhaben vormey--
569nen /, aus jhrerihrer KayſerlichenKayserlichen MaieſtatMaiestat macht /
570volkommenheit / gentzlich auffgehebt /; vndund wol--
571len aber jhreihre KayſerlicheKayserliche MaieſtatMaiestat / neben vnsuns
572vndund andern Stenden des Reichs / auff ſolchesolche
573 [Blatt: D2r] billiche mittel vndund wege bedacht ſeinsein /, domit die
574beſchedigtenbeschedigten Stende vndund Stedt / der beſchwer-
575lichen
beschwer--
575lichen
ſchedenscheden vnndunnd vorherungbp /, ſoso ſiesie vndund jhreihre
576VnderthanenUnderthanen erlidten /, ane294 dieſerdieser Kriegsuor--
577wandten
Kriegsvor--
577wandten
Stende zuthun /, beſchwerungbeschwerung vnndunnd
578ſchedenscheden ergetzt295 / vndund mit allen gnaden bedacht /,
579auch alſoalso alle vrſachenursachen bqzu kuͤnfftigerkünfftigerbq weiterung296
580abgeſchnittenabgeschnitten297 / vndund beſtendigerbestendiger friede erhalten
581werde.


582brPfaltzgraff Otheinrich
583belangend.br


584[Art. 22] ALsAls auch Hertzog Otheinrichs, Pfaltzgra--
585fenbs etc., halben fuͤrkommenfürkommen298 / vnndunnd durch
586ſeinenseinenbt GeſandtenGesandten Supliciert299 vndund gebeten
587worden /, jhnihn bey der RoͤmRöm[isch]. Kay[serlichen]. May[estät]. zube--
588fuͤrdern
zube--
588fürdern
300 /, Haben wir / ſamptsampt buder ChurfuͤrſtenChurfürstenbu /
589GeſandtenGesandten /, erſcheinendenerscheinenden FuͤrſtenFürsten / vndund der ab--
590weſenden
ab--
590wesenden
BotſchafftēBotschafften / bey hochgedachter301 Kay[serlicher].
591May[estät].
/ alle getrewegetreue fuͤrwendungfürwendung gethan302 / vndund
592erhalten /, das er vndund ſeineseine LandſchafftLandschafft / bey dem
593FuͤrſtenthumbFürstenthumb Neuburgk / vnndunnd ſeinerseiner zugehoͤ--
594rung
zugehö--
594rung
303 / gelaſſengelassen werden vndund bleiben moͤgemöge.304

595 [Blatt: D2v] bvGemeine305 ſicherungsicherung306 aller Kriegs-
596Leut
Kriegs--
596leut
/ vndund anderer /, ſoso dem
597Kriege vorwant307 .bv


598[Art. 23] DASDas auch die ChurfuͤrſtenChurfürsten /, FuͤrſtenFürsten /,
599Stende vnndunnd Stedte /, ſoso dieſerdieser jtzigen
600KriegsuͤbungKriegsübung308 vorwanth /, die ſeinsein Feldt--
601marſchalh
Feldt--
601marschalh
/, RittmeiſterRittmeister /, OberſtenObersten /, Beuelichs-
602Leut
Bevelichs--
602leut
/ oder ſonſtsonst in gemein alle Kriegsleut /, wie
603die namen haben moͤchtenmöchten /,309 ſamptsampt allen denen /,
604ſoso jneninen dorinn oder darunter anhengig oder bey-
605pflichtig310 worden /, hohes vndund nidern Stands /,
606benant vndund vnbenantunbenant /, aus ſorgensorgen gelaſſengelassen311 / vn̄und
607wider zu gnaden an vndund auffgenomen / vndund diſedise
608fuͤrgenomenefürgenomene KriegsuͤbungKriegsübung vn̄und alles /, was ſichsich
609dorinn einiger geſtaltgestalt312 vorlauffen313 /, gegen jhnenihnen /,
610desgleichēdesgleichen auch ſiesie gegen andern /, bwweder ſampt-
611lich
sampt--
611lich
noch ſonderlichsonderlich /, jnninn oder auſſerhalbausserhalb Rech--
612tens /, heimlich oder offenbar /, in vngnadenungnaden oder
613argem314 gedacht /, geandet / oder geaifert315 werden
614ſollēsollen /, doch das ſiesie ſichsich hinwider gegen der Kay[serlichen].
615May[estät].
/, vnsuns / vndund dembx heilig Reich / gebuͤrlichergebürlicher,
616ſchuldigerschuldiger gehorſamgehorsam / erzeigen vndund halten.

617 [Blatt: D3r] [Art. 24] Es ſolsol auch Graff Reinhart von Solms316
618auff gebuͤrlichegebürliche vorſicherungvorsicherung317 /, desgleichen auch
619alle andere /, ſoso von allen theilen gefangen oder
620vorſtricktvorstrickt318 /, jrerirer fencknuͤsfencknüs319 /, vorſtrickungvorstrickung320 oder vor-
621hafftung / auff obbeſtimptenobbestimpten321 eilfftēeilfften oder zwelff--
622ten tag AuguſtiAugusti / one entgeltnuͤsentgeltnüs / auch erledigt322
623vndund bemuͤſſigtbemüssigt323 werden.

624[Art. 25] Do auch Marggraff Albrecht zu Bran--
625denburgk
gleicher geſtaltgestalt324 / vonn ſeinerseiner Kriegs--
626uͤbung
Kriegs--
626übung
abſtehenabstehen / vndund jnninn der obbenanten zeit /
627ſeinsein KriegsuolckKriegsvolck vrlaubenurlauben / vndund dieſendiesen vortrag
628ſeinsseins theils annehmen vndund bewilligen /, Auch
629mitler weil den friedlichen AnſtandAnstand325 halten / vn̄und
630durch ſichsich vn̄und ſeinsein KriegsuolckKriegsvolck / weitter niemand
631beſchedigenbeschedigen vnndunnd beſchwerenbeschweren wuͤrdetwürdet /, ſoso ſollsoll er
632auch dorinn begriffen326 ſeinsein.
327

633byReſtitutionRestitution328 der Braunſchwei--
634giſchen
Braunschwei--
634gischen
Herrn vndund Junckern.by


635[Art. 26] SOuielSoviel dann obbemelter329 Braunſchwey--
636giſchen
Braunschwey--
636gischen
Junckern begerte ReſtitutionRestitution /
637jhrerihrer HeuſerHeuser vndund GuͤtterGütter /, derer ſiesie durch
638 [Blatt: D3v] Heinrichen den juͤngernjüngern /, Hertzogen zu Braun--
639ſchweig
Braun--
639schweig
etc., entſetztentsetzt330 /, auch ſchuldforderungenschuldforderungen
640belangendbz 331 /, Soll die Kay[serliche]. May[estät]. / gedachten332
641Hertzogen / zuuorhuͤttungzuvorhüttung allerhand mehrer
642weiterung333 vndund beſchwerungbeschwerung /, ſoso hieraus erfol--
643gen moͤchtemöchte /, auch ſonderlichsonderlich zu befuͤrderungbefürderung /
644ruhe vndund ainigkeit jmim heiligen Reiche / vndund vmbumb
645gemeines334 friedes vn̄und nutzes willen / beide Chur--
646fuͤrſten
Chur--
646fürsten
/ zu SachſenSachsen vndund Brandenburg /, auch
647Marggraff Hans zu Brandenburg / vn̄und Her--
648tzog PhilipſenPhilipsen zu Pommern / zu jhrerihrer MaieſtatMaiestat
649CommiſſarienCommissarien vorordnenca 335 / vndund jhnenihnen aus jhrerihrer
650Kay[serlichen]. May[estät]. macht / volkommenheit / alle voll--
651macht /, befehlich vndund gewalt geben / vndund aufle--
652gen336 /, die partheien auffs allerfuͤrderlichſtallerfürderlichst /, ſoso es
653geſeingesein337 mag /, an gelegene MahlſtatMahlstat338 zuerfordern339,
654ſiesie in allen jreniren gebrechen340 /, obbeſtimbteobbestimbte341 Reſtitu--
655tion
Restitu--
655tion
/, auch ſchuldſachenschuldsachen vnndunnd forderungen / be--
656treffende /, nochmals Summarie342 / nottuͤrfftig--
657lich
nottürfftig--
657lich
343 zuuorhoͤrenzuvorhören / vndund folgents allen muͤglichenmüglichen
658vnndunnd euſſerſteneussersten fleis fuͤrzuwendenfürzuwenden344 /, diecb jnninn der
659guͤtegüte zuuortragenzuvortragen345 /. Wo ſiesie auch befindencc 346 /, das
660Hertzog Heinrich den Junckern / vormuͤgvormüg347 ſeinerseiner
661vnwiderleglichenunwiderleglichen Brieff348 vndund Sigel / etwas zu
662thun ſchuldigschuldig /, alsdann jnin hierinn der billigkeit
663 [Blatt: D4r] zuweyſenzuweysen vndund zuuormuͤgenzuvormügen349 /. JmIm fall aber /, do
664jhecd 350 die guͤtlichegütliche vorgleichung / bey einem odder
665beiden theilen entſtuͤndeentstünde351 /, alsdann / jmim nahmen
666jrerirer Kay[serlichen]. May[estät]. die BraunſchweigiſchenBraunschweigischen Junck-
667ern / jhrerihrer entwerten352 HeuſerHeuser vndund GuͤtterGütter / als--
668bald wircklich zu ReſtituirenRestituiren /, einſetzeneinsetzen353 / vnndunnd
669dorinn zuſchuͤtzenzuschützen vndund zuſchirmenzuschirmen /, auch ſolchesolche
670guͤtlichegütliche vorainig354 oder wirckliche ReſtitutionRestitution /
671auffs lengſtlengst jnnerhalbinnerhalb dreien Monaten /, den
672negſtennegsten nach beſchlusbeschlus vn̄und Dato dis Vortrags,
673gewislich zuuorrichtenzuvorrichten355 vndund zuuolnziehenzuvolnziehen /, doch
674mit vorbehaltung jedem theil / ſeinerseiner ſpruͤchsprüch356 vn̄und
675forderungen /, ſoso ſiesie zu / vndund gegen einander ha--
676ben moͤchtenmöchten /, dieſelbigendieselbigen alsdann nach erfolg--
677ter ReſtitutionRestitution / an orten vndund enden357 zuſuchenzusuchen358 /
678vndund auszufuͤrenauszufüren359 /, wie ſichsich gebuͤrtgebürt vndund recht iſtist.360


679[Art. 27] Es ſollensollen auch die Kay[serliche]. May[estät]. /, Wir / vndund
680die erforderten361 ChurfuͤrſtēChurfürstence /, FuͤrſtenFürsten / obbemeltecf
681CommiſſarienCommissarien / bey dem /, ſoso ſiesie zufolge ſolchersolcher
682CommiſſionCommission handlen wuͤrdenwürden /, ſouielsoviel ſichsich gemei-
683nem Landfrieden vndund Reichsordnungen nach /
684zuthun gebuͤrtgebürt /, gnediglich vn̄und freundlich / ſchuͤ--
685tzen
schü--
685tzen
/, ſchirmenschirmen / vndund handhaben362 helffen.

686 [Blatt: D4v] [Art. 28] Dorneben ſolsol die Kay[serliche]. May[estät]. zum fuͤrder--
687lichſten
fürder--
687lichsten
363 ein ernſtlichernstlich Mandat / bejbei peen364 der Acht
688an Hertzog Heinrichen / ausgehen laſſenlassen /, die
689BraunſchweigiſcheBraunschweigische Herrn vndund Junckern / an
690jhremihremcg leib /, hab vndund guͤtterngüttern /, auch jnſonderheitinsonderheit365
691jremirem gehoͤltzegehöltze / bis zu ſolchemsolchem der Kay[serlichen]. Commiſ--
692ſarien
Commis--
692sarien
entlichen366 vorhoͤrvorhör /, vorgleichung oder Re--
693ſtitution
Re--
693stitution
/ nicht zubeſchwerenzubeschweren / noch jhreihre HoͤltzerHöltzer
694zuuorwuͤſtenzuvorwüsten.367

695chDie Stedt Goßlar vndund Braun-
696ſchweigk
Braun--
696schweigk
/ belangende.ch


697[Art. 29] GLeicherGleicher geſtaltgestalt368 ſollensollen die Kay[serliche]. May[estät]. / ob-
698bemelten vier Chur vndund FuͤrſtenFürsten / als jrerirer
699MayeſtatMayestat CommiſſarienCommissarien / aufflegen vndund
700befehlen /, Hertzog Heinrichen vndund beide Stedt
701BraunſchweigBraunschweig vndund Goßlar / in jhrenihren ſpruͤchensprüchen
702vndund fordrungen / gegen einander / auch jnninn der
703guͤtegüte / nottuͤrfftiglichnottürfftiglich zuuorhoͤrenzuvorhören / vndund der bil--
704ligkeit nach zuuorgleichēzuvorgleichen369 /, auch jrerirer Kay[serlichen]. May[estät].
705ernſtlichernstlich Mandat vndund JnhibitionInhibition370 / bey peen der
706Acht / an Hertzog Heinrichen vndund beide Stedt
707alsbald ausgehn laſſenlassen /, jrir fuͤrgenommenfürgenommen oder
708 [Blatt: E1r] fuͤrhabendfürhabend371 KriegsruͤſtungKriegsrüstung abzuſchaffenabzuschaffen / vndund
709ſichsich aller thetlichen372 handlung / gentzlich zuent--
710halten /, ſondernsondern373 ſichsich gemelter Kay[serlicher]. Commiſſa--
711rien
Commissa--
711rien
billicher handlung vn̄und weyſungweysung / begnuͤgenbegnügen
712zulaſſenzulassen / oder ſonſtsonst jreire ſpruͤchsprüch vndund forderungen
713anders nit / als mit ordentlichem Rechten / vor-
714muͤge
vor-
714müge
des Reichs Ordenung / gegen einander
715zuſuchenzusuchen vndund auszufuͤrenauszufüren374.


716ciWie die KajKai[serliche]. Maie[stät]. / dieſendiesen Vor-
717tragk zuhalten / ſichsich vor-
718pflichten ſollensollen.ci


719[Art. 30] Solchs alles vndund jedes /, ſoso obgeſchriebenobgeschrieben /
720vnndunnd jnninn einem jeden Artickel / namhafftig ge--
721macht375 / vndund die Kay[serliche]. May[estät]. anruͤretanrüret376 /, Sollen ſiesie
722in krafft jrerirer Ratification, doruͤberdorüber vorfertigt /,377
723bey jreniren KayſerlichenKayserlichen wirden vndund Worten / fuͤrfür
724ſichsich vndund jreire nachkomen / ſtethsteth vndundcj vnuorbruͤch--
725lich
unvorbrüch--
725lich
vndund auffrichtig halten / vnndunnd volnziehen /,
726dem ſtracksstracks378 vndund vnwegerlichunwegerlich nachkommen vndund
727geleben379 / vnndunnd dorwiderck / jtzt odder kuͤnfftiglichkünfftiglich /
728 [Blatt: E1v] weder aus volkomenheit380 / ader381 vntteruntter einigem
729andern ſcheinschein382 /, wie der nahmen haben moͤchtemöchte /,383
730nichts fuͤrnehmenfürnehmen /, handlen oder ausgehn384 laſ--
731ſen
las--
731sen
/ noch jemand andern von jhrentihrent wegen zu
732thun geſtattengestatten /, [Art. 31] VnangeſehenUnangesehen / aller anderer
733auffgerichter AbſchiedeAbschiede /, ſouielsoviel385 die / dieſerdieser vor--
734gleichung in etwas zuwider / odder abbruͤchigabbrüchig386
735ſeinsein moͤchtenmöchten /, auch alle Stende des heyligen
736Reichs
/ ſamptsampt vnndunnd jnnſonderheitinnsonderheit / bey dieſemdiesem
737Vortrag /, FriedeſtandFriedestand / vndund andern Artickeln,
738obbegriffen387 /, handhaben /, ſchuͤtzenschützen vndund ſchirmenschirmen.
739[Art. 32] Vn̄Und ob388 ein oder mehr Stende / einencl oder mehr:
740anderecm einiger geſtaltgestalt389 /, vnterunter was geſuchtemgesuchtem390
741oder fuͤrgewandtenfürgewandten391 ſcheinschein / das geſchehegeschehe /, dar--
742wider bedrangen /, vberziehenuberziehen392 /, beleidigen odder
743beſchwerēbeschweren wuͤrdewürde (welchs ſichsich doch keins wegs
744zuuorſehenzuvorsehen393 ), dehmcn oder denſelbigendenselbigen / ſollensollen die
745Kay[serlich]. May[estät]. / mit vndund neben dem andern theil /,
746dem, ſoso ſolchesolche bedrangnuͤsbedrangnüs zugefuͤgtzugefügt / odder be--
747drowt394 wuͤrdenwürden /, mit jhrerihrer KayſerlichenKayserlichen huͤlffhülff /,
748Rath /, fuͤrſchubfürschub395 /, foͤrderungförderung / vnndunnd wircklichen
749beyſtandtbeystandt /, wie jhrerihrer May[estät]. Kay[serlichem]. Ampte nach /
750gebuͤrtgebürt /, huͤlflichhülflich erſcheinenerscheinen396 / vndund ſolchesolche beſchwe--
751rung
beschwe--
751rung
abwenden.

752 [Blatt: E2r] coDer KriegsFuͤrſtenKriegsfürsten bewilligung /
753jnninn dieſendiesen Vortrag.co


754[Art. 33] VNDUnd Wier, der ChurfuͤrſtChurfürst zu SachſenSachsen /,
755Hertzog Otheinrich, Pfaltzgraff /, Hertzog
756Hans Albrecht zu Meckelnburgcp / vnndunnd
757Landtgraff Wilhelm zu HeſſenHessen etc., Bekennen
758auch offentlich /, das alle vn̄und jede obgeſchriebeneobgeschriebene
759Puncten vndund Artickel / mit vnſermunserm gutten wiſ--
760ſen
wis--
760sen
vndund willen / ſeinsein fuͤrgenomenfürgenomen397 /, abgehandelt /
761vndund beſchloſſenbeschlossen /, Willigen vndund vorſprechēvorsprechen auch
762vor vnsuns ſamptlichsamptlich vndund ſonderlichsonderlich398 /, vnſereunsere Er--
763ben vndund Nachkommen /, auch alle die jhenigen /,
764ſoso vnsuns jnninn dieſerdieser KriegsuͤbungKriegsübung399 zugethan vndund
765vorwanth400 geweſtgewest / oder nach401 ſeinsein moͤchtenmöchten / vndund
766dieſendiesen Vortragk annemen /, dieſelbigendieselbigen Artickel
767ſamptsampt vndund ſonderlichsonderlich / jnninn krafft dis BrieuesBrieves402 /
768bey vnſernunsern FuͤrſtlichenFürstlichen Ehren vndund Wirden /, jnin
769rechten, gutten trewentreuen / vndund jmim Wort der war--
770heit /, ſouielsoviel einen jeden betrifft odder betreffen
771mag /, wahr /, ſtethsteth /, vheſtvhest /, auffrichtig vndund vnuor-
772bruͤchlich
unvor--
772brüchlich
zuhalten / vndund zuuolnziehenzuvolnziehen / vn̄und deme
773getrewlichengetreulichen vndund vnwegerlichenunwegerlichen nachzukomen
774vndund zugeleben / VndUnd darwider keinen Standt,
775 [Blatt: E2v] jnninn dieſemdiesem Vortrag begriffen403 / oder der denſel--
776bigen
densel--
776bigen
hernachmals annehmen /, bewilligen vndund
777eingehen wuͤrdewürde /, vnderunder was geſuchtemgesuchtem404 ſcheinschein
778das geſchehengeschehen moͤchtemöchte /, mit der that oder ſonſtsonst
779einiger geſtaltgestalt405 /, heimlich oder offentlich /, durch
780vnsuns ſelbſtselbst / oder andere von vnſerntunsernt wegen / be--
781ſchweren
be--
781schweren
/, vberziehenuberziehen406 /, dringen407 /, beleidigen oder
782betruͤbenbetrüben /, Sondern denen / oder die diſendisen Vor--
783tragk halten / vndund demſelbendemselben nachkommen vndund
784geleben werden /, wider die /, ſoso berurten408 vortrag
785nicht halten / oder demſelbendemselben zugegen / etwas
786handlen /, fuͤrnemenfürnemen / ader409 vnderſtehnunderstehn410 / ader eini--
787gen411 Standt /, ſoso jnninn dieſemdiesem Vortrag begriffen /
788oder der denſelbendenselben hernachmals auch bewilli--
789gen / vndund ſichsich mit gleicher vorpflichtung dorein
790begeben
/, mit thatlicher412 handlung / oder ſonſtsonst /
791vorgewaltigen /, vberziehenuberziehen /, bedrangen /, beleſti--
792gen
belesti--
792gen
/, beſchedigenbeschedigen / oder einige beſchwerungbeschwerung zufuͤ-
793gen
zufü--
793gen
wuͤrdewürde /, vnſerunser getrewegetreue huͤlffhülff /, rath vndund bey--
794ſtand
bey--
794stand
/ in krafft des hieuorhievor auffgerichten gemey--
795nen Landtfriedens413 /, Reichs Ordnunge / vndund
796dieſesdieses Vortrags vndund FriedſtandsFriedstands414 / ſamptlichsamptlich
797vnndunnd ſonderlichsonderlich thuen vnndunnd leiſtenleisten /, auch vnsuns
798doran nichts /, was dargegen erdacht oder auff-
799gericht were / oder kuͤnfftiglichkünfftiglich werden / vn̄und vnsuns
800 [Blatt: E3r] hierinnen entheben415 / odder zuſtattenzustatten kommen
801moͤchtemöchte /, jrrenirren416 oder vorhindern laſſenlassen /, Dan̄Dann wir
802alle ſamptlichsamptlich / vndund ein jeder in ſonderheitsonderheit417 / vnsuns
803alles das jhenige /, ſoso dieſemdiesem Vortrage zuwider
804iſtist / oder vorſtandenvorstanden418 /, wie das nahmen haben /
805vndund in ſonderheitsonderheit ausgedeutet werden moͤchtemöchte /,
806welchs wir auch hierinnen / vor ausdruͤcklichausdrücklich /
807ſpecificiertspecificiert / geacht haben wollencq /,419 keins wegs
808gebrauchen /, ſondernsondern daſſelbigdasselbig alles zu dem Ef--
809fect420 / vornichtigtcr 421 vndund auffgehaben ſeinsein ſollensollen /,
810Wie wir auch daſſelbigedasselbige hirmit alſoalso auffheben /
811vndund vornichtigen /, auch vnsuns deſſelbigendesselbigen hirmit
812in krafft dieſerdieser Schrifft /, ſoso fern vndund weit es die--
813ſem
die--
813sem
Vortrag vn̄undcs gegenwertigen vorpflichtungēvorpflichtungen
814zuwider ſeinsein / oder einiger weiſeweise422 vorſtandenvorstanden wer-
815den moͤchtenmöchten /, in beſterbester, beſtendigſterbestendigster form / gentz--
816lich begeben423 / vndund vertzigenct 424 haben wollen.


817cuVorſicherungVorsicherung der Koͤ[niglichen]. Maie[stät]. /, auch
818der Chur vndund FuͤrſtenFürsten / als der
819Hendeler425 / zu handhabung426
820dis Vortrags.cu

821 [Blatt: E3v] [Art. 34] DArmitDarmit auch hierinn ſouielsoviel deſtowenigerdestoweniger /
822vffuff einigem theil427 zuzweiuelnzuzweiveln / oder einiger
823mißuorſtandtmißvorstandt einreiſſeneinreissen moͤchtemöchte /, So
824wollen wir, KoͤnigKönig Ferdinand etc. vnndunnd KoͤnigKönig
825Maximilian etc.cv, vndund dann die hochgedachtencw 428 /
826GeiſtlicheGeistliche vnndunnd Weltliche Chur vndund FuͤrſtenFürsten /,
827als durch die allerſeitsallerseits dieſediese ſachesache / obberurter429
828geſtaltgestalt abgehandelt /, vnsuns dermaſſendermassen erclert430 vn̄und
829bewilligt haben /, Nemlich beide KoͤnigKönig / fuͤrfür vnsuns,
830vnſereunsere Erben vndund nachkommen /, Sie aber, die
831GeiſtlichenGeistlichen Chur vndund FuͤrſtenFürsten /, mit rath vnndunnd
832bewilligung jhrerihrer Thumb Capittel431 / VndUnd die
833Weltlichen Chur vn̄und FuͤrſtenFürsten / albereit432 vor ſichsich,
834jreire Erben vndund nachkommen / vnwiderruflichunwiderruflich /,
835das wir vnndunnd ſiesie ſolchesolche handlung nicht allein
836vor vnsuns ſelbſtselbst /, vnſereunsere vndund jreire Erben vndund nach--
837komen /, auch vnſerunser KoͤnigreichKönigreich /, Ertz vn̄und Stiffte,
838auch Landt /, Leuth /, VnderthanenUnderthanen /, Diener vn̄und
839vorwanten433 /, ſouielsoviel vnsuns / vndund dieſelbendieselben allerſeitsallerseits
840betrifft /, alſoalso halten434 / vndund darwider in keinerleycx
841weg handlen wollen /, Sondern auch /, wo eini--
842ger theil wider dieſediese entliche435 vorgleichung436 (als
843doch nit zuuorhoffenzuvorhoffen) jtzt oder kuͤnfftiglichkünfftiglich hand-
844len / vnndunnd den andern theil / mit thetlicher437 odercy
845 [Blatt: E4r] beſchwerlicherbeschwerlicher handlung /, die geſcheegeschee offentlich
846oder heimlich /, beſchwerenbeschweren /, vorgewaltigen / oder
847bedrangen wuͤrdewürde / vndund auff erinnerūgerinnerung438 / dauondavon
848nicht abſtehenabstehen wolte /, Das wir vnndunnd ſiesie /, auch
849vnſereunsere vndund jreire Nachkommen / als dann dem an-
850dern theil /, ſoso wider dieſediese vorgleichung vn̄und Vor--
851trag beſchwertbeschwert /, befortheilt439 /, vberzogēuberzogen440 oder ſonſtsonst
852beleidigt wuͤrdewürde / vndund vor441 vnsuns vndund ſiesie / oder vn--
853ſerer
un--
853serer
/ oder jreire Nachkommen / einſageinsag442 vndund billiche
854weiſungweisung443 leiden444 koͤntekönte /, gegen dem andern theil /,
855ſoso das /, wie obgemelt /, nicht dulden /, ſondersonder mit
856thatlicher handlung fortfaren wolte /, nit allein
857keinen rath /, huͤlffhülff oder beyſtandbeystand leiſtenleisten /, ſondernsondern
858auch den andern theil /, ſoso, wie gemeltcz /, einſageeinsage
859vndund weiſungeweisunge leiden vndund nehmen wolte /, wider
860den andern / jnninn krafft des hieuorhievor auffgerichten
861gemeinen445 Landtfriedens /, Reichsordnungen /
862vndund dieſesdieses Vortrags / vndund FriedſtandsFriedstands446 huͤlffhülff
863vndund beyſtandtbeystandt leiſtenleisten wollen /. Doch ſolsol in alle
864abgemelte447 wege / der theil /, ſoso vormeinen wolt /,
865das dieſerdieser FriedſtandtFriedstandt durch jemands anders
866vorbrochen / oder dem zuwider gehandelt /, mit
867thetlicher handlung gegen denſelbendenselben nichts fuͤr-
868nehmen
für--
868nehmen
/, ſondernsondern zuuornzuvorn die ſachsach an vnsuns /, auch
869 [Blatt: E4v] die Chur vnndunnd FuͤrſtenFürsten / als vnderhendlerunderhendler / ge--
870langē
ge--
870langen
laſſenlassen /, Welche alsbald darauff / guͤtlichegütliche
871handlung448 fuͤrnehmenfürnehmen / vnndunnd druͤberdrüber erkantnuͤserkantnüs449
872thun /, VndUnd was durch vnsuns / vndund dieſelbigēdieselbigen alſoalso
873vorglichen / oder erkant450 /, dem ſollensollen beyde theil /
874one alle wegerung geleben451 vndund nachkommen /,
875VnndUnnd jmim fall, dado esda nit geſchehegeschehe /, alsdann die
876huͤlffhülff vndund beyſtandtbeystandt /, wie hieroben allenthalben452
877gemelt453 /, geleiſtetgeleistet werden.

878[Art. 35] VndUnd damit der vorwandtnuͤsvorwandtnüs454 vndund pflicht
879halben /, domit die obbemeltendb 455 VnderhendlerUnderhendler /
880der Kay[serlichen]. May[estät]. zugethan /, ſolchssolchs ſouielsoviel deſtodesto
881vngeſcheuchterungescheuchter456 geſchehengeschehen moͤchtemöchte /, ſoso ſollensollen ſiesie
882berurts fals457 ſolchersolcher jrerirer pflicht vndund vorwandt--
883nuͤs
vorwandt--
883nüs
/ von der Kay[serlichen]. May[estät]. erlaſſenerlassen ſeinsein /, alſoalso /
884das ſiesie vngeſcheuchtungescheucht derſelbenderselben / ob dieſerdieser vor--
885gleichung halten458 / vndund gegen dem theil /, ſoso dem--
886ſelben
dem--
886selben
zuwider /, wie gemelt /, handelte /, dem an--
887dern theil vnuorhindertunvorhindert beyſtandtbeystandt leiſtenleisten / moͤ--
888gen
--
888gen
vnndunnd ſollensollen /. Darumb die Kay[serliche]. May[estät]. ſiesie
889auch jnninn keinen vngnadenungnaden vordencken459 / noch
890ſolchessolches zu mißfallen / von jhnenihnen vormercken460
891ſollensollen.

892 [Blatt: F1r] Sigelungdc.


893[Art. 36] WAnnWann nun der ChurfuͤrſtChurfürst zu SachſſenSachssen /
894fuͤrfür ſichsich ſelbſtselbst / vndund ſeineseine Miteinigungs
895vorwandten461 / ſolchesolche obbeſtimbteobbestimbte Capi--
896tulation462 / in allen vndund jeden jreniren Puncten vnndunnd
897Artickeln / guttwillig angenommen /, auch zu
898halten vndund zuuolnziehenzuvolnziehen zugeſagtzugesagt / VndUnd dann
899die RoͤmRöm[isch]. Kay[serliche]. MayeſtatMayestat / dem heiligen Reich
900DeutſcherDeutscher Nation
/, jremirem geliebten Vaterlandt,
901zu gut /, nutz / vndund wolfart / die auch gnediglich
902bewilligt vnndunnd Ratificiert /, jnnhaltinnhaltdd vormoͤgevormöge463
903jrerirer Kay[serlichen]. May[estät]. daruͤberdarüber vorfertigte Ratifica--
904tion464 /, So ſeinsein demnach des alles / zu
905wahrem vnndunnd vehſtenvehsten Urkunde / hieruͤberhierüber drey
906Vortrags BrieueBrieve465 gleichs lauts / auffgericht
907vndund vorfertigt / vndund mit vnſerunser, KoͤnigKönig Ferdinan--
908den
/ vnndunnd beider ChurfuͤrſtenChurfürsten zu Meintz vnndunnd
909Pfaltzgraff Friederichs /, desgleichen des Ertz--
910Biſchoffs
Ertz--
910bischoffs
zu Saltzburg
/ vnndunnd Hertzog Albre--
911chts in Beiern
/ von jrerirer Liebden466 / vn̄und der andern
912Chur vndund FuͤrſtenFürsten / als VnterhendlerUnterhendler wegen /
913vndund dann des ChurfuͤrſtenChurfürsten zu SachſenSachsen / vnndunnd
914Landgraff Wilhelms von HeſſenHessen / fuͤrfür ſichsich vndund
915 [Blatt: F1v] alle jhreihre Mitainigungs vorwandten / eigenen
916handen vnterſchriebenunterschrieben / vndund anhangenden Jn--
917ſigeln
In--
917sigeln
beſigeltbesigelt /, vndund der eine Vortrags Brieff /
918der RoͤmRöm[isch]. Kay[serlichen]. May[estät]. /, Der ander467 / Gemeinen468
919Stenden / vndund der drit / bemeltem469 ChurfuͤrſtenChurfürsten
920vonde SachſſenSachssen / vnndunnd ſeinenseinen MituorwandtenMitvorwandten /
921zugeſteltzugestelt worden /.
470 GeſchehenGeschehen zu PaſſawPassau /,
922den andern tag des Monats AuguſtiAugusti / Nach
923ChriſtiChristi vnſersunsers lieben Herrn Geburt / jmim Funff--
924zehenhundert vndund ZweyvndfunfftzigiſtenZweyundfunfftzigisten /,
925vnſererunserer Reiche des RoͤmiſchenRömischen / jmim
926ZweyvndzwantzigiſtenZweyundzwantzigisten / vnndunnd der
927andern / jmim Sechsvn̄zwain--
928tzigiſten
Sechsundzwain--
928tzigisten
Jaren.df


Textapparat

a–a Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 98, Z. 1 [Bl. 2r].
b Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 98, Z. 1-5: danach folgend von Gottes genaden Römischer || Khunig, zu allen zeitten Merer des Reichs in Germanien, zu Hungern, Boheim, || Dalmatien, Croatien vnnd Selauonien etc., Kunig & Jnnfanndt in Hispanien, Ertz-||Hertzog zu Österreich, Hertzog zu Burgundi, Steyr, Kernndten, Crain vnnd Wirt-||emberg etc., Graue zu Tyrol.
c Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 98, Z. 5f.: danach folgend offennlich vnd thuen khundt || menigelich.
d Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 98, Z. 9f.: Grauen zu Catzenelpogen, Dietz, Zigenhaim vnd || Nida, vnsers lieben Ohaims vnd Furstens.
e Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 99, Z. 15: verderbung.
f Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 99, Z. 19: vnderhandlung.
g Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 99, Z. 23: danach folgend &.
h Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 100, Z. 26: beratschlagung.
i Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 100, Z. 29: negsthin.
j Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 100, Z. 1 [Bl. 2v]: vnderhanndlung.
k Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 100, Z. 4.
l Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 100, Z. 4: hieher.
m Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 101, Z. 6: hamburg; Textvorlage: Honburgk.
n Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 101, Z. 12: dienhaim; Textvorlage: Ducheim.
o Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 101, Z. 13: Kötint; Textvorlage: KoͤtnigkKötnigk.
p Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 101, Z. 13: danach folgend vnd.
q Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 102, Z. 22: danach folgend &.
r Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 102, Z. 22.
s Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 102, Z. 23: Mehenhof.
t Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 102, Z. 23.
u Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 103, Z. 29.
v Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 103, Z. 2 [Bl. 3r]: erwegen.
x Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 104, Z. 13: danach folgend tag.
y Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 104, Z. 13-14 aus: zur || trennen.
z Korrigiert aus: nhe-||men.
aa Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 104, Z. 19.
ab Korrigiert aus: auff haltung.
ac–ac Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 105, Z. 3 [Bl. 3v]: auch solchs.
ad Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 106, Z. 8: danach folgend tag.
ae Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 106, Z. 18: der furgenomnen.
af Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 106, Z. 20.
ag Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 107, Z. 4 [Bl. 4r]: weltlich.
ah Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 108, Z. 7: handlung.
ai Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 108, Z. 20: obberuerten.
aj–aj Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 109, Z. 25: Recht vnnd billich.
ak Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 109, Z. 26: solle.
am Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 109, Z. 28: von.
an Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 109, Z. 3 [Bl. 4v]: halben halben.
ao Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 110, Z. 12: Religion.
ap Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 111, Z. 27: danach folgend Guettern.
aq Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 111, Z. 7 [Bl. 5r]: danach folgend Kay:
ar Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 112, Z. 18: danach folgend vnd.
as Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 112, Z. 19 aus: der.
at Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 112, Z. 21.
au–au Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 114, Z. 20 [Bl. 5v].
av Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 114, Z. 21: Articl.
aw Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 114, Z. 22: waren.
ax Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 114, Z. 22: Churfurstlichen.
ay Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 114, Z. 26: aus.
az Schließende Klammer fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 116, Z. 26 [Bl. 6r].
ba Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 116, Z. 3 [Bl. 6v]: worden
bb Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 116, Z. 5: beratschlagung.
bc Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 116, Z. 5: handlung.
bd Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 117, Z. 12: begeer.
be Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 117, Z. 18: seines.
bf Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 117, Z. 20: worden.
bg Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 117, Z. 23 aus: belang-||ende.
bh–bh Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 118, Z. 3 [Bl. 7r]: seinem Orator.
bi Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 118, Z. 3: nochmals.
bk Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 119, Z. 17: Othainrich.
bl Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 119, Z. 23.
bm Ergänzt nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 119, Z. 23.
bn–bn Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 120, Z. 9 [Bl. 7v].
bo Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 120, Z. 11: dises.
bp Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 121, Z. 25: verhörung.
bq–bq Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 121, Z. 2 [Bl. 8r]: zukhunfftiger.
bs Korrigiert aus: Pfaltzgra-||nen.
bt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 121, Z. 5: seine.
bu–bu Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 121, Z. 6: den Churfurstlichen.
bw Öffnende Klammer in Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 122, Z. 18.
bx Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 122, Z. 21 aus: das.
by–by Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 123, Z. 7 [Bl. 8v].
bz Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 123, Z. 9: belanget.
ca Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 124, Z. 15: verordnen; Textvorlage: vorordent.
cc Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 124, Z. 21: befunden.
ce Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 125, Z. 8 [Bl. 9r]: Chur vnnd.
cf Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 125, Z. 9: obgemelte.
cg Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 125, Z. 15: Jren.
ci–ci Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 126, Z. 5 [Bl. 9v].
cj Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 126, Z. 8.
ck Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 126, Z. 10: darwider; Textvorlage: doruͤberdorüber.
cl Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 127, Z. 17: ainen; Textvorlage: einem.
cm Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 127, Z. 17 aus: anderer.
cn Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 127, Z. 20 aus: dehn.
cp Korrigiert aus: Mechelnburg.
cq Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 129, Z. 4 [Bl. 10v].
cr Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 129, Z. 5: vernichtigt; Textvorlage: vornichtigen.
cs Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 129, Z. 8: danach folgend vnser.
ct Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 129, Z. 11 aus: vorziehen.
cv Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 130, Z. 14.
cw Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 130, Z. 14: obgedachte.
cx Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 130, Z. 24: kainen.
cy Korrigiert nach Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 130, Z. 27 aus: aber.
cz Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 131, Z. 8 [Bl. 11r]: obgemelt.
db Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 131, Z. 21: obgemelten.
dc Fehlt Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 132, Z. 28.
dd Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 132, Z. 5 [Bl. 11v]: danach folgend vnd.
df Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 133, Z. 21 [Bl. 11v]-S. 134, Z. 2 [Bl. 12v]: danach folgend Ferdinand mpp. (Unterschrift) || Von wegen heren Sebastian des hay. || Stuls zue Mentz Ertzbischouen & || Churf., Christoff Matthias L. Cantzler || Manu propria || Von wegen Hern Fridrichs || Pfaltzgrauen bey Rhein und || Churfursten Melchior Drechssel || Doctor manu propria.|| Ernst h. i Bayrn c(on)firm(irt) d || manu p(ro)op(ri)a d || sst Albrecht HzgBayrn sst || s(ubscripsi)t m p(ro)pria || m Churfurst || m propria st || Wilhelm H. Hessen || [Bl. 12r] (unbeschrieben) || [Bl. 12v] || rechts oben: Paßawischer Vertrag || De Anno 1552 / || Capitulation und ... || verglichen zwischen || verblaßte Schrift (unleserlich) [Anm., Ergänz. u. Hervorh. Drecoll].

Sachliche Anmerkungen

1 den zweiten.
2 frühzeitig auf vielerlei Weise bekannt geworden ist.
3 Anwerbung für den Krieg.
4 ereignet haben.
5 Gewahrsam, Gefangenschaft. – Landgraf Philipp ergab sich im Schmalkaldischen Krieg (1546/1547) dem Kaiser in der Halleschen Kapitulation (18. Juni 1547) und wurde unmittelbar danach gefangen gesetzt, obwohl sich die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim von Brandenburg dafür verbürgt hatten, dass der Landgraf nicht gefangen genommen oder sonst juristisch belangt werde (vgl. Rebitsch, Tirol, S. 28f.; auch Turba, Zur Verhaftung, S. 17-20).
6 wichtigste.
7 Förderung.
8 allgemeiner.
9 Verheerung.
10 demütig, bittend.
11 genannten.
12 Freilassung.
13 noch ausstehenden, anstehenden.
14 Verhandlung.
15 zuzulassen.
16 »Euer / Ihre Liebden« wurde von Fürsten für Personen gleichen Stands als Anrede verwendet und teilweise von Königen und Kaisern für fürstliche Personen, teilweise dann auch »Deine Liebden« (vgl. Grammatisch-kritisches Wörterbuch 2, Sp.  2057, Art. Liebden).
17 edelsten.
18 Onkel.
19 dem zuletzt vergangenen Osterfest. - D.h. 17. April 1552.
20 Zu den Verhandlungen in Linz vgl. die Einleitung.
21 vertrauensvoll.
22 geschehener.
23 Erwägung.
24 nützliche.
25 nämlich.
26 (schriftlich) einzuladen.
27 weiterer.
28 auf sich nehmen.
29 endgültig.
30 Vgl. zur Vertagung der Verhandlungen nach Passau den Text des Linzer Abschieds in Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 138, Z. 4-11 [Bl. 348v]; S. 140, Z. 20 [Bl. 349r]-Z. 1 [Bl. 350r].
31 erwähnter.
32 oben festgelegte.
33 eben hierher.
34 Domherr.
35 Ein höherer Hofmeister, der eine Provinz verwaltet.
36 Ernst von Bayern war nicht Erzbischof, sondern Administrator in Salzburg und Passau, da er es ablehnte, die höheren Weihen zu empfangen (vgl. Albrecht, Ernst).
37 Jülich.
38 Hofbeamter, der die Aufsicht über einen Hof führt.
39 bestimmten.
40 Verbündeten. - Zu den verbündeten Fürsten vgl. die Einleitung.
41 Moritz übergab eine schriftliche Fassung seiner Forderungen, welche die fünf Verhandlungspunkte aus Linz wiederaufnahm (vgl. die Programmschrift von Moritz in Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 135f.; Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 484-486, Nr. 1447,VI), und zusätzlich eine Nebenschrift mit der Aufstellung der das Reich betreffenden Gravamina (vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 486-491, Nr. 1447,VII).
42 Übereinkunft, Einigung.
43 bevorstehende.
44 (und) stattdessen.
45 Vertragsbedingungen.
46 endgültig.
47 verabredet, vereinbart.
48 ausgehandelt.
49 Zur Annahme und Ratifikation des Friedens vgl. die Einleitung.
50 Freilassung. - Zur Gefangenschaft des Landgrafen vgl. oben Anm. #.
51 verbündete.
52 die.
53 Vertrag.
54 Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach und die in französischen Diensten stehenden Kriegsführer wurden bei der Verhandlung und Ratifikation des Passauer Vertrags nicht durch Kurfürst Moritz von Sachsen vertreten und mussten daher dem Vertrag gesondert zustimmen (vgl. Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 104, Anm. h; im Text des Passauer Vertrags unten, ebd. sowie ebd.). Markgraf Albrecht Alcibiades setzte den Krieg fort (vgl. die Einleitung).
55 gewaltsamen Vorgehen.
56 Kriegsführung.
57 versammeltes.
58 baldigst, schnellstens.
59 überall.
60 entlassen, zerstreuen.
61 oder.
62 zukommen lassen, überlassen.
63 achthaben.
64 verhalten.
65 überfallen, angegriffen.
66 dazu gebracht, sie zu unterstützen.
67 Anhängerschaft, Gefolgschaft.
68 eine öffentlich verkündete, beweiskräftige Urkunde.
69 enthaltene.
70 Damit sind die drei textgleichen Ausfertigungen der Urkunde des Passauer Vertrags gemeint (vgl. unten).
71 für frei erklären.
72 In der Kapitulation von Halle (19. Juni 1547) unterwarf sich der hessische Landgraf Philipp im Schmalkaldischen Krieg dem Kaiser. Vgl. den Abdruck der Halleschen Kapitulation in Hollenberg (Hg.), Hessische Landtagsabschiede, S. 163-168.
73 abgesehen von.
74 durchgeführt.
75 Laut der Halleschen Kapitulation von 1547 sollten alle Festungen des hessischen Landgrafen bis auf eine geschleift werden. Der Kaiser wollte entscheiden, ob er entweder Ziegenhain oder Kassel schonen werde (vgl. Hollenberg (Hg.), Hessische Landtagsabschiede, S. 166, Art. 13 der Halleschen Kapitulation), was erst in der modifizierten Fassung der Halleschen Kapitulation von 1552 zugunsten von Kassel präzisiert wurde (vgl. ebd., S. 196-200, bes. S. 197, Art. 1 der Garantie der modifizierten Kapitulation).
76 Festnahme.
77 bestrafen.
78 rächen, bestrafen.
79 rächen.
80 verpflichten.
81 vertraglich, schriftlich verpflichten.
82 endgültig.
83 anordnen.
84 früher abgegebenen Verpflichtungserklärungen.
85 Die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg sowie der Pfalzgraf von Pfalz-Zweibrücken, die nun als Bürgen für die modifizierte Kapitulation eintraten (vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 523, Nr. 1447,XXXI), hatten bereits 1547 die Einhaltung der Halleschen Kapitulation zugesichert (vgl. Hollenberg (Hg.), Hessische Landtagsabschiede, S. 167, Art. 24 der Halleschen Kapitulation).
86 oben festgelegte.
87 vertragliche Bindungen, schriftliche Verpflichtungen.
88 edlen.
89 Witwe.
90 Maria, die Schwester Karls V., hielt den Landgrafen in Mechelen, ihrem Sitz als Regentin der Niederlande, gefangen (vgl. Grund, Ehre 1, S. 204).
91 Im Gegenzug.
92 erwähnter.
93 Gewahrsam, Gefangenschaft.
94 aus ... freigelassen.
95 oben festgelegten.
96 in seine (eigene) sichere Obhut.
97 Am 8. August 1552 konnte Philipp Mechelen, den Ort seiner Haft, verlassen, traf aber erst am 10. September in Marburg ein. Die Entlassung aus der Haft erfolgte offiziell am 3. September (vgl. Grund, Ehre 1, S. 241f.; Barge, Verhandlungen, S. 156).
98 was davon, welches.
99 eben erwähnte.
100 noch auf dem Gebiet derselben Stände lagern lassen.
101 Festung.
102 Vgl. oben Anm. #.
103 andauernder.
104 Mit den Nassauischen Urteilen sind drei Nebenurteile gemeint, welche zwischen 1547 und 1551, während der Gefangenschaft Landgraf Philipps von Hessen, im Streit zwischen den hessischen Landgrafen und den Grafen von Nassau um das Erbe der reichen Grafschaft Katzenelnbogen fielen. Diese Nebenurteile erläuterten das Urteil einer kaiserlichen Kommission von 1523 zugunsten von Nassau, welches der hessische Landgraf Philipp mit der Begründung, das altgläubige Reichskammergericht sei befangen, nicht anerkannte. Mit der Freilassung Philipps von Hessen 1552 wurde die Urteilsvollstreckung zunächst ausgesetzt (vgl. Hollenberg, Philipp, S. 14. Weiterführend: Schmidt, Landgraf Philipp; Schmidt, Lösung).
105 D.h. die Urteile werden vorläufig nicht umgesetzt.
106 Freilassung.
107 Verhandlung.
108 gütliche Einigung; Vergleichsverfahren.
109 misslänge.
110 als Urkunde ausgefertigten.
111 notwendiger Dinge.
112 sodann.
113 soweit, insofern.
114 an ... unbeteiligt.
115 noch.
116 oben genannte.
117 angeführte.
118 Beschwerden.
119 juristische Einwände, Einreden.
120 erwägen.
121 wieder aufgenommen.
122 noch.
123 vor-, einzubringenden.
124 entschieden.
125 Rechtsspruch.
126 Nach 1552 weigerte sich Wilhelm von Nassau-Oranien, den Passauer Vertrag anzuerkennen, auf dessen Bestimmungen Philipp von Hessen beharrte. Die im Passauer Vertrag vorgesehene Vermittlung wurde durch den Heidelberger Bund, einen Zusammenschluss rheinischer und süddeutscher Kurfürsten und Fürsten unter Beteiligung von Kaiser und König, übernommen (vgl. Meinardus, Erbfolgestreit 2,1, S. 86-89). Die Beilegung des Streits gelang erst im Frankfurter Vertrag (30. Juni 1557). Der Landgraf von Hessen konnte sich das Katzenelnbogener Erbe gegen Gebietsabtretungen an den Grafen von Nassau-Oranien und eine Ablösesumme von 600.000 Gulden sichern (vgl. Hollenberg, Philipp, S. 14; Meinardus, Erbfolgestreit 2,1, S. 96f.).
127 angeführt.
128 vorgebracht.
129 allgemeinen.
130 Hiermit ist die von Moritz zu Beginn der Passauer Verhandlungen übergebene Liste an Gravamina gemeint (vgl. oben Anm. #).
131 Zum Schmalkaldischen Krieg vgl. die Einleitung.
132 wegen ... belangt haben.
133 meinen, noch (Rechtsansprüche) zu haben. - Zu den Ansprüchen gegen den Landgrafen: Philipp von Hessen versuchte, die Ballei Hessen des Deutschen Ordens aufzuheben, was vorübergehend mit der Säkularisierung 1543-1545 gelang. Mit Unterstützung des Kaisers konnte der Hochmeister des Deutschen Ordens jedoch 1549 den Vertrag von Oudenaarde erreichen, der sowohl die Reichsunmittelbarkeit der Ballei Hessen festschrieb als auch Schadensersatzzahlungen festlegte, die der hessische Landgraf an den Orden zu leisten hatte. Nach 1552 wurde die Umsetzung der Bestimmungen zunächst nicht weiterverfolgt und 1584 vom Deutschen Orden im Vertrag von Karlstadt aufgegeben (vgl. Lachmann, Der Deutsche Orden, S. 85f.). Zum Konflikt mit Herzog Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel vgl. unten Anm. #. Der Herzog erhob Entschädigungsansprüche gegen den hessischen Landgrafen (vgl. Hermann (Hg.) u.a., Politische Korrespondenz 4, S. 207, Anm.).
134 oben genannten.
135 andauernder.
136 Gewahrsam, Gefangenschaft.
137 hinreichend.
138 in der Zwischenzeit.
139 Verbündeten.
140 angeführt. - Vgl. oben Anm. #.
141 also, nämlich.
142 Angebot.
143 damals.
144 erfolgt. – Die von Ferdinand auf Grundlage der kaiserlichen Antwort erstellte Resolution (28. April 1552) versicherte in der Religionsfrage, dass der Kaiser niemanden mit Waffengewalt bedrängen werde. Sie sah einen zeitnah einzuberufenden Reichstag vor, auf dem mit den Ständen darüber entschieden werden sollte, ob der Religionsvergleich durch ein Konzil oder eine allgemeine Reichsversammlung gesucht werden solle (vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 404, Nr. 1322,VI).
145 Folge leisten.
146 allgemeinen.
147 Übereinkunft, Einigung.
148 rechtmäßigem.
149 Der Reichstag wurde erst am 5. Februar 1555 in Augsburg eröffnet. Zu den zahlreichen Verzögerungen im Vorfeld vgl. die Einleitung zum Augsburger Religionsfrieden.
150 bestimmt.
151 passendsten, geschicktesten.
152 D.h. die herausgehobene Stellung der Kurfürsten sollte abgesehen von dem Ausschuss in keiner Weise eingeschränkt werden. - Entgegen diesem Artikel entschieden die Stände zu Beginn des Reichstags in Augsburg, nach dem gängigen Verfahren in Kurien zu beraten (vgl. die Einleitung zum Augsburger Religionsfrieden).
153 in der Zwischenzeit.
154 Die Bezeichnung »Augsburger Konfessionsverwandte« wurde in den Religionsfrieden des Reichs seit dem Frankfurter Anstand verwendet (vgl. den Text des Frankfurter Anstands).
155 Gewissen.
156 überfallen, angreifen.
157 auf irgendeine andere Weise.
158 geringschätzig behandeln.
159 Kriegsführung.
160 ebenso.
161 unbeweglich und beweglich.
162 Einkommen aus Abgaben der Untertanen.
163 obrigkeitlichen Rechte.
164 Bosheit.
165 in jedem Fall.
166 Wortlaut, Inhalt.
167 Aussage, Anordnung.
168 Der Landfrieden umfasste die Einigung von Herrschaftsträgern, auf Selbsthilfe zu verzichten und zur Verfolgung ihrer Rechtsansprüche und erlittenen Unrechts eine Reihe rechtlicher Regelungen sowie bestimmte Gerichts- oder Schiedsinstanzen als verbindlich anzuerkennen. Neben den rechtlichen Regelungen, die den Frieden durchsetzen und sichern sollten, waren Sanktionen vorgesehen, um Verstöße zu ahnden.
169 Strafe.
170 enthalten. – Hier ist der am 30. Juni 1548 beim Reichstag in Augsburg beschlossene Landfrieden gemeint (vgl. DRTA.JR 18,1, S. (965)966-996, Nr. 75). Dieser wurde zuletzt im Reichsabschied vom 14. Februar 1551 neu eingeschärft (vgl. DRTA.JR 19,2, S. 1582, Nr. 305 (Art. 14, 15)).
171 genügen.
172 alle.
173 strikt.
174 mehrfach erwähntem.
175 (im Widerspruch zu ihm) verstanden.
176 wegnehmen.
177 einschränken.
178 jeweils.
179 hinreichend.
180 oben erwähnter.
181 bekannt.
182 Klage führenden.
183 zu gewähren.
184 Die freie Wahl zwischen verschiedenen Eidformeln griff eine Forderung des Speyrer Reichsabschieds von 1544 (Art. 92) auf (vgl. Mencke, Visitationen, S. 76f.). Diese Forderung war Teil der auf das Reichskammergericht bezogenen Beschwerden (Art. 26) (vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 489f., Nr. 1447,VII), welche Moritz zu Beginn der Passauer Verhandlungen überreichte (vgl. oben Anm. #). Im Augsburger Religionsfrieden (Art. 107) wurde die Passauer Regelung auf eine einheitliche Eidformel auf Gott und das Evangelium verengt (vgl. den Text des Augsburger Religionsfriedens).
185 Gleichheit.
186 (den) Vorschlag.
187 zeigen.
188 aller.
189 gestatten.
190 Die Visitation vom 1. Mai 1553 zerstritt sich über die Umsetzung des Passauer Vertrags. Der kaiserliche Kommissar lehnte die Änderung der Eidesformel mit der Begründung ab, dass der Passauer Vertrag noch nicht publiziert und dem Reichskammergericht angezeigt worden sei. Dies wollte der kurpfälzische Gesandte nicht hinnehmen. Die Punkte der Visitation wurden auf den Reichstag verschoben (vgl. Mencke, Visitationen, S. 77f.).
191 bereit.
192 mögliche.
193 sich wegen ... in Acht nehmen, fürchten muss.
194 irgendwelche.
195 untertänig, demütig.
196 ersucht.
197 oben erwähnt.
198 so schnell wie möglich.
199 Die Präsentation evangelischer Beisitzer beim Reichskammergericht nahm eine Forderung des Speyrer Reichsabschieds von 1544 (Art. 92) auf (vgl. Mencke, Visitationen, S. 76f.). Der Kaiser entschied den Artikel in der Folge nicht aus eigener Machtvollkommenheit. Im Augsburger Religionsfrieden wurden jedoch die Anhänger der Confessio Augustana neben Anhängern der alten Religion am Reichskammergericht als Richter, Beisitzer und in weiteren Funktionen zugelassen (vgl. den Text des Augsburger Religionsfriedens).
200 angeführten.
201 Zu den beiden Schriften vgl. oben Anm. #.
202 bereit.
203 mit ... verbunden.
204 Verhandlungen.
205 entsandten.
206 Vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 491, Nr. 1436,VIII.
207 zur Kenntnis genommen.
208 bisher.
209 Versammlung.
210 Verbündeten.
211 Notwendigkeit.
212 zu unterhalten.
213 angeführter.
214 baldigst, schnellstens.
215 vertagt.
216 Zum Linzer Abschied vgl. Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 137-143.
217 hierselbst.
218 allgemeine.
219 einzelne.
220 darüber.
221 jedermann.
222 Genügen, Zufriedenheit.
223 Der Behandlung der Neuorganisation des kaiserlichen Hofrats auf dem Reichstag griff der Kaiser vor. Ab Ende Juli 1552, noch vor Unterzeichnung des Passauer Vertrags, diskutierte Karl V. mit Ferdinand über die Modalitäten und führte erste Gespräche, um für den neu einzurichtenden deutschen Rat für die Reichsangelegenheiten einen Reichsfürsten als Präsidenten und deutsche Räte zu gewinnen. Zur Einrichtung des neuen Rates vgl. Lutz, Christianitas afflicta, S. 112-114, 183-185.
224 überall.
225 stecken bleiben.
226 oben erwähnter.
227 vorgebrachten.
228 zur Hand nehmen, aufnehmen.
229 begründet.
230 Die Goldene Bulle von 1356 regelte die Wahl des römisch-deutschen Königs durch die Kurfürsten und seine Krönung.
231 oder.
232 ebenso.
233 oben erwähnt.
234 Beim nächsten Reichstag, zu dem der Kaiser nicht persönlich erschien, berieten die Stände vor allem diejenigen Gravamina, die das Reichskammergericht betrafen und arbeiteten eine neue Reichskammergerichtsordnung aus (vgl. den Text der Reichskammergerichtsordnung).
235 unterbreitet ... das gnädige, gütige Angebot.
236 im Speziellen.
237 alle.
238 wie es sich gehört.
239 voranzustellen.
240 sich mit demselben ... zufrieden finden.
241 Gesandten.
242 Mitteilung, Botschaft.
243 zur Kenntnis genommen. - Zu den französischen Anliegen vgl. z.B. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 524-526, Nr. 1447,XXXIV. Weiterführend: Luttenberger, Libertät.
244 Bedingungen.
245 D.h. die den König von Frankreich gesondert betreffenden Artikel.
246 angeführt.
247 zuvor genannten.
248 irgendeine andere Verhandlung.
249 für unnötig erachtet.
250 gemäß.
251 Zur Behandlung der französischen Forderungen im Linzer Abschied vgl. Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 143, Z. 10-16 [Bl. 351r].
252 erwähntem.
253 sodann.
254 in Erfahrung bringen.
255 genannter.
256 weiter.
257 Diese im Passauer Vertrag angesprochene Rolle von Moritz von Sachsen als Vermittler zwischen Kaiser und französischem König kam nicht weiter zum Tragen. Moritz versicherte aber gegenüber dem französischen Gesandten Jean de Fresse im Feldlager bei Frankfurt am Main, weiterhin Bündnispartner des französischen Königs bleiben zu wollen, auch wenn der Passauer Vertrag als Separatfrieden mit dem Kaiser abgeschlossen wurde (vgl. Nicklas, Wagnis, S. 36f.; Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, u.a. S. 555f., Nr. 1700,I).
258 Sicherheit, Schutzgarantie (für).
259 derjenigen.
260 an ... beteiligt.
261 vergangenen.
262 demütigen.
263 Oldenburg.
264 Gegen die Truppenführer des Schmalkaldischen Bundes, Rheingraf Johann Philipp von Salm-Dhaun, Sebastian Schertlin, Johann von Heideck, Friedrich von Reiffenberg und Georg von Reckrodt, war nach dem Sieg des Kaisers die Reichsacht verhängt worden. Zu diesen nach Frankreich geflohenen Truppenführern nahm Moritz von Sachsen über Heideck Kontakt auf. Insbesondere Reiffenberg, Reckrodt und Salm-Dhaun übernahmen neben dem französischen Gesandten Jean de Fresse eine wichtige Rolle bei den Verhandlungen zwischen den verbündeten Fürsten und der französischen Krone (vgl. Hermann u.a., Einführung 5, S. 20; Grund, Ehre 1, S. 16f.). Graf Albrecht von Mansfeld und seine Söhne Vollrad und Johann sowie Graf Christoph von Oldenburg setzten auch nach der Gefangennahme beider Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes ihre Opposition gegen den Kaiser fort (vgl. Hartung, Karl V., S. 47f.; Grund, Ehre 1, S. 16). 1551 wurde über sie die Reichsacht verhängt, womit der Verlust ihrer Territorien und Besitztümer einherging (vgl. Grund, Ehre 1, S. 242). Mansfeld und Oldenburg beteiligten sich ebenso wie Reiffenberg, Salm-Dhaun und Schertlin als Truppenführer am Fürstenkrieg (vgl. Bonwetsch, Geschichte, S. 35; auch Grund, Ehre 1, S. 164f.).
265 nämlich.
266 Nach dem Schmalkaldischen Krieg wurde das vom Kaiser eroberte Herzogtum Pfalz-Neuburg unter kaiserliche Verwahrung gestellt und die evangelische Kirchenordnung beseitigt. Der beim Kaiser in Ungnade gefallene Ottheinrich wurde 1547 von Kurfürst Friedrich von der Pfalz aus seiner Residenz verbannt (vgl. Kramer, Fürstentum, S. 123; Fuchs, Kurfürst, S. 223).
267 Als Folge seiner Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg wurde Fürst Wolfgang von Anhalt in die Reichsacht gestellt und sein Eigentum verkauft (vgl. Schmidt, Fürsten von Anhalt, S. 174). Beim Fürstenaufstand wirkte er u.a. durch Werbungen im Hintergrund mit (vgl. Bonwetsch, Geschichte, S. 35).
268 allgemein.
269 in den jetzigen Krieg eingetreten sind.
270 D.h. die rechtliche Verfolgung wurde eingestellt.
271 Vertrags.
272 künftig.
273 eingefügt.
274 Auf der Liste der Gravamina, welche Moritz zu Beginn der Passauer Verhandlungen überreichte, befanden sich Beschwerdepunkte, welche das Verbot von Kriegsdienst außerhalb des Reichs betrafen, wenn der Dienst sich gegen Kaiser, Reich und die Erblande richtete (Art. 14, 15) (vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 488, Nr. 1447,VII). Für die Erledigung der Beschwerden sollten die Vermittler in Passau, laut Art. 15, beim Kaiser eintreten (vgl. oben).
275 oben erwähnt.
276 öffentlich äußern.
277 einzufinden.
278 berechtigt.
279 Ansprüche.
280 zum Krieg Verbündeten.
281 während des Kriegs.
282 gewaltsame Veränderungen.
283 beraubt.
284 Orte.
285 denen.
286 zukommen.
287 oben erwähnt.
288 Anhängerschaft, Gefolgschaft.
289 dazu gebracht, sie zu unterstützen.
290 für frei erklären.
291 Im Gegenzug.
292 einzelne.
293 D.h. die Kriegsfürsten.
294 ohne.
295 für ... entschädigt.
296 Schwierigkeit, Verwicklung.
297 aufgehoben.
298 vorgebracht.
299 ein Bittgesuch eingereicht.
300 für ihn bei ... einzutreten. - Zur Supplik der pfalz-neuburgischen Gesandten vgl. Druffel (Hg.) u.a., Briefe 3, S. 502, Nr. 1447,XVII.
301 oben erwähnter.
302 alles getreu vorgebracht.
303 (den Neuburg) zugehörigen Gebieten, Rechten etc.
304 Pfalzgraf Ottheinrich musste nach dem Schmalkaldischen Krieg die Regierung über das Herzogtum Pfalz-Neuburg an kaiserliche Sequester abtreten (vgl. Kramer, Fürstentum, S. 123; Fuchs, Kurfürst, S. 224). Nachdem die verbündeten Fürsten mit ihren Truppen im April 1552 in Pfalz-Neuburg einmarschiert waren, bezog Ottheinrich bereits Monate vor Abschluss des Passauer Vertrags, Mitte Mai, wieder seine Neuburger Residenz (vgl. Grund, Ehre 1, S. 192, 242).
305 Allgemeine.
306 Sicherheit, Schutzgarantie (für).
307 an ... beteiligt.
308 Kriegsführung.
309 d.h. jegliche.
310 ihnen (gegenüber) ... verpflichtet.
311 D.h. die rechtliche Verfolgung wurde eingestellt.
312 in irgendeiner Weise.
313 ereignet.
314 böser Absicht.
315 bestraft oder gerächt.
316 Der kaisertreue Graf Reinhard von Solms war am 14. Februar 1552 durch Männer des hessischen Landgrafen Wilhelm gefangen genommen worden (vgl. Uhlhorn, Reinhard Graf zu Solms, S. 123-130).
317 Zusage(, für die Gefangenschaft keine Vergeltung zu üben).
318 festgenommen, verhaftet.
319 Gefangenschaft.
320 Festnahme, Haft.
321 oben festgelegten.
322 freigelassen.
323 befreit.
324 ebenso.
325 Waffenstillstand.
326 eingeschlossen.
327 Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach war nur lose mit der Fürstenkoalition verbunden. Zu Kriegsbeginn legte er publizistisch seine von den verbündeten Fürsten abweichenden Interessen dar und verfolgte ab Mai 1552 auch militärisch und politisch vor allem Eigeninteressen (vgl. Hermann u.a., Einführung 5, S. 31f.; Hermann u.a., Einführung 6, S. 35; Badea, Markgraf Albrecht, S. 113-116). Daher wurde er in Passau nicht von Kurfürst Moritz vertreten (vgl. oben Anm. #).
328 Wiedereinsetzung in den Besitz, Entschädigung.
329 oben erwähnte.
330 die ihnen ... entzogen wurden.
331 Der 1542 von den Führern des Schmalkaldischen Bundes vertriebene altgläubige Herzog Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel kehrte nach dem Schmalkaldischen Krieg 1547 in seine Territorien zurück (vgl. unten Anm. #). Er erließ vor dem Hintergrund des Augsburger Interims Religionsmandate, welche die evangelische Religionsausübung beschränkten (vgl. Hermann u.a., Einführung 6, S. 43). Ab Frühjahr 1549 begannen sich Herzog Heinrich d.J., die evangelischen Städte Goslar und Braunschweig sowie einige mit der Stadt Braunschweig verbündete Braunschweigische Herren und Junker zu bewaffnen und es kam zu tätlichen Übergriffen (vgl. Hermann (Hg.) u.a., Politische Korrespondenz 4, u.a. S. 397, Nr. 352; S. 507-510, Nr. 437; S. 666-669, Nr. 584; S. 708, Nr. 619; auch DRTA.JR 19,2, S. 1447f., Nr. 257; S. 1448f., Nr. 258). Der Supplikationsrat auf dem Augsburger Reichstag 1550/1551 schlug die Androhung der Acht, um die Einstellung der Kriegsrüstungen zu erreichen, und die Vermittlung durch kaiserliche Kommissare vor (vgl. DRTA.JR 19,2, S. 1449f., Nr. 259). Am 11. September 1550 wurde zwar in Halberstadt ein Vertrag zwischen dem Herzog, der Stadt Braunschweig sowie den Braunschweigischen Junkern geschlossen, doch vermochte er den Konflikt nicht abschließend beizulegen (vgl. Hermann (Hg.) u.a., Politische Korrespondenz 4, S. 715-719; DRTA.JR 19,2, S. 1520-1522, Nr. 292). Zur Fortdauer des Konflikts vgl. DRTA.JR 19,2, S. 1451, Nr. 261.
332 erwähnten.
333 Schwierigkeit, Verwicklung.
334 allgemeines.
335 ernennen.
336 übertragen.
337 geschehen.
338 (eine) passende Versammlungsstätte.
339 einzuladen.
340 Streitigkeiten.
341 oben festgelegter.
342 zusammenfassend.
343 hinreichend.
344 aufzuwenden.
345 zu schlichten, beizulegen.
346 feststellen, entscheiden.
347 aufgrund.
348 Urkunden.
349 (dazu) zu bringen.
350 da doch.
351 misslänge.
352 (ihnen) entzogen.
353 (in Besitz) einsetzen, restituieren.
354 Einigung.
355 durchzuführen.
356 Ansprüche.
357 überall.
358 vor Gericht einzuklagen.
359 vor Gericht zu bringen.
360 Herzog Heinrich d.J. akzeptierte nur nach einigem Widerstand die Verhandlungen durch die im Passauer Vertrag vorgesehene Kommission, wollte aber die Restitution der Braunschweigischen Junker zunächst nicht anerkennen (vgl. Hermann (Hg.) u.a., Politische Korrespondenz 6, S. 558-563, Nr. 366). Nach ersten Ergebnissen in Halberstadt im November 1552 (vgl. ebd., S. 565f., Nr. 369) erkannte Heinrich d.J. im Magdeburger Abschied (26. März 1553) für einige der Junker die Forderungen an (vgl. ebd., S. 732-734, Nr. 472). Weitere Verhandlungen folgten am 12. April 1553 in Quedlinburg (vgl. ebd., S. 758-760, Nr. 487).
361 berufenen.
362 schützen.
363 unverzüglich.
364 Strafe.
365 insbesondere.
366 endgültigem.
367 Im Zuge des Kriegs zwischen Herzog Heinrichd .J. von Braunschweig-Wolfenbüttel und den Braunschweigischen Herrn und Junkern, die mit der Stadt Braunschweig verbündet waren (vgl. oben Anm. #), entzog der Herzog den Niederadligen ihre Güter, Rechte und Zinsen (vgl. Hermann (Hg.) u.a., Politische Korrespondenz 4, S. 718, Anm.).
368 Ebenso.
369 zum Ausgleich zu bringen. - Zum Hintergrund des Konflikts: Die zur Reformation übergetretenen Städte Braunschweig und Goslar standen mit ihrem altgläubigen Landesherrn Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel in Konflikt. Dieser wurde 1542 von den beiden Hauptleuten des Schmalkaldischen Bundes aus seinen Territorien vertrieben und 1545 vom hessischen Landgrafen gefangen gesetzt. Als er 1547 freikam, verpflichtete er sich im Vertrag von Melsungen (14. Juni 1547), die Kirchenverhältnisse nicht anzutasten und die Städte Braunschweig, Goslar und Hildesheim wegen ihres Glaubens unbehelligt zu lassen (vgl. Schmidt, Heinrich der Jüngere, S. 351f.; Issleib, Philipp, bes. S. 1, 5, 10f., 41, 72). Durch das Augsburger Interim 1548 sah er sich veranlasst, Religionsmandate zu erlassen, welche die evangelische Religionsausübung beschnitten (vgl. Hermann u.a., Einführung 6, S. 43). Zur weiteren Entwicklung des Konflikts vgl. oben Anm. #.
370 Verfügung.
371 erfolgte oder beabsichtigte.
372 gewaltsamen.
373 (und) stattdessen.
374 vor Gericht zu bringen und einzuklagen.
375 festgesetzt, bestimmt.
376 betrifft, angeht.
377 Vgl. den Abdruck der kaiserlichen Ratifikationsurkunde in Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 157-161; Turba, Beiträge II, S. 74f.
378 strikt.
379 Folge leisten.
380 Machtvollkommenheit.
381 noch.
382 irgendeinem anderen Vorwand.
383 jeglicher Art.
384 öffentlich erklären, bekanntmachen.
385 soweit.
386 nachteilig.
387 oben enthalten.
388 wenn.
389 in irgendeiner Weise.
390 als Vorwand gebrauchtem.
391 verschleierndem.
392 überfallen, angreifen.
393 zu erwarten, befürchten.
394 angedroht.
395 Unterstützung.
396 zu Hilfe kommen.
397 bestimmt.
398 alle.
399 Kriegsführung.
400 mit uns ... verbündet.
401 noch.
402 Urkunde.
403 eingeschlossen.
404 als Vorwand gebrauchtem.
405 in irgendeiner Weise.
406 überfallen, angreifen.
407 bedrängen.
408 genannten.
409 oder.
410 unternehmen.
411 irgendeinen.
412 gewaltsamer.
413 Zum Landfrieden vgl. oben Anm. #.
414 Friedens.
415 hiervon befreien.
416 beirren.
417 im Einzelnen.
418 verstanden (wird).
419 Vgl. oben Art. 10 (Derogationsartikel).
420 in der Wirkung.
421 für ungültig erklärt.
422 irgendwie.
423 auch dasselbe ... aufgegeben.
424 auch auf dasselbe ... verzichtet.
425 Unterhändler, Vermittler.
426 zum Schutz.
427 irgendeiner Seite.
428 oben erwähnten.
429 oben genannter.
430 öffentlich geäußert.
431 Domkapitel.
432 bereitwillig.
433 Verbündeten.
434 so einhalten.
435 endgültige.
436 Übereinkunft, Einigung.
437 gewaltsamer.
438 Mahnung, Warnung.
439 übervorteilt.
440 überfallen, angegriffen.
441 durch.
442 Einspruch.
443 Anordnung, Zurechtweisung.
444 dulden.
445 allgemeinen.
446 Friedens.
447 oben erwähnten.
448 Verhandlungen.
449 (einen) Rechtsspruch.
450 entschieden.
451 Folge leisten.
452 überall.
453 mitgeteilt.
454 Verbundenheit, Verpflichtung.
455 oben erwähnten.
456 ohne Scheu, freimütiger.
457 im genannten Fall.
458 über diesen Vertrag wachen.
459 fallen lassen.
460 im Gedächtnis behalten.
461 Verbündeten.
462 Gemeint sind die obenstehenden Bedingungen des Passauer Vertrags.
463 nach dem Wortlaut von.
464 Vgl. den Abdruck der kaiserlichen Ratifikationsurkunde in Drecoll (Hg.), Passauer Vertrag, S. 157-161; Turba, Beiträge II, S. 74f.
465 Urkunden.
466 Vgl. oben Anm. #.
467 zweite.
468 allen.
469 genanntem.
470 Zu den drei Ausfertigungen vgl. die Einleitung.

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Hollenberg, Günter (Hg.), Hessische Landtagsabschiede 1526-1603, Marburg 1994 (Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen 9).
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Machoczek, Ursula (Hg.), DRTA.JR, Bd. 18: Der Reichstag zu Augsburg 1547/1548, Teilbd. 1, München 2006.
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Uhlhorn, Friedrich , Reinhard Graf zu Solms Herr zu Münzenberg. 1491-1562, Marburg 1952.

Friedrich II. von der Pfalz , Kurfürst
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Ferdinand I., Kaiser
Anm.: Kaiser des Heiligen Römischen Reichs
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Philipp I. von Hessen , Landgraf
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Moritz von Sachsen, Kurfürst, Herzog
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Joachim II. von Brandenburg , Kurfürst
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Maximilian II., Kaiser
Anm.: Kaiser des Heiligen Römischen Reichs.
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Albrecht V. von Bayern , Herzog
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Sebastian von Heusenstamm
Anm.: Erzbischof Sebastian von Mainz
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Daniel Brendel von Homburg
Anm.: Domherr, dann Erzbischof Daniel von Mainz
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Christoph Matthias
Anm.: Kurmainzischer Kanzler
Peter Echter von Mespelbrunn
Anm.: Amtmann in Prozelten; Kurmainzischer Geheimrat
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Adolf von Schaumburg
Anm.: Erzbischof Adolf III. von Köln
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Heinrich Saltzburg
Anm.: Gesandter des Erzbischofs von Köln bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
Franz Burkhart
Anm.: kurkölnischer Kanzler
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Johann von Isenburg
Anm.: Erzbischof Johann V. von Trier
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Johann von der Leyen
Anm.: oberster Archidiakon, dann Erzbischof Johann von Trier
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Philipp von Winneburg-Beilstein , Freiherr
Anm.: Ab 1549 Kurtrierischer Landhofmeister, ab 1563 kaiserlicher Reichshofratspräsident
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Felix Hornung
Anm.: kaiserlicher Kanzler; Gesandter des Erzbischofs von Trier bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
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Johann von Dienheim
Anm.: kurpfälzischer Rat; Amtmann in Kreuznach
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Melchior Drechsel
Anm.: kurpfälzischer Rat; Kanzler des Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg
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Johann Ködnitz
Anm.: Gesandter Pfalzgraf Friedrichs II. bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
Adam von Trott
Anm.: Kurbrandenburgischer Rat und Hofmarschall
Christoph von der Strassen
Anm.: Kurbrandenburgischer Rat
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Timotheus Jung
Anm.: Kurbrandenburgischer Rat
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Lamprecht Distelmeyer
Anm.: Rat, seit 1558 Kanzler des Kurfürsten von Brandenburg
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Ernst Bayern von, Herzog
Anm.: Administrator der Bistümer Passau und Salzburg
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Moritz von Hutten
Anm.: Bischof Moritz von Eichstätt
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Wolfgang von Salm-Neuburg
Anm.: Bischof Wolfgang I. von Passau
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Melchior Zobel von Giebelstadt
Anm.: Bischof Melchior von Würzburg
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Hans Zobel von Giebelstadt
Anm.: Rat und Hofmeister des Bischofs von Würzburg
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Adrian Albin
Anm.: markgräflicher Kanzler in Brandenburg
Andreas Zach
Anm.: Rat des Markgrafen von Brandenburg-Küstrin
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Berthold von Mandelsloh
Anm.: Rat des Markgrafen von Brandenburg-Küstrin
Veit Grummer
Anm.: Rat des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel; Propst und Syndikus des Hochstifts Minden; auch Veit Grommer
Wilhelm von Ketteler
Anm.: Bischof Wilhelm von Münster
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Wilhelm von Neuenhof, genannt Ley
Anm.: Hofmeister des Herzogs von Jülich-Kleve-Berg
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Dietrich von Schepstadt
Anm.: Gesandter des Herzogs von Jülich-Kleve-Berg bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
Karl Harst
Anm.: Gesandter des Herzogs von Jülich-Kleve-Berg bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
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Jacob von Zitzewitz
Anm.: Kanzler des Herzogs von Pommern-Wolgast
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Hans Dietrich von Plieningen
Anm.: Obervogt zu Stuttgart
Ludwig von Frauenberg
Anm.: Obervogt zu Laufen am Neckar
Johann Heinrich Hecklin
Anm.: Gesandter des Herzogs von Württemberg bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
Caspar Beer
Anm.: Gesandter des Herzogs von Württemberg bei den Verhandlungen zum Passauer Vertrag
Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach , Markgraf
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Wigle van Aytta
Anm.: Präsident des Geheimen Rates in Mechelen; auch Viglius Zuichem ab Aytta
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Wilhelm I. von Nassau-Oranien , Prinz
Anm.: Statthalter der Niederlande
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Wolfgang Schutzbar, genannt Milchling, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister
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Heinrich II., König
Anm.: König von Frankreich
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Jean Desmontiers de Fresse
Anm.: Bischof Jean von Bayonne
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Johann Philipp von Salm-Dhaun , Rheingraf
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Johann von Heideck von, Freiherr
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Georg von Reckrodt, Ritter
Sebastian Schertlin von Burtenbach
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Johann I. von Mansfeld , Graf
Anm.: Johann von Mansfeld-Hinterort
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Reinhard von Solms-Lich , Graf
Anm.: Herr von Münzenberg
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Johann Albrecht I. Mecklenburg von, Herzog
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Pfalz, Kurfürstentum
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Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
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Hessen, Landgrafschaft
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Brandenburg, Kurfürstentum
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Mainz, Kurfürstentum (Erzstift)
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Köln, Kurfürstentum (Erzstift)
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Trier, Kurfürstentum (Erzstift)
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Winneburg-Beilstein, Herrschaft
Stolberg im Harz, Grafschaft
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Königstein-Eppstein, Herrschaft
Kreuznach, heute Bad Kreuznach
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Pfalz-Neuburg, Herzogtum
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Eichstätt, Hochstift
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Neuburg am Inn, Grafschaft
Brandenburg-Küstrin, Markgrafschaft
Braunschweig-Wolfenbüttel, Fürstentum
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Jülich-Kleve-Berg, Herzogtum
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Pommern-Wolgast, Herzogtum
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Württemberg, Herzogtum
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Stuttgart, Obervogtei
Laufen am Neckar, Obervogtei
Brandenburg-Kulmbach, Markgrafschaft
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Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum
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Mechelen, Herrschaft
Nassau-Oranien, Grafschaft
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Niederlande
Hessen-Kassel, Landgrafschaft
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Preußen, Ordensstaat
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Frankreich, Königreich
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Salm-Dhaun, Grafschaft
Oldenburg, Grafschaft
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Heideck, Herrschaft
Reifenberg, Herrschaft im Taunus
Anhalt-Köthen, Fürstentum
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Solms-Lich, Grafschaft
Münzenberg, Herrschaft
Mecklenburg, Herzogtum
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Sachsen, Kurfürstentum
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Königstein, Grafschaft
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Rochefort, Grafschaft
Burg Rheinfels, St. Goar
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Katzenelnbogen, Grafschaft
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Hessen, Ballei des Deutschen Ordens
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Braunschweig, Herzogtum
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Habsburgische Erblande