Religiöse Friedenswahrung und Friedensstiftung in Europa (1500-1800): Digitale Quellenedition frühneuzeitlicher Religionsfrieden

Nürnberger Anstand (24. Juli 1532) und Mandat Karls V. für einen allgemeinen Frieden im Reich (3. August 1532)


Text

Nürnberger Anstand (24. Juli 1532) und Mandat Karls V. für einen allgemeinen Frieden im Reich (3. August 1532)

1 [Blatt: A1r] AbſchietAbschiet ynn der
2Religion ſachensachen zu
3Nurnbergk.
4VNDUnd
5RoͤmiſcherRömischer KaiſerlichenKaiserlichen Ma--
6ieſtat
Ma--
6iestat
Mandat / , auff den
7fridlichen anſtandanstand des Glau--
8bens vndund Religion halben.

9Sampt der Vermanung Kai--
10ſerlicher
Kai--
10serlicher
MaieſtatMaiestat widder
11den Türcken.

12Ausgangen jmim
13 MDXXXII

[Blatt: A1v]

14 [Blatt: A2r] AbſchietAbschiet ynn der Reli-
15gion ſachensachen zu Nurnbergk.


16Von Gotts-
17gnaden wir, Al--
18brecht
, der heiligen Roͤ-
19miſchen
-
19mischen
Kirchen / des
20Titels Sanct PetrjPetri / ad
21vincula PrieſterPriester / , Car--
22dinal / vndund geborner Le-
23gat, zu Mentz / vnndunnd
24Magdeburgk ErtzbiſſchoffErtzbisschoff / , Ertzcantzeler / vnndunnd
25Primas jnninn Germanien / , AdminiſtratorAdministrator zu Hal-
26berſtadt
Hal-
26berstadt
/ , Marggraff zu Brandenburgk ꝛc.etc.
27VndUnd Ludewig, Pfaltzgraff bey Rein / , Hertzoga
28jnninn Baiern / , des heiligen RoͤmiſſchenRömisschen Reichs
29ErtzdruchſſesErtzdruchsses / , Beide ChurfuͤrſtenChurfürsten ꝛc.etc., Beken--
30nen vndund thun kundt offentlich mit dieſemdiesem gegen-
31wertigen AbſchietAbschiet / : Als ſichsich zwiſſchenzwisschen dem Al--
32lerdurchleuchtigiſten
Al--
32lerdurchleuchtigisten
/ , GrosmechtigiſtenGrosmechtigisten Fuͤr--
33ſten
Für--
33sten
vnndunnd Herrn / , Herrn Carolen / , Roͤmiſſch--
34em
Römissch--
34em
KeyſerKeyser, zu allen zeiten / mererb des Reichs ꝛc.etc.,
35VnſermUnserm aller GnedigſtenGnedigsten Herrn, An einem /
36VndUnd dem Hochgebornen FuͤrſtenFürsten / , vnsermunserm lie--
37ben Vettern vndund Ohmen / , Herrn Johans, Her-
38tzog zu SachſſenSachssen / , ChuͤrfurſtenChürfursten / , vndund Hertzog
39 [Blatt: A2v] Johan Friderich, ſeinerseiner lieben son / , Herrn
40Georgen, Marggraff zu Brandenburg / , Herrn
41Philips / , ErnſtenErnsten / vndund Frantz, gebruͤdergebrüder vndund
42Vettern / , hertzogen zu BraunſchwigBraunschwig vndund Luͤ--
43neburgk
--
43neburgk
/ , FuͤrſtenFürsten / Wolff zu Anhalt / , Gebhart
44vndund Albrecht, Graffen zu Mansfelt / , vndund den
45Steten / Strasburg / , Nurnbergk / , Costantz / ,
46Ulm / , Bibrach / , JſinIsin1 / , Reutlingen / , Eslingen / ,
47Memmingen / , LindawLindau / , Halbrun / , Hall jnninn
48Schwaben
/ , Kempten / , WeiſſenburgWeissenburg / , Wins--
49heim
/ , Lubeck / , BrawnſchwigkBraunschwigk / , Magdeburgk,
50Bremen / , Goslar / , Einbeck / , GoͤttingenGöttingen / , Nort-
51hausen
/ vnndunnd Hamburgk / Anders teils des
52glauben halben etzlich zeit her miſuorſtandtmisvorstandt
53vndund jrrungirrung erhalten / , Derhalben auff hie vor--
54gehaltenen ReichſtagenReichstagen / vielfaltige hande--
55lung vorgenomen vndund geſuchtgesucht / , wie ſolchesolche jr--
56rungen
ir--
56rungen
vndund mis vorſtandtvorstandt zu billiger / vndund gut--
57ter vergleichung komen moͤchtenmöchten / , Weilc aber
58bis hiher nicht beſchehenbeschehen moͤgenmögen / vndund wir vnsuns
59alſoalso zuerhaltung einigkeit vndund friden im heili--
60gen Reich / vndund ſonderlichsonderlich domit dem gemei--
61nem2 feindt der ChriſtenheitChristenheit / , dem TuͤrckenTürcken, de--
62ſter
de--
62ster
ſtadtlicherstadtlicher begegnet / vndund ſeinsein grauſamgrausam Ty-
63ranniſch
Ty-
63rannisch
furnehmen gegen dem ChriſtlichemChristlichem
64blut / vndund ſonderlichsonderlich der DeudſchenDeudschen Nation
65abgewandt werden moͤgemöge / , gantz vndertenigerunderteniger,
66getrewergetreuer, gutter meinung jnninn die ſachensachen geſchla-
67gen
geschla-
67gen
/ vndund auff KeyſerlicheKeyserliche MaieſtatMajestat gnedig zu-
68lassung / , Auch jrerirer Key.[serlichen] MaieſtatMajestat vnsuns derhal--
69ben zugeſtelterzugestelter gewalth / , jnſtructioninstruction vndund beuehbeveh-
70 [Blatt: A3r] lich /3 VndUnd vnſerunser Ohemen vndund Vettern / vndund
71jreniren verwanten / obgemelt4 bewilligung / anfen--
72cklich zu Schweinfurt vndund volgents alhie zu
73Nurnburgk / vielfaltige guͤttlichegüttliche handelung
74gepflogen.

75Die weil aber die ſachensachen des glaubens
76auff vielfaltige gehabte handelunge zuuor--
77gleichung
zuvor--
77gleichung
/ nicht bracht werden moͤgenmögen / , haben
78wir zu gemuͤtgemüt gefuͤrtgefürt / , das dem TyranniſſchenTyrannisschen
79grauſamengrausamen vornehmen des TuͤrckenTürcken nicht ſtad-
80licher
stad-
80licher
widderſtandtwidderstandt geſchehengeschehen moͤgemöge / , Dann ſoso
81im heiligen Reich ein beſtendigerbestendiger gemeiner5 fri--
82de auffgericht wuͤrdewürde. Darumb wir denn jreire
83MaieſtatMajestat zum vndertenigſtenundertenigsten erſuchtersucht vndund gebe--
84ten / , Das dem nach auff ſolchesolche vnſereunsere geubte
85vnderhandelungunderhandelung / , vndertenigundertenig anſuͤchenansüchen vndund bit-
86ten die RoͤmiRömi.[sche] KeyſerlicheKeyserliche MaieſtatMajestate / als das
87OberſtOberst haupt im heiligen Reich / aus ſondernsondern
88zuneigung vndund begir / , ſoso ire MaieſtatMajestat zu gemei--
89nen frieden tragen, zu letz gnediglich bewilliget,
90einen gemeinen beſtendigenbestendigen frieden zwiſſchenzwisschen
91jrerirer MaieſtatMajestat vnndunnd allen Stenden des heiligenf
92Reichs DeudſcherDeudscher Nation
/ , GeiſtlichenGeistlichen vndund
93Welltlichen, auffzurichten / bis zu einem gemei-
94nem / , freyen / , ChriſtlichemChristlichem Concilio / , Wie sol--
95ches auff dem Reichs tage zu Nurnbergk be--
96ſchlossen
be--
96schlossen
iſtist /,6 Odder, ſoso das ſeinsein fortgang nicht
97haben wurde / , bis die gemeine Stende des Rei--
98chs auff eine gelegene MalſtadtMalstadt7 widder beruͤfftberüfft
99vndund beſchriebenbeschrieben wuͤrdenwürden / , Wie denn hernach
100jnninn einem ſondernsondern Artickel begriffen8 wird.,

101 [Blatt: A3v] Der geſtaltgestalt, das hie erzwiſſchenerzwisschen dem ſel--
102ben
sel--
102ben
Concilio / odder das die Stende / , wie jtztitzt
103gemelt / , widder zu einander komen / vndund anders
104beradtſchlagetberadtschlaget wuͤrdetwürdet
/ , keiner dem andern des
105glaubens / noch sonst keiner andern vrſachursach hal--
106ben
beuheidenbevheiden9 / , bekrigen / , berauben / , fahen10 / , vber-
107zihen
uber-
107zihen
11 / , belagern / , Auch dar zu durch ſichsich ſelbsselbs
108odder jemands anders von ſeinetseinet wegen / nicht
109dienen / noch einig Schlos / , Stette / , Merckte / ,
110beuhestigungbevhestigung / , DoͤrfferDörffer / , HoͤffHöff odder Weiler ab-
111ſteiget
ab-
111steiget
g 12 / Odder on des andern willen mit gewal-
112tiger that freuendlichfrevendlich einnemen / odder geferli--
113chen13 mit brandt / odder jnninn andere wege / der
114massen beſchedigenbeschedigen / Nach niemandes ſolchensolchen
115tettern radt / , huͤlffhülff / vndund jnninn kein andere weis bei-
116ſtandt
bei-
116standt
odder vorſchuͤbevorschübe thun / , Auch ſiesie wiſſent-
117lich
wissent-
117lich
vndund geferlich mith herbergen / , behauſſungbehaussungi / ,
118etzen14 / , trencken enthalten odder gedulden, Son-
119dern ein jder den anderen mit rechter freund--
120ſchafft
freund--
120schafft
vndund ChriſtlicherChristlicher liebe meinen15..

121Welchen jtztitzt gemelten16 gemeinen17 friden /
122diej KeyſerlicheKeyserliche MaieſtatMajestat allen Stenden im
123heiligen Reich aus ſchreibenschreiben / vndund verkuͤndi--
124gen
verkündi--
124gen
/ vndund bey einer nemlichen ſchwerenschweren / , anſe--
125hentlichen
anse--
125hentlichen
penen18 zuhalten / gebieten /,19 Auch gne-
126digen vleis fuͤrwendenfürwenden wil / , das das obgemel--
127te20 Concilion jnninn einem halben jar ausgeſchrie-
128ben
ausgeschrie-
128ben
vndund publicirt / vndund darnach jnninn einem jar
129gehalten. VndUnd im fall, ſoso das [nit]k erlanget werden
130moͤchtmöcht / , das als denn die gemeinen Stende des
131Reichs widder zu einander auff eine gelegene
132 [Blatt: A4r] malſtadtmalstadt21 beruffen vndund beſchriebenbeschrieben wuͤrdenwürden / zu
133radtſchlagenradtschlagen / , was des gemelten ConcilijConcilii / vndund
134ſonſtsonst anderer notduͤrfftigennotdürfftigen ſachensachen halben / foͤr-
135der
för-
135der
22 fuͤrzunehmenfürzunehmen vndund zu handeln sey. lDar einl
136hat die RoͤmiſcheRömische KeyſerlicheKeyserliche MaieſtatMajestat zu me--
137rer vndund beſtendigerbestendiger erhaltung / ſolchssolchs obgemel--
138ten gemeinen friden gnediglich bewilliget / vndund
139zugeſagtzugesagt / , das jreire MaieſtatMajestat alle rechtfertigung /
140jnninn ſachensachen, den glauben belangend / , ſoso durch
141jrerirer MaieſtatMajestat FiſchcalFischcal23 vndund andere widder den
142ChurfuͤrſtenChurfürsten zu SachſſenSachssen / vndund ſeineseine zugewan--
143ten angefangen weren / odder noch anfangen
144werden moͤchtenmöchtenm / , anſtellenanstellen wollen bis zu nehiſtnehist
145koͤnfftigenkönfftigen Concilio / Odder, ſoso das Concilium
146nicht gehalten / , durch die Stende jnninn andere
147wege dar ein geſehengesehen wuͤrdewürde / , Wie dann die K.[ayserliche]
148Ma.[jestat] vnsuns des ein verſicherungversicherung vermoͤgevermöge jrsirs gne--
149digen ſchreibensschreibens / , VnsUns der halben gethan,24 zu vn-
150ſern
un-
150sern
handen / gnediglich zu ſtellenstellen wollen.25

151Dar gegen ſollensollen vndund wollen / obgemelte
152vnſerunser Vettern vndund Ohemen / , SachſſenSachssen / , Luͤne--
153burgk
Lüne--
153burgk
/ vndund jrerirer liebden zugewante / , ſolchensolchen ge--
154meinen frieden jrsirs teils / ſtethsteth vndund vheſtiglichvhestiglich
155halten / , dar widder nicht thun nach handeln /
156jnninn keinem wege / , Auch K.[ayserliche] M.[ajestat] vndertenigeundertenige / vndund
157ſchuldigenschuldigen gehorſamgehorsam erzeigen / , Auch jreire gebuͤ--
158rende
gebü--
158rende
huͤlffhülff zu widderſtandtwidderstandt des TuͤrckenTürcken / , Wie
159die durch gemeine ſtendestende bewilligt vndund beſchlo-
160ssen
beschlo-
160ssen
iſtist / , vnderteniglichunderteniglich leiſtenleisten vndund ſchickenschicken / , al--
161lermaſſen
al--
161lermassen
/ , wie ſiesie ſichsich jnninn jrerirer antwort / , ſoso ſiesie
162vnsuns ſchrifftlichschrifftlich vbergebenubergeben /,26 des erbotten vndund
163haben vornehmen lassen.

164 [Blatt: A4v] VndUnd nach dem ſichsich bemelte27 vnſereunsere Ohe--
165men vndund Vettern jnninn derſelbenderselben jrerirer antwort etz-
166licher wort / jnninn dem letzten KeyſerlicherKeyserlicher Ma--
167ieſtat
Ma--
167jestat
beuehlichbevehlich vndund artickeln / auch beſchwerdbeschwerd28
168vndund vnsuns darumb freundlich vndund vnderthenigunderthenig ge-
169beten / , das wir ſolchsolch jreire beſchwerungbeschwerung / an die
170KeyſerlicheKeyserliche MaieſtatMajestat / durch eine geſchicktegeschickte bot-
171ſchafft
bot-
171schafft
bringen / vndund gutten vleis vorwenden
172woͤltenwölten / , darinn gnedige anderung zuerlangen.,


173So haben wir gemelten vnſernunsern Vettern
174vndund Ohemen / vndund jreniren vorwanten zu freund--
175lichen vndund gnedigem gefallen gewilligt / , Das
176wir zum foͤrderlichſtenförderlichsten29 eine botſchafftbotschafft zur Key--
177ſerlichen
Key--
177serlichen
MaieſtatMajestat
fertigen / vndund ſolchesolche jrir be--
178ſchwerung
be--
178schwerung
der KeyſerlichenKeyserlichen MaieſtatMajestat antra--
179gen / vndund allen moͤglichenmöglichen vleis vorwenden la--
180ſſen
la--
180ssen
wollen / , darinn von jrerirer MaieſtatMajestat ende--
181rung zuerlangen /,30 der gleichen anzuhalten / vndund
182zuſollicitirenzusollicitirenn / , das die angezogene31 verſicherungversicherung,
183wie wir jrerirer MaieſtatMajestat des CopejCopei zuſchickenzuschicken /,32
184zum forderlichſtenforderlichsten auch vorfertiget / vndund zu vn-
185ſern
un-
185sern
handen komen moͤgemöge / ; vndund was alſoalso von
186KeyſerlicherKeyserlicher MaieſtatMajestat erlanget odder zu ant--
187wort entſtehenentstehen werd / , Das ſollensollen vndund wollen
188wir vnſermunserm Vettern vndund Ohemen / , dem Chur--
189fuͤrſten
Chur--
189fürsten
zu SachſſenSachssen
, zum foͤrderlichſtenförderlichsten jnninn
190ſchrifftenschrifften eroffen vndund zuerkennen geben /;33 Was
191auch jreire MaieſtatMajestat alſoalso weitter bewilligen vndund
192nach laſſenlassen wuͤrdewürde / , das ſolsol jnninn krefften ſeinsein vndund
193bleiben / , als wer das jnninn dieſendiesen AbſchiedAbschied von
194 [Blatt: B1r] wort zu wort begriffen / ; JmIm fall aber, so die K.[ayserliche]
195M.[ajestat] nichts weitters nach laſſenlassen noch endern
196wolt / , ſoso ſolsol dennoch dieſediese abrede jnninn krefften
197ſeinseino / , bleiben / vndund jresires jnhaltsinhalts volczogen / vndund
198der nachgegangen werden / an alle aus zuͤgezüge34
199vndund behelff35 / , ſondersonder geferde.36

200VndUnd wie wol der Hochgeborne FuͤrſtFürst / ,
201Herr Philips, Landgraffe zu HeſſenHessen / , vnſerunser lie--
202ber Vetter vndund Ohemen / , ſeineseine geſandtegesandte Bot--
203ſchafft
Bot--
203schafft
/ , Nemlich / Johan Feige von der Lich--
204tenaw
Lich--
204tenau
, Cantzler / , SigiſmundtSigismundt von Beymelburgp,
205Land vogt an der Werraq / , vndund Johan Walter,
206Doctor / , bey dieſerdieser handelung auch gehabt / , ſoso
207haben doch die ſelbenselben BotſchafftenBotschafften angezeigt / ,
208das dieſerdieser zeit / jnninn jremirem beuehlichbevehlich nicht were / ,
209dieſendiesen AbſchiedAbschied anzunehmen / , Wie ſiesie vnsuns
210dann des jrir vrſachenursachen vnndunnd beſchwerungebeschwerunge jnninn
211ſchriefftenschriefften vbergebenubergeben /37 vndund gebeten haben / , dier
212Key.[serlicher] Ma.[jestat] zum vndertenigſtenundertenigsten zu eroͤffeneröffen / , Das
213wir sauch alſoalsos mit vleis zuthun angenomen / ;
214VndUnd haben ſichsich gemelte BotſchafftBotschafft darneben
215erboten / , dieſediese ergangene handelung / vnndunnd Ab--
216ſchiedt
Ab--
216schiedt
an gemelten vnſernunsern Ohemen / mit beſtenbesten
217vleis zu gelangen / , Der vnzweifflichenunzweifflichen zuuer--
218ſicht
zuver--
218sicht
/ , ſeinsein lieb werde ſichsich dar auff jresires gemuͤ--
219ths
gemü--
219ths
auch vornehmen laſſenlassen.38

220Dest zu vrkundturkundt haben wir beide Churfuͤr-
221ſten
Churfür-
221sten
/ , obgemelte / , vnſerunser JnſigilInsigil an dieſendiesen brieff
222gehangen / VndUnd von Gottes gnaden Wir, Jo--
223hans Friderich
an ſtadtstadt / vnndunnd von wegen vn--
224ſers
un--
224sers
Herrn vndund Vatters / , des ChurfuͤrſtenChurfürsten zu
225 [Blatt: B1v] SachſſenSachssen / , vnndunnd vnserunser selbs / , Auch von wegen
226vnſersunsers Ohemen, Hertzog PhilipſenPhilipsen von Brun-
227ſchwig
Brun-
227schwig
u / vndund LuͤneburgkLüneburgk / , vndund wir nachbenan--
228te BotſchafftenBotschafften / , Nemlich / von wegen Herrn
229Georgen, Marggraffen zu Brandenburgkv / ,
230Wolf CriſtoffCristoff von WiſentawWisentau, amptman zu
231ſchwabachschwabach / , vndund SebaſtianSebastian Heller, Doctor / ,
232Von wegen Herrn ErnſtenErnsten, Hertzog zu Braun-
233ſchwig
Braun-
233schwig
vndund Luneburgk / , Johan von der Wick,
234Doctor.; Von wegen des FuͤrstenFürsten Wolfgangsw
235von Anhalt / , Graff Gebhards vndund Graff Al--
236brechts von Mansfelt
/ Johan Ruel, Doctor. ;
237Von wegen der ſtadtstadt Strasburgk / Jacob
238Sturm
/ , Alt StetmeiſterStetmeister39 vnndunnd Jacob MaiorMajor. ;
239Von wegen der ſtadtstadt Nurnbergk / Bernhart
240Baumgartner
/ vndund Leo SchurſtabSchurstab / vndund mit be-
241uehlich
be-
241vehlich
der ſtetestete / Hall jnninn Schwaben / , Hail--
242brun
/ , Winsheim vndund WeiſſenburgkWeissenburgk am Nor--
243ckaw
Nor--
243ckau
. ; Von wegen LuͤebeckLüebeck / Andreas Stolp / ,
244Secretarius / , mit beuehlichbevehlich deren von Ham--
245burgk
. ; Von wegen der ſtadtstadt ConſtantzConstantz / Con--
246rad Zwick
vnndunnd SebaſtianusSebastianus Girsbergk. ;
247Von wegen der ſtadtstadt Ulm / Georg BeſſererBesserer / , Al-
248ter BuͤrgermeiſterBürgermeister / , vndund Jheronymus Schlei--
249cher
/ vndund dieſelbendieselben mit beuehlichbevehlich der ſtadtstadt JſinIsin40;
250Von wegen der AltſtadtAltstadtx Magdeburgk / Leon--
251hart Mercz
y, Doctor vndund Sindicus. ; Von wegen
252der ſtadtstadt Bremen / Johan von der Wick, Doc--
253tor obgenandt. ; Von wegen der ſtadtstadt Brun--
254ſchwig
Brun--
254schwig
/ Ditterich Brutzz, Secretarius / , vndund mit
255beuehlichbevehlich der von Goslar / , GoͤttingenGöttingen vndund Ein-
256 [Blatt: B2r] beck. ; Von wegen der ſtadtstadt NorthauſſenNorthaussen / Be--
257nedictus PauljPauli
, Doctor. ; Von wegen der ſtadtstadt
258Eslingen / Bernhart Matzbeck. ; Von wegen
259der ſtadtstadt Reutlingen / JobſtJobst Weis, buͤrgermei--
260ſter
bürgermei--
260ster
. ; VnndUnndaa von wegen der ſtadtstadt Memmingen
261Hans Keller, burgermeiſterburgermeister. ; Von wegen der
262ſtadtstadt LindawLindau / AnthonjAnthoni Henlin. ; Von wegen
263der ſtadtstadt Bibrach / ChriſtoffelChristoffel Gretter, buͤr--
264germeiſter
bür--
264germeister
. ; Von wegen der ſtadtstadt Kempten /
265Heinrich Seltenman.,

266Bekennen, das obgemelter AbſchiedAbschied mit
267vnſernunsern gutten wiſſenwissen vnndunnd willen auffgericht
268vndund betedingt41 iſtist / , Den wir alſoalso wiſſentlichwissentlich vor
269vnsuns vndund vnſereunsere HerſchafftenHerschafften vndund Obern ange--
270nomen / vnndunnd kewillicht haben / , VndUnd gereden
271vndund verſprechenversprechen / demnach vor vnsuns, vnſereunsere Her-
272ſchafft
Her-
272schafft
vndund Obern / , dem alſoalso nach zukommen /
273vndund zu geleben vndund dawidder nicht zu thun jnninn
274keinem wege. VndUnd des zu vrkundturkundt haben Wir,
275Hertzog Johan Friderich / , obgemelt / , von vn--
276ſers
un--
276sers
Herrn Vatern / vndund vnſernunsern / , Auch der ob--
277gemelten ſtedtstedt / geſandengesanden botſchafftbotschafft wegen / , vn-
278ſere
un-
278sere
JnſigelInsigel neben vnſerunser liebden Herrn Ohe--
279men vndund Vettern / vndund GnedigſtenGnedigsten Herrn
280JnſigelInsigel / an dieſendiesen brieff gehangen / ,
281Der geben iſtist zu Nurnbergk / ,
282DinſtagDinstag nach Marie Mag-
283dalene /,42 Nach Chri--
284ſti
Chri--
284sti
geburt / 1532.

285 [Blatt: B2v] RoͤmiſcherRömischer KaiſerlichenKaiserlichen Ma--
286iestat
Ma--
286jestat
Mandat / auff den frid-
287lichen anſtandanstand des Glaubens
288vndund Religion halben.


289WJRWir, Karl der Funfft
290ꝛc.etc., Entbieten allen vndund jgli--
291chen
igli--
291chen
ChurfuͤrſtenChurfürsten / , FuͤrſtenFürsten / ,
292GeiſtlichenGeistlichen vnndunnd Welltlich--
293en, Prelaten / , Grafen / , Frey
294Herrn / , Rithern / , Knechten / ,
295Hauptleuten / , LanduogtenLandvogten / ,
296Vitztumben43 / , Vogten / , Pflegern / , VorweſernVorwesern44 / ,
297Amptleuten / , SchulthaiſenSchulthaisen45 / , BuͤrgermeiſternBürgermeistern / ,
298Richtern / , Rethen / , BuͤrgernBürgern / , Gemainden / vndund
299ſonstsonst allen andern vnſernunsern vndund des Reichs vnter-
300thanen
unter-
300thanen
vndund getrewengetreuen / , jnninn was wirden / , ſtandsstands
301odder weſenswesens die ſeienseien / , denen dieſerdieser vnſerunser Kei--
302ſerlicher
Kei--
302serlicher
brieff odder abſchrifftabschrifft dauondavon / zuſe--
303hen
zuse--
303hen
ab / vndund zu leſenlesen fuͤrfür koͤmptkömpt / oder gezeigt wuͤrdwürd / ,
304VnſerUnser freundſchafftfreundschafft / , gnad vndund alles guts.
305Hoch vndund Erwirdig / , Hochgeborn lieb vnndunnd
306freund / , NeuenNeven / , Oheim / , ChurfuͤrſtenChurfürsten vndund Fuͤr-
307ſten
Für-
307sten
/ , Auch wolgeporen / , ErſamErsam / , Edel / , Lieb / ,
308Andechtig vndund getrewegetreue.,


309Die weil ſichsich im heiligen Reich Deudſch-
310er
Deudsch-
310er
Nation
/ mercklich gros jrrungenirrungen / , zwitracht
311vndund beſchwerungbeschwerung / des Glaubens vndund Religion
312halben / zugetragen haben / , Da durch / , acwo vonac
313 [Blatt: B3r] vnsuns mit zeitigem rath dar ein nicht geſehengesehen / ,
314Krieg / , Auffrhur / vndund widderwertigkeit im hei-
315ligen Reich zu vnwidderbringlichemunwidderbringlichem verder--
316ben / , ſchadenschaden / vndund am letzten / adzerstoͤrungzerstörung gantz--
317erad gemeiner46 DeudſcherDeudscher Nation / erwachſenerwachsen
318wuͤrdwürd / , ſonderlichsonderlich dieſerdieser zeit / , ſoso der erbfeind vn--
319ſers
un--
319sers
heiligen ChriſtlichenChristlichen glaubens vnndunnd na--
320mens / , der TuͤrckTürck / , jnninn eigner perſonperson / mit einer
321groſſengrossen macht ausgezogen / , jnninn Ungern komen
322vndund des willens iſtist / , fuͤrterfürter47 auff OſterreichOsterreich / , vndund
323ander DeudſchlandDeudschlandae zu ziehen /48 vnndunnd die ſelbenselben
324jnninn ſeinsein grauſamlichgrausamlich gehorſamgehorsam vndund gewalt vn-
325terſtehen
un-
325terstehen
zu bringen / , als49 zuuertilgungzuvertilgung vnſersunsers
326heiligen Christlichen glaubens / , VndUnd aber aus
327den berurten vndund andern trefflichen vrſachenursachen /
328die mercklich gros notturfft erfoddert / , die ge--
329mein DeudſchDeudsch Nation in gutem fried vnndunnd ei--
330nigkeit zuerhalten / , da mit der ſelbenselben verder--
331bung / , ſchadenschaden vndund nachteil verhuͤtetverhütet werde.,
332Demnach haben wir / als das oͤberſtöberst haubt /
333zwiſchenzwischen allen ſtendenstenden des heiligen Reichs
334DeudſcherDeudscher Nation / , Geistlichen vndund Weltlich--
335en
/,50 bis zu einem gemeinen freien ChriſtlichenChristlichen
336ConcilijConcilii / , wie ſolchessolches auff dem ReichſtagReichstag zu
337Nurnberg beſchloſſenbeschlossen ist /,51 Odder, wo das ſeinsein
338furgang nicht haben wuͤrdewürde / , bis die Gemeinen
339ſtendestende des Reichs / , wie hernach folgt / , widder
340auff eine gelegene malſtatmalstat52 zueinander berufft
341vnndunnd beſchriebenbeschriebenaf / , einen gemeinen fried auff
342zu richten / vnndunnd allenthalben jnninn das Reich
343publicirn zu laſſenlassen / fuͤrfür genommen / , wie wir
344 [Blatt: B3v] denn aus RoͤmiſcherRömischer KeiſerlicherKeiserlicher agmacht / , vol--
345komenheitag vndund rechten wiſſenwissen / hie mit ſolchensolchen
346gemeinen frieden auffrichten vndund publicirn / ,
347jnninn der geſtaltgestalt / , das hie zwiſchenzwischen dem gemelten
348ConcilijConcilii / odder das die Stende / , wie oben ſte--
349het
ste--
349het
/ , widder zueinander komen / vndund durch ein
350ReichſtagReichstag jnninn der Religion ſachensachen ander einſe--
351hen
einse--
351hen
beſchichtbeschicht /,53 keiner den andern des Glaubens
352vndund Religion /54 noch ſonſtsonst keiner ander vrſachursach
353halben / bevedenah / , bekrigen / , berauben / , fahen55 / ,
354vberziehenuberziehen56 / , belegern / , auch da zu durch ſichsich ſel--
355bes
sel--
355bes
odder jemands anders von ſeinetseinet wegen
356nicht dienen / , noch einig Schlos / , Stedt / , Marck
357BefeſtigungBefestigung / , DoͤrfferDörffer / , Hoffe odder Weiler /
358abſteigenabsteigen57 / odder on des andern willen mit ge--
359waltiger that freuenlichfrevenlich einnemen / odder ge--
360fehrlichen58 mit brand / odder jnninn andere wege /
361der maſſenmassen beſchedigenbeschedigen / , Auch niemands ſolch-
362en
solch-
362en
thettern / rath / , huͤlffhülff / vnndunnd jnninn kein andere
363weis beiſtandbeistand odder furſchubfurschub thun / , Auch sie
364wiſſentlichwissentlich odder geferlich / nicht beherbergen / ,
365behauſenbehausen / , etzen59 odder trencken / , enthalten odder
366gedulden / , Sondern ein jeder den andern mit
367rechter freundſchafftfreundschafft vndund ChriſtenlicherChristenlicher liebe
368meinen60 ſolsol. Wir erbieten vnsuns auch, allen vleis
369fuͤrzuwendenfürzuwenden vndund zu fuͤrdernfürdern / , da mit das obge--
370melt Concilium / jnninn einem halben jar aus ge--
371ſchrieben
ge--
371schrieben
vndund publicirt / vndund darnach jnninn einem
372jar gehalden.,

373Aber im fahl / , ſoso das nicht erlangt wer--
374den moͤchtmöcht / , das als dann die Gemeinen Sten-
375 [Blatt: B4r] de des Reichs / widder zu einander auff ein ge--
376legne malſtadtmalstadt berufft vnndunnd beſchriebenbeschrieben wuͤr--
377den
wür--
377den
/ zu RadtſchlagenRadtschlagen / , was des gemelten Con--
378cilij
Con--
378cilii
/ vndund ſonſtsonst ander noͤttuͤrfftigennöttürfftigen ſachensachen hal--
379ben / ferner fuͤrzunehmenfürzunehmen vndund zu handeln ſeysey / ;
380VndUnd gepieten dar auff euch allen / vndund ewereuer je--
381dem jnninn ſonderheitsonderheit / bey den pflichtenai, Eiden / ,
382da mit jrir vnsuns vndund dem heiligen Reich verwand
383ſeidseid / , auch den peen61 / , straffen / vndund puͤeſſenpüessen / , jnninn
384vnſernunsern Land friden, zu Worms auffgericht /,62 be--
385griffen / , ErnſtlichErnstlich mit dieſemdiesem brieff / vnndunnd woͤl--
386len
wöl--
386len
, das jrir ſolchensolchen gemeinen friden / jnninn allen
387ſeinenseinen puncten vndund artickeln / , wie der von wort
388zu wort ausgedruckt iſtist / , vehſtiglichvehstiglich haltet / vndund
389keiner den andern / , ajer ſeyseyaj geiſtlichgeistlich oder weltlichs
390ſtandsstands / , dar widder nicht betruebe noch beſche-
391dige
besche-
391dige
ak / , ſondernsondern ein jder den andern algentzlich
392dar beyal bleiben laſſelasse / , da widder nicht beleidig
393noch beſchwerebeschwere / jnninn kein weis / , als lieb einem
394jden ſeysey, vnſerunser vndund des Reichs ſchwereschwere vngena--
395de
ungena--
395de
vndund ſtraffestraffe / vndund dar zu die peen des bemelten63
396Landfriedens zuuermeidenzuvermeiden / , darein ein jeder, ſoso
397offt er freuenlichfrevenlich hie widder thete / , mit der that
398gefallen ſeinsein ſolsol / ; das meinen wir ErnſtlichErnstlich mit
399vrkundurkund dieſesdieses brieffs. Geben jnninn vnſerunser vndund des
400Reichs ſtadtstadt RegenſpurgRegenspurg / , den dritten tag des
401Monats AuguſtiAugusti. Anno DominjDomini ꝛc.etc.
402JmIm fuͤnffzehenfünffzehen hunderten / vndund im
403zwey vndund dreiſſigſtendreissigsten. , VnſersUnsers
404KeyſerthumbsKeyserthumbs im xijXII. vndund
405vnſersunsers Reichs im
406xvijXVII.


Textapparat

a Korrigiert aus: Herztog.
b DRTA.JR 10,3, S. 1512, Z. 4: merern [!].
c DRTA.JR 10,3, S. 1512, Z. 18: welchs.
d DRTA.JR 10,3, S. 1512, Z. 27: danach folgend und.
e DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 34f.: danach folgend unser allergnedigster her.
f DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 38: danach folgend röm.
g DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 49: abslagen.
h DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 52: nit.
i DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 53: behausen.
j Korrigiert nach DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 55 aus: den.
k Fehlt in der Textvorlage; ergänzt nach DRTA.JR 10,3, S. 1513, Z. 59.
l–l DRTA.JR 10,3, S. 1514, Z. 64: Darzu.
m Korrigiert aus: moͤchtemöchte.
n Korrigiert aus: zuſollicirirenzusolliciriren.
o DRTA.JR 10,3, S. 1515, Z. 97: danach folgend und.
p Korrigiert nach DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 104 aus: Bamburgk.
q DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 105: Werna [!].
r DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 107: danach folgend der.
s–s DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 109: also auch.
t DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 114: Dise.
u DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 118: danach folgend Francziscus, Hg. zu Braunschweig.
v DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 120: danach folgend etc.
w Korrigiert aus: Wolffgans.
x DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 131: alten statt.
y Korrigiert nach DRTA.JR 10,3, S. 1516, Z. 132: Mörcz. Textvorlage: Mern.
z Korrigiert aus: Burtz.
aa Fehlt DRTA.JR 10,3, S. 1517, Z. 136.
ab Korrigiert aus: zuſtezuste|hen.
ac–ac Korrigiert aus: wovon.
ad–ad DRTA.JR 10,3, S. 1525, Z. 7: gantzer zerstörung.
ae DRTA.JR 10,3, S. 1526, Z. 11: deutzsche landt.
af DRTA.JR 10,3, S. 1526, Z. 21: danach folgend werden.
ag–ag DRTA.JR 10,3, S. 1526, Z. 23: machtvolkomenheit.
ah Korrigiert aus: bereden.
ai DRTA.JR 10,3, S. 1527, Z. 42: danach folgend und.
aj–aj Korrigiert aus: erſeyersey.
ak Korrigiert aus: beſchebesche|digen.
al–al DRTA.JR 10,3, S. 1527, Z. 48: dabi gentzlich.

Sachliche Anmerkungen

1 Isny.
2 gemeinsamen.
3 Vgl. die Instruktion Karls V. für die Kurfürsten Albrecht von Mainz und Ludwig von der Pfalz als kaiserliche Unterhändler vom 7.2.1532 in DRTA.JR 10,3, S. 1173-1178, Nr. 314.
4 oben erwähnt.
5 allgemeiner.
6 Vgl. den Abschied des Reichstags in Nürnberg vom 9.2.1523 in DRTA.JR 3, S. 746, Z. 9-18. Diesem Abschied zufolge soll der Papst »ein frei cristlich concilium an bequeme malstat Teutscher nation« ausschreiben.
7 passenden Versammlungsort.
8 festgelegt.
9 befehde.
10 gefangen nehme.
11 überfallen, angreifen.
12 besetzt.
13 vorsätzlich.
14 verköstigen.
15 dem anderen ... zugetan ist.
16 erwähnten.
17 allgemeinen.
18 Strafe.
19 Diese Zusage erfüllte Karl V. mit seinem unten edierten Mandat vom 3.8.1532.
20 oben erwähnte.
21 passenden Versammlungsort.
22 weiter.
23 Gemeint ist der Reichsfiskal, ein kaiserlicher Beamter, der die Rechte des Kaisers bei den Reichsgerichten vertrat und zwar insbesondere bei der gerichtlichen Verfolgung von Verstößen gegen kaiserliche Gesetze, Befehle und Urteile (vgl. DRW 11, Sp. 606f., Art. Reichsfiskal).
24 Vgl. den Brief Karls V. vom 18.7.1532 an die kaiserlichen Unterhändler in DRTA.JR 10,3, S. 1506, Anm. 2.
25 Diese Zusage erfüllte Karl V. mit einer Bestätigung vom 31.7.1532, die er am 2.8.1532 den kaiserlichen Unterhändlern übersandte (vgl. DRTA.JR 10,3, S. (1519)1520-1522, Nr. 557). Diese durften das kaiserliche Schreiben aber weder publizieren noch in Abschrift aushändigen (vgl. den Brief Karls V. an seine Unterhändler vom 2.8.1532 in ebd., S. 1524, Z. 32-36, Nr. 558).
26 Vgl. die auf den 22.7.1532 datierte Antwort der evangelischen Stände (ohne Hessen) auf den von den kaiserlichen Unterhändlern vorgelegten Entwurf für den Nürnberger Anstand in Fabian (Hg.), Urkunden 1, S. 55, Nr. 14B; auch DRTA.JR 10,3, S. 1514, Anm. 6, S. 1509f., Nr. 544.
27 genannte.
28 Die evangelischen Stände forderten vor allem die Weglassung der auf den Kaiser zurückgehenden Regelung, dass der Anstand auch durch einen Beschluss der Stände außer Kraft gesetzt werden kann (vgl. oben). Des Weiteren wünschten sie, dass in dem Abschnitt über die Suspension der Prozesse (vgl. oben) in der Formulierung »den glauben belangend« der Begriff Glaube durch den der Religion ersetzt werden solle, weil dieser auch die aus dem Glauben resultierenden Handlungen umfasse. Ferner wollten sie erreichen, dass die kaiserliche Bestätigung der Suspension der Prozesse allen Reichsständen ausgehändigt wird (vgl. Fabian (Hg.), Urkunden 1, S. 53-58, Nr. 14B; Winckelmann, Bund, S. 251; Aulinger, Verhandlungen zum Nürnberger Anstand, S. 221f.; DRTA.JR 10,3, S. 1514f., Anm. 7).
29 schnellstens.
30 Die beiden kaiserlichen Unterhändler erfüllten diese Zusage, indem sie eine Gesandtschaft zum Kaiser schickten und sich in Briefen an König Ferdinand und Pfalzgraf Friedrich wandten (vgl. den Kredenzbrief und die Instruktion für Kaspar von Westhausen, Philipp von Helmstedt und Dr. Lukas Hug in DRTA.JR 10,3, S. 1517, Nr. 551 und die Schreiben an König Ferdinand und Pfalzgraf Friedrich in ebd., S. 1518, Nr. 552f.).
31 angeführte.
32 Die kaiserlichen Unterhändler hatten zusammen mit den Protestanten einen Entwurf für die kaiserliche Bestätigung erarbeitet (vgl. DRTA.JR 10,3, S. 1517, Nr. 550).
33 Am 17.8.1532 teilten die kaiserlichen Unterhändler Kurfürst Johann von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen mit, dass der Kaiser den Nürnberger Anstand angenommen habe (vgl. Fabian (Hg.), Urkunden 1, S. 84f., Nr. 21; DRTA.JR 10,3, S. 1515, Anm. 10).
34 Verzögerung.
35 Einwendung.
36 Hinterlist. - Der Kaiser berücksichtigte die Änderungswünsche der protestierenden Stände kaum. Er ließ die Regelung, dass der Anstand auch durch einen Beschluss der Stände außer Kraft gesetzt werden könne, nicht, wie von den Evangelischen gewünscht, weg, sondern konkretisierte diese Regelung lediglich, indem er die Ständeversammlung mit einem Reichstag identifizierte (vgl. unten Anm. Nr.#). Der Begriff des Glaubens wurde zwar im kaiserlichen Mandat für einen allgemeinen Frieden um den der Religion ergänzt (vgl. unten Anm. Nr.#), nicht aber in der Prozessklausel (vgl. die kaiserliche Bestätigung vom 31.7.1532 in DRTA.JR 10,3, S. 1522, Z. 45, Nr. 557). Zur Reaktion des Kaisers auf die Änderungswünsche vgl. auch seinen an die kaiserlichen Unterhändler gerichteten Brief vom 2.8.1532 in ebd., S. 1523, Z. 1-S. 1524, Z. 28, Nr. 558.
37 Vgl. die Antwort der hessischen Gesandten vom 22.7.1532 auf den von den kaiserlichen Unterhändlern vorgelegten Entwurf für den Nürnberger Anstand in Fabian (Hg.), Urkunden 1, S. 48-53, Nr. 14A; auch DRTA.JR 10,3, S. 1510, Nr. 545.
38 Am 13.8.1532 teilte Landgraf Philipp von Hessen dann den beiden kaiserlichen Unterhändlern brieflich mit, dass er den Nürnberger Anstand annehme (vgl. Fabian (Hg.), Urkunden 1, S. 82f., Nr. 20).
39 Das Amt des Stadtmeisters war in Straßburg das offiziell höchste, im 16. Jahrhundert allerdings vor allem mit repräsentativen Funktionen verbunden. Zu diesem Amt vgl. Crämer, Verfassung, S. 19.
40 Isny.
41 beschlossen, bestätigt.
42 23. Juli. Verlesen und gesiegelt wurde der Nürnberger Anstand erst am 24. Juli (vgl. den Bericht der Ulmer Gesandten über die Verhandlungen in Nürnberg in DRTA.JR 10,3, S. 1398, Z. 270-S. 1399, Z. 299, Nr. 433).
43 Statthaltern.
44 Verwaltern.
45 Schultheiß ist die Bezeichnung für einen Amtsträger mit örtlich unterschiedlichen richterlichen und exekutiven Aufgaben.
46 gemeinsamer.
47 weiter.
48 Zum Feldzug des türkischen Sultans Suleiman vgl. Turetschek, Türkenpolitik, S. 321-324.
49 alles; vgl. auch die Lesart in DRTA.JR 10,3, S. 1526, Z. 12: alles.
50 Anders als im Nürnberger Anstand (vgl. oben) zugesagt, schloss sich Karl V. selbst nicht explizit in den Frieden mit ein (vgl. auch Aulinger, Verhandlungen zum Nürnberger Anstand, S. 203; DRTA.JR 10,3, S. 1526, Anm. 1).
51 Vgl. oben Anm. Nr.#.
52 passenden Versammlungsort.
53 geschieht. - Das kaiserliche Mandat konkretisiert hier die im Anstand enthaltene Regelung (vgl. oben), indem die Ständeversammlung mit einem Reichstag identifiziert wird.
54 Im kaiserlichen Mandat wurde hier der Text des Anstands (vgl. oben) um den Begriff der Religion erweitert.
55 gefangen nehmen.
56 überfallen, angreifen.
57 besetzen.
58 vorsätzlich.
59 verköstigen.
60 dem anderen ... zugetan sein.
61 Strafen.
62 Vgl. die Landfriedensordnung vom 26.5.1521 in DRTA.JR 2, S. (315)317-332, Nr. 30.
63 genannten, erwähnten.

Bibliographie

DRW, Bd. 11, Stuttgart 2007 [Digitalisat].
Aulinger, Rosemarie (Hg.), DRTA.JR, Bd. 10: Der Reichstag in Regensburg und die Verhandlungen über einen Friedstand mit den Protestanten in Schweinfurt und Nürnberg 1532, Teilbd. 3, Göttingen 1992.
Aulinger, Rosemarie , Die Verhandlungen zum Nürnberger Anstand 1531/32 in der Vorgeschichte des Augsburger Religionsfriedens, in: Lutz, Heinrich / Kohler, Alfred (Hg.), Aus der Arbeit an den Reichstagen unter Kaiser Karl V. Sieben Beiträge zu Fragen der Forschung und Edition, Göttingen 1986 (SHKBA 26), S. 194–227.
Crämer, Ulrich , Die Verfassung und Verwaltung Straßburgs von der Reformationszeit bis zum Fall der Reichsstadt (1521-1681), Frankfurt a. M. 1931 (SchrrInstElsLothr N. F. 3).
Fabian, Ekkehard (Hg.), Urkunden und Akten der Reformationsprozesse am Reichskammergericht, am Kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil und an anderen Gerichten, Bd. 1, Tübingen 1961 (SKRG 16 / 17).
Turetschek, Christine , Die Türkenpolitik Ferdinands I. von 1529 bis 1532, Wien 1968 (DUW 10).
Winckelmann, Otto , Der Schmalkaldische Bund 1530-1532 und der Nürnberger Religionsfriede, Straßburg 1892.
Wrede, Adolf (Hg.), DRTA.JR, Bd. 2: Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Gotha 1896 [Digitalisat].
Wrede, Adolf (Hg.), DRTA.JR, Bd. 3: Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Gotha 1901 [Digitalisat].

Philipp I. von Hessen , Landgraf
weiterführende Informationen
Albrecht von Brandenburg
Anm.: Erzbischof Albrecht II. von Mainz
weiterführende Informationen
Johann Friedrich I. von Sachsen , Kurfürst
weiterführende Informationen
Ferdinand I., Kaiser
Anm.: Kaiser des Heiligen Römischen Reichs
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Friedrich II. von der Pfalz , Kurfürst
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Kaspar von Westhausen
Anm.: Mainzer Kanzler
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Philipp von Helmstedt
Anm.: Rat Kurfürst Ludwigs von der Pfalz
Lukas Hug
Anm.: Gesandter Kurfürst Ludwigs von der Pfalz
Johann Feige (von Lichtenau)
Anm.: hessischer Kanzler
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Siegmund von Boyneburg
Anm.: Gesandter Landgrafs Philipps von Hessen
Johann Walter
Anm.: Rat Landgraf Philipps von Hessen
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Wolfgang Christoph von Wiesenthau
Anm.: Amtmann zu Schwabach, Gesandter Markgraf Georgs von Brandenburg
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Sebastian Heller
Anm.: Gesandter Markgraf Georgs von Brandenburg
Johann von der Wyck
Anm.: Syndikus der Stadt Bremen
Johann Rühel
Anm.: Gesandter der Grafen von Mansfeld
Jakob Sturm
Anm.: Stettmeister in Straßburg
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Jakob Meyer
Anm.: Gesandter der Stadt Straßburg
Bernhard Baumgartner
Anm.: Ratsherr in Nürnberg
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Leonhard Schürstab
Anm.: Ratsherr in Nürnberg
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Andreas Stolp
Anm.: Sekretär der Stadt Lübeck
Konrad Zwick
Anm.: Gesandter der Stadt Konstanz
Sebastian Gaisberg
Anm.: Gesandter der Stadt Konstanz
Georg Besserer
Anm.: geheimer Rat von Ulm
Hieronymus Schleicher
Anm.: Gesandter der Stadt Ulm
Lienhard Mertz
Anm.: Gesandter der Stadt Magdeburg
Dietrich Preuß
Anm.: Sekretär und Stadtschreiber der Stadt Braunschweig
Benedikt Pauli
Anm.: Gesandter der Stadt Nordhausen
Bernhard Motzbeck
Anm.: Zunftmeister aus Esslingen
Jost Weiß
Anm.: Bürgermeister von Reutlingen
Hans Keller
Anm.: Bürgermeister von Memmingen
Anton Hünlein
Anm.: Gesandter der Stadt Lindau
Christoph Gräter
Anm.: Bürgermeister von Biberach
Heinrich Seltmann
Anm.: Gesandter der Stadt Kempten
Pfalz, Kurfürstentum
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Hessen, Landgrafschaft
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Brandenburg-Ansbach, Markgrafschaft
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Brandenburg, Kurfürstentum
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Mainz, Kurfürstentum (Erzstift)
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Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
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Sachsen, Kurfürstentum
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Braunschweig-Grubenhagen, Fürstentum
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Braunschweig-Lüneburg, Herzogtum
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Anhalt-Köthen, Fürstentum
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Straßburg (Strasbourg)
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Biberach (an der Riß)
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Halberstadt, Hochstift
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Braunschweig, Herzogtum
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Weißenburg in Bayern
weiterführende Informationen
Österreich, Erzherzogtum
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