Religiöse Friedenswahrung und Friedensstiftung in Europa (1500-1800): Digitale Quellenedition frühneuzeitlicher Religionsfrieden

Speyerer Reichsabschied (27. August 1526) - Einleitung


Einleitung

Speyerer Reichsabschied (27. August 1526) - Einleitung
Bearbeitet von Christopher Voigt-Goy

Historischer Kontext

Reichstag und Religionsfrage: 1521 bis 1526

Das politische System des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation beruhte auf der gemeinsamen Verantwortung des Kaisers und der Reichsstände. Sie wurde auf den Reichstagen wahrgenommen, die nach umfangreichen Reformen der Reichsverfassung ab 1495 regelmäßig einberufen werden sollten.1 Die Reichstage dienten dabei vornehmlich dem Interessenausgleich zwischen den Ständen einerseits sowie zwischen den Ständen und dem Kaiser andererseits. Der Kaiser, im Fall seiner Abwesenheit normalerweise der kaiserliche Stellvertreter, berief die Reichstage ein und legte eine Tagesordnung, die Proposition, fest. Er nahm selbst aber an den Beratungen kaum teil. Diese verliefen zunächst in den drei »Kurien« des Reichstags, dem Kurfürstenrat, dem Fürstenrat und dem Städterat. Nachdem die Kurien sich untereinander verständigt hatten, übergaben sie ihre gemeinsam gefassten Beschlüsse dem Kaiser. Nach einem weiteren Einigungsprozess zwischen Kaiser und Reichsständen wurden die Beschlüsse in den vom Kaiser promulgierten »Reichsabschied« aufgenommen, mit dessen Verlesung und Siegelung der Reichstag endete. Die Reichsabschiede wurden daraufhin normalerweise gedruckt und an die Stände versandt.

Seit dem späteren Mittelalter waren Reformen der Kirche ein zentrales Thema der Reichspolitik.2 Angesichts der schnellen Verbreitung der von Martin Luther und anderen Theologen seit 1517 artikulierten Forderungen nach einer grundlegenden Reformation der Kirche gewann die »Religionsfrage« an neuer Qualität, als einige Reichsstände eine Überprüfung der am 3. Januar 1521 durch Papst Leo X. über Luther verhängten Exkommunikation forderten.3 Nach einem Verhör Luthers während des Wormser Reichstags im Frühjahr 1521 erließ der neu gewählte Kaiser Karl V. am 8. Mai ein Mandat, das »Wormser Edikt«4: In ihm ordnete er die Verhaftung Luthers und seiner Anhänger, den Einzug ihrer Güter, die Vernichtung reformatorischer Schriften sowie die Überwachung aller Druckerzeugnisse an. Die Umsetzung des Wormser Edikts verlief jedoch schleppend. Denn nicht alle Reichsstände zeigten sich gewillt, dem kaiserlichen Mandat ohne Weiteres zu folgen. Hinzu kam der Umstand, dass Karl V. gleich nach dem Wormser Reichstag nach Spanien abgereist war. So konnte er nur indirekt über seinen Statthalter, seinen Bruder Erzherzog Ferdinand I., auf die Reichspolitik Einfluss nehmen.5

In dieser Situation bauten die Reichsstände ihre eigenständige Politik in Bezug auf die Religionsfrage aus, die allerdings das Wormser Edikt nicht unmittelbar umsetzte.6 In deren Zentrum stand die Forderung nach der Einberufung eines allgemeinen christlichen Konzils oder zumindest eines Nationalkonzils, um die strittigen Fragen der von vielen für nötig befundenen Kirchenreform zu lösen. Diese Forderung wurde auf den Reichstagen in Nürnberg 1522/237 bzw. 15248 erhoben. Dem Drängen des Kaisers auf die Durchführung des Wormser Edikts wurde das Zugeständnis gemacht, dass die Reichsstände es »sovil ihnen muglich« befolgen wollten.9 Doch die Durchführung des Wormser Edikts spaltete die Reichsstände zunehmend. Die Vertreter einer schnellen Umsetzung des Edikts versammelten sich im »Regensburger Konvent« (1524) und dem »Dessauer Bund« (1525), während mit der Reformation und Luther sympathisierende Reichsstände den »Torgauer Bund« (1526) bildeten.10

Der 1524 ausbrechende Bauernkrieg ließ die religionspolitischen Differenzen zwischen den Reichsständen zugunsten der gemeinsamen Aufrechterhaltung des Landfriedens nur kurz in den Hintergrund treten. Da der nach dem Ende des Bauernkriegs im Dezember 1525 eröffnete und mangels Beteiligung bereits im Januar 1526 beendete Augsburger Reichstag die Behandlung der Religionsfrage nicht voranbrachte, wurde der Reichstag auf den Mai 1526 verschoben und nach Speyer einberufen, jedoch erst im Juni eröffnet.

Die Verhandlungen auf dem Speyerer Reichstag 1526

Die Verhandlungen auf dem Speyerer Reichstag waren neben den religionspolitischen Parteibildungen dadurch geprägt, dass Karl V. sich in neuer Weise den Reichsbelangen zuwenden konnte. Nach der erfolgreichen Konsolidierung seiner Herrschaft in Spanien hatte er in einem siegreichen Feldzug gegen Franz I. von Frankreich einen Etappensieg errungen, der am 14. Januar 1526 in den Frieden von Madrid einmündete.11 Nun konnte sich der Kaiser den seit 1521 durch Ungarn auf das Reichsgebiet der österreichischen Erblande vordringenden osmanischen Truppen widmen. Hierfür galt es, schnell die »Türkenhilfe« durch die Reichsstände zu organisieren.12 Zugleich war Karl V. gewillt, die Lösung der Religionsfrage in seinem Sinn voranzutreiben. Das wurde schon in der Proposition deutlich, die er seinem Statthalter Ferdinand I. hatte zukommen lassen, und mit deren Verlesung am 25. Juni der Reichstag eröffnet wurde: Sie schrieb den Ständen vor, Mittel und Wege zu finden, die Glaubenseinheit und hergebrachte kirchliche Ordnung bis zu einem freien Konzil zu bewahren, Ketzerei, Missbrauch und Unordnung zu ahnden und schließlich das Wormser Edikt zu exekutieren.13 Zugleich hatte Karl V. seinem Statthalter noch eine Nebeninstruktion zugesandt.14 Diese sollte er im Verlauf des Reichstags einsetzen, falls die Stände sich zu lange bei der Religionsfrage aufhalten und nicht schnell genug zu den anderen Beratungspunkten voranschreiten würden, nämlich den Maßnahmen zur Verhütung künftigen Aufruhrs der Untertanen, der aktuell drängenden Türkenhilfe und der Finanzierung des Reichsregiments und Reichskammergerichts. Die Nebeninstruktion gab Ferdinand I. am 1. August dem Reichstag bekannt,15 wodurch der Speyerer Verhandlungsverlauf in zwei Phasen zerfiel:

Nach Annahme der kaiserlichen Proposition begann die erste Phase, in der schnell tiefgreifende Unterschiede zwischen den Reichsständen in Bezug auf die Durchsetzung des Wormser Edikts zutage traten. Während die Kurfürsten dessen Exekution für unnötig hielten, wenn die kirchlichen Missbräuche mittels eines Konzils beseitigt würden, trat der Fürstenrat für eine Ausarbeitung einer umfassenden Exekutionsordnung für das Wormser Edikt ein. Der Städterat wiederum erklärte das Wormser Edikt für undurchführbar und bestand darauf, dass kirchliche Gebräuche, die dem Glauben an Christus und seinem heiligen Wort entgegenstünden, noch nicht einmal bis zu einem Konzil zu dulden und daher sofort abzustellen seien. Auch in der durch den Bauernkrieg virulent gewordenen Frage, ob zukünftiger Aufruhr durch die Abstellung kirchlicher Missbräuche oder durch die Exekution des Wormser Edikts verhindert werden könne, wurde man sich nicht einig.16 Die Klärung dieser Streitpunkte sollte durch einen Ausschuss aller drei Kurien geschehen, über dessen Besetzung lange beraten wurde.17 Diese Verzögerung veranlasste Ferdinand I., die Zusatzinstruktion des Kaisers dem Reichstag vorzulegen. In dieser Instruktion verlangte Karl V., dass die Reichsstände nichts dem christlichen Glauben und der überlieferten kirchlichen Lehre, Ordnung sowie Praxis Entgegenstehendes beschließen sollten.18 Faktisch wurden damit die bisherigen Verhandlungen des Reichstags wieder auf den Stand der Verlesung der Proposition zurückgeworfen.

Die zweite Phase der Beratungen begann mit der Einigung des Kurfürsten- und des Fürstenrats, dem Kaiser zu signalisieren, dass der Ausschuss sich nun vorrangig den anderen Beratungspunkten widmen werde. In einer beschwichtigenden, vom Kurfürstenrat ausgearbeiteten Formulierung wurde dem Kaiser hinsichtlich seiner Instruktion in der Religionsfrage versichert, »ein jeder standt wurde des jndechtig sein und sich demnach halten und vernemen lassen wie er das gegen gott auch key. mt. und dem reich gedrautte zuverandworten«.19 Da man die auf den 23. März datierte kaiserliche Nebeninstruktion auf mangelhafte Kenntnis der kirchlichen Zustände im Reich zurückführte, fassten alle Stände gemeinsam den Plan, den Kaiser mittels einer durch den Reichstag instruierten Gesandtschaft über diese Zustände genau in Kenntnis zu setzen. Doch wieder zog sich die Debatte über die Inhalte dieser Instruktion so in die Länge, dass Ferdinand I. am 17. August den Reichstag aufforderte, zu einem schnellen Ende zu kommen.20 Er hatte von der militärischen Erfolgen der osmanischen Truppen in Ungarn erfahren und wollte nun vor allem die Türkenhilfe vom Reichstag beschlossen sehen. Die Ankündigung Ferdinands I., bald abzureisen und den Reichstag aufzulösen, beschleunigte die Verhandlungen. Die Ausarbeitung der Instruktion wurde einer eigenen Kommission überantwortet. Binnen zehn Tagen wurden vom Reichstag die restlichen Beratungspunkte der Proposition abgearbeitet.

Auswirkungen und Rezeption des Speyerer Reichsstagsabschieds

Der Reichsstagsabschied wurde am 27. August verlesen. Die in dem Abschied vorgesehene Gesandtschaft zu Karl V. kam ebenso wenig zustande wie das geplante Konzil. Als folgenreich erwies sich jedoch die uneindeutige, dissimulierende Formulierung der Kurfürsten in Bezug auf die Durchführung des Wormser Edikts, die Eingang in den Reichsstagsabschied gefunden hatte (»Verantwortungsformel«).21 Deren Interpretation spaltete die Reichsstände in der Religionsfrage nach dem Speyerer Reichstag immer deutlicher:22 Denn auf der altgläubigen Seite wurde sie als Grundlage für die Durchführung des Wormser Edikts verstanden. Auf der evangelischen Seite wurde sie herangezogen, um zu belegen, dass die Einführung reformatorischer kirchlicher Ordnungen mit dem Reichsrecht übereinstimme. Insgesamt diente diese Formulierung der Rechtfertigung bereits herrschender religionspolitischer Dynamiken in den einzelnen Territorien und Städten.23 Auf dem Speyerer Reichstag im Jahr 1529 versuchte der außenpolitisch erstarkte Kaiser, die immer unkontrollierbarere religionspolitische Lage im Reich wieder in den Griff zu bekommen. Gleich zu dessen Anfang ließ er bekanntgeben, dass er die Beschlüsse von 1526 rückgängig zu machen gedenke. Angesichts der damit angekündigten baldigen Durchführung des Wormser Edikts formulierten die anwesenden evangelischen Stände eine »Protestation«, mit der sie Rechtsverwahrung gegen die Aufhebung der Beschlüsse von 1526 einlegten.24 Diese Protestation wurde zwar nicht in den Reichsabschied aufgenommen, erhielt aber noch einmal den bisherigen Status quo in der Religionsfrage aufrecht. Diese sollte auf dem nächsten Reichstag in Augsburg geklärt werden.

Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 war Karl V. das erste Mal seit dem Reichstag von Worms wieder persönlich anwesend. Die evangelischen Stände legten nun Bekenntnisse vor: Die Confessio Augustana war von acht Fürsten und zwei freien Reichsstädten unterschrieben, darunter die protestierenden Stände von 1529. Die Confessio Tetrapolitana wurde von vier oberdeutschen Reichsstädten eingereicht. Huldrych Zwingli richtete seine Fidei ratio ad Carolum imperatorum an den Kaiser. Keines dieser Bekenntnisse wurde vom Kaiser als zulässig anerkannt.25 Der Reichsabschied vom 19. November 1530 schärfte nicht nur das Wormser Edikt zum wiederholten Male ein, sondern erklärte zugleich alle Protestationen und Reichstagsbeschlüsse, die auf das Wormser Edikt gefolgt waren, für nichtig. Bisher eingeführte Neuerungen der kirchlichen Bräuche und Ordnungen sollten rückgängig gemacht werden. Nichtbefolgung des Reichsabschieds werde vor dem Reichskammergericht als Landfriedensbruch zur Anklage gebracht.26

Auf die Folgen dieses Reichsabschieds reagierten dann die Regelungen des Nürnberger Anstands 1532.

Unterzeichner und Unterhändler

Unterzeichner

Obwohl der Reichsabschied im Namen Ferdinands, der als Vertreter Karls V. fungierte, promulgiert wurde, hat er ihn weder gesiegelt noch durch einen Stellvertreter siegeln lassen. Die Beurkundung des Reichsabschieds erfolgte nach dessen Verlesung am 27. August 1526, nachdem Ferdinand am 26. August bereits abgereist war.

Für die Reichsstände siegelten den Reichsabschied für die Kurfürsten Albrecht von Mainz und Pfalzgraf Ludwig V.; für die geistlichen und weltlichen Fürsten Fürstbischof Georg von Speyer und Pfalzgraf Johann II. von Pfalz-Simmern; für die Prälaten Abt Gerwig von Weingarten; für die Grafen Graf Bernhard von Solms-Münzenberg; für die Reichstädte der Bürgermeister und der Rat der Stadt Speyer.

Unterhändler

Die Reichsstände, die den Reichsabschied aushandelten und annahmen, sind in einem Verzeichnis am Ende des Abschieds aufgelistet:27

Die Kurfürsten Albrecht von Mainz, Richard von Trier, Hermann von Köln, Ludwig V. von der Pfalz, Johann von Sachsen und für Joachim I. von Brandenburg als Vertreter Georg von Tschirn.

Für Erzherzog Ferdinand von Österreich als Vertreter Freiherr Georg III., Truchsess von Waldburg-Zeil.28

Die geistlichen Fürsten Konrad II. von Würzburg, Heinrich von Worms, Georg von Speyer, Wilhelm III. von Straßburg und Johann III. von Fulda. Die Gesandten der geistlichen Fürsten: für Salzburg Wilhelm III. von Straßburg, für Bremen Ewald von Bambach, für Bamberg Daniel von Redwitz und Paul Neydecker, für Eichstätt Wilhelm von Seckendorff, für Augsburg Konrad Renz, für Konstanz und Basel Johann Fabri, für Freising Georg von Speyer, für Münster Wilhelm II. von Neuenahr, für Regensburg Augustin Roß, für Brixen Leonhard d. J. von Völs, für Ratzeburg Johann Michaelis, für den Deutschen Orden Walter von Cronberg.

Die weltlichen Fürsten Friedrich II. von der Pfalz, Johann II. von Pfalz-Simmern, Ernst III. von Braunschweig-Lüneburg, Philipp von Hessen, Ernst von Baden-Durlach, Georg I. von Pommern, Georg III. von Leuchtenberg für seinen Vater Johann IV. von Leuchtenberg, Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen. Die Gesandten der weltlichen Fürsten: für Wilhelm IV. von Bayern und Ludwig X. von Bayern: Christoph von Schwarzenberg und Wolfgang von Seiboltsdorf; für Georg von Sachsen: Otto von Pack; für Ottheinrich und Philipp von Pfalz-Neuburg: Reinhard von Neuneck und Konrad von Rechberg; für Ludwig II. von Pfalz-Zweibrücken: Wendel Dürr; für Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel: Ewald von Baumbach; für Albrecht VII. von Mecklenburg: Georg von Tschirn; für Johann III. von Jülich-Kleve: Wilhelm von Rennenberg, Wirich von Dhaun-Falkenstein und Johann von Dockhem; für Johann IV., Georg III. und Joachim I. von Anhalt-Dessau: Lorenz Zoch.

Die Prälaten Gerwig von Weingarten, Sebastian von Kempten, Rudolf von Friedingen, Konrad von Kaisheim, Jodok II. von Salem, Hieronymus von Elchingen, Andreas von Ochsenhausen, Peter III. von Irsee, Johann von Rot an der Rot, Jakob von Weißenau, Johann von Schussenried, Heinrich von Marchtal, Rüdiger von Weißenburg wurden durch Gerwig von Weingarten vertreten. Für Abt Jakob von Roggenburg: Bernhard Besserer; für Abt Heinrich III. von Kornelimünster: Leonhard Stockheimer; für Abt Ambrosius von St. Emmeram sowie Äbtissin Agnes II. des Obermünsters und Äbtissin Barbara II. des Niedermünsters zu Regensburg: Augustin Roß; für Äbtissin Margareta von Essen: Wirich von Dhaun-Falkenstein; für die Äbtissin von Rottenmünster bei Rottweil: Konrad Mock.

Die Grafen und Herren wurden durch Bernhard III. von Solms, Georg II. von Wertheim-Breuburg, Ulrich XI. von Helfenstein-Wiesensteig und Hoyer IV. von Mansfeld-Vorderort vertreten.

Die Reichsstädte wurden durch folgende Gesandte vertreten: Für Köln: Arnold von Brauweiler, Arnold von Siegen und Johann von Frisch; für Straßburg: Martin Herlin und Jakob Sturm; für Metz: Gerhard Thanner; für Worms: Philipp Wolf; für Frankfurt: Hamann von Holzhausen und Berthold vom Rhein; für Besançon: Johann Lambelin; für Hagenau: Johann Hug; für Colmar: Johann Humel; für Goslar: Konrad von Dellingshausen; für Mühlhausen: Sebastian Rodemann; für Nordhausen: Jakob Boffmann; für Dortmund: Hillebrand Schwarz29; für Offenburg: Johann Gustenhofer; für Regensburg: Georg Schmidtner und Johann Hiltner; für Augsburg: Konrad Herwart; für Nürnberg: Christoph Kreß, Bernhard Baumgartner und Johann Müller; für Konstanz: Jakob Gaisberg; für Ulm: Bernhard Besserer; für Reutlingen: Paul Klein; für Nördlingen: Jakob Widenmann und Hans Röttinger; für Rothenburg ob der Tauber: Konrad Eberhart und Bonifazius Wernitzer; für Schwäbisch Hall: Hermann Büschler und Michael Schletz; für Rottweil: Konrad Mock; für Überlingen: Johann Mettenzelt; für Heilbronn: Kaspar Herlin; für Memmingen: Eberhard Zangmeister; für Schweinfurt: Andreas Glückeisen; für Wimpfen: Johann Fisch; für Aalen, Giengen an der Brenz und Schwäbisch Gmünd: Bernhard Besserer; für Schlettstadt, Weißenburg (Elsass), Landau, Oberehnheim, Kaysersberg, Münster im Gregoriental, Rosheim, Dürkheim: Johann Humel; für Dinkelsbühl, Windsheim, Weißenburg (Bayern): Bernhard Baumgartner

Inhalt

Der Speyerer Reichsabschied ist nach einer einleitenden Bemerkung über die Gründe der Verschiebung des Reichstags von Augsburg nach Speyer gemäß der kaiserlichen Proposition gegliedert: Auf die Artikel, welche die Religionsfrage betreffen (Art. 1-4), folgen Bestimmungen mit Bezug auf die Erhaltung des inneren Friedens und der Verhinderung zukünftigen Aufruhrs (Art. 5-11). Danach werden die Bestimmungen bezüglich der Türkenhilfe (Art. 12-15) und der Reichsbehörden (Reichsregiment, Reichskammergericht) aufgeführt (Art. 16-25). Daran schließen sich einzelne Bestimmungen sowie ein Druckprivileg an (Art. 27-30). Am Ende versichern der kaiserliche Statthalter Ferdinand I. und die Reichsstände die Befolgung des Reichsabschieds, worauf eine Liste der auf dem Reichstag anwesenden Stände und ihrer Gesandten sowie die Besiegelung durch die Reichsstände folgt.

Im ersten Artikel rechtfertigen sich die Reichsstände dafür, dass sie trotz der kaiserlichen Proposition umfangreich über die Religionsfrage beraten haben. Zur Begründung verweisen sie auf den unlängst vergangenen Bauernkrieg, als dessen Ursache sie die Uneinigkeit im Glauben ansehen. Daher soll ein allgemeines Konzil oder wenigstens ein Nationalkonzil binnen eines Jahres oder anderthalb Jahren abgehalten werden. Da das Konzil durch den Kaiser einberufen werden soll, haben die Stände beschlossen, zur Vorbereitung eine Gesandtschaft zum Kaiser zu entsenden (Art. 1). Die Kosten für diese Gesandtschaft sollen unter den Ständen aufgeteilt und bis zum 1. November 1526 dem Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer zugestellt werden (Art. 2). Nach ihrer Rückkehr soll die Gesandtschaft zuerst dem kaiserlichen Statthalter und dem Erzkanzler Bericht erstatten (Art. 3). In der Zeit bis zu diesem allgemeinen Konzil oder Nationalkonzil sollen die Stände mit dem Wormser Edikt so verfahren, wie sie es gegenüber Gott und dem Kaiser verantworten können (Art. 4).

Da frühere Reichstagsabschiede in verschiedenen Versionen gedruckt und verkauft worden sind, soll dieser Abschied nur im Druck veröffentlicht werden, wenn der Sekretär Andreas Rucker das besiegelte Original dem Drucker vorgelegt, Original und Druck verglichen sowie deren Übereinstimmung durch seine Unterschrift beglaubigt hat (Art. 30).

Überlieferung und Textvorlage

Handschriften

  • 1) Wien, ÖStA HHStA, Allgemeine Urkundenreihe (AUR), 1526 August 27 [Ausfertigung mit Siegeln].
  • 2) München, HStA, K.bl. 104/4a, fol. 179r–194r [Kopie]; AS fol. 179r: Des Hl. Röm. Reichs abscheidts zu Speyer 1526.
  • 3) Marburg, StA, PA 213, fol. 174r–194v [Kopie mit Korrekturen]; spätere AS fol. 174r: Reichstagsabschiedt de dato Speyer am 26. [!] Augusti anno 1526.

Drucke

  • 1) ABſchidt des || Reichstags || zu Speyer An=||no 1526· ge=||halten·|| Gegen dem Oꝛiginal Colla=||tionirt: auſcultirt vnd || ſubſcribirt.
    Mainz: Schöffer, Johann [1526], 13 Bl., 2° (VD16 R 774).
    Dieser Druck existiert in zwei Varianten, die sich nur auf den Blättern C1r/v und C3r-C4v unterscheiden. Die genannten Blätter sind ohne erkennbare Korrekturabsicht vollständig neu gesetzt worden.
    Erkennungslesarten der Variante 1: Bl. C1r, Z. 5f.: Prela=||ten; Bl. C3r, Z. 2: Conradt.
    Benutztes Exemplar der Variante 1: Wolfenbüttel, HAB, Sign. M: Gl 4° 14 (1) [Digitalisat].
    Erkennungslesarten der Variante 2: Bl. C1r, Z. 5f.: Pꝛe=||laten; Bl. C3r, Z. 2: Conrad.
    Benutztes Exemplar der Variante 2: München, BSB, Sign. 2 J.publ.g. 65#Beibd.2 [Digitalisat].
  • 2) ABſchidt des || Reichstags || zu Speyer An=||no. M.D.||XXvi.|| gehal=||ten.
    Nürnberg: Gutknecht, Jobst [1526], 12 Bl., 4° [Digitalisat] (VD16 R 775).
    Benutztes Exemplar: München, BSB, Sign. 4 J.publ.g.18d.
  • 3) COpia des abscheits || gehaltens reichstags || zu Speyr Anno M.D.xxvi.|| Ausz eynẽ glaubwirdigen || gedruckten Exemplar || das durch andre || am Rucker || Mentzischen vnd des heiligen reichs || handelunge Secretarien Ausz=||scultirt Collacionirt vnd || Subscribirt.30
    Erfurt: Maler, Matthes [1526], 12 Bl., 4° (VD16 R 773).

Textvorlage

Als Textvorlage dient der oben genannte Druck 1 in der Variante 1. Ob die Variante 1 oder 2 zuerst entstand, lässt sich nicht mehr festellen. Die handschriftliche Überlieferung wird in der vorliegenden Edition berücksichtigt, indem die Edition in DRTA.JR 5/6, S. 879-895, Nr. 221 kollationiert wurde. Dieser Edition liegt die oben genannte Handschrift 1 zugrunde.
Im Quellentext wurde der genannten Edition in DRTA.JR folgend die Zählung der Artikel ergänzt.

Literatur

Edition

  • Aulinger, Rosemarie (Hg.), DRTA.JR, Bd. 5/6: Der Reichstag zu Augsburg 1525. Der Reichstag zu Speyer 1526. Der Fürstentag zu Esslingen 1526, München 2011, S. 879-895, Nr. 221 (Reichsabschied von 1526).

Forschungsliteratur

  • Dingel, Irene, Reformation. Zentren - Akteure - Ereignisse, Göttingen 2016.
  • Friedensburg, Walter, Der Reichstag zu Speier 1526, Berlin 1887.
  • Hartmann, Thomas Felix, Die Reichstage unter Karl V. Verfahren und Verfahrensentwicklung 1521-1555, Göttingen 2017 (SHKBA 100).
  • Kohnle, Armin, Reichstag und Reformation. Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden, Gütersloh 2001 (QFRG 72).
Vollständige Bibliographie
  • Aulinger, Rosemarie (Hg.), DRTA.JR, Bd. 5/6: Der Reichstag zu Augsburg 1525. Der Reichstag zu Speyer 1526. Der Fürstentag zu Esslingen 1526, München 2011.
  • Dingel, Irene, Reformation. Zentren - Akteure - Ereignisse, Göttingen 2016.
  • Friedensburg, Walter, Der Reichstag zu Speier 1526, Berlin 1887.
  • Hartmann, Thomas Felix, Die Reichstage unter Karl V. Verfahren und Verfahrensentwicklung 1521-1555, Göttingen 2017 (SHKBA 100).
  • Kaufmann, Thomas, Geschichte der Reformation, Frankfurt / Leipzig 2009.
  • Kohler, Alfred, Ferdinand I. 1503-1564. Fürst, König und Kaiser, München 2003.
  • Kohnle, Armin, Reichstag und Reformation. Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden, Gütersloh 2001 (QFRG 72).
  • Neuhaus, Helmut, Das Reich in der Frühen Neuzeit, 2. Aufl., München 2003 (EDG 42).
  • Steglich, Wolfgang, Die Reichstürkenhilfe in der Zeit Karls V., in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 11 (1972), S. 7-55.
  • Wolgast, Eike, Gravamina nationis germanicae, in: Krause, Gerhard / Müller, Gerhard (Hg.), TRE, Bd. 14, Berlin / New York 1985, S. 131-134.
  • Wrede, Adolf (Hg.), DRTA.JR, Bd. 2: Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Gotha 1896 [Digitalisat].
  • Wrede, Adolf (Hg.), DRTA.JR, Bd. 3: Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Gotha 1905 [Digitalisat].

Fußnoten

1 Vgl. zum Folgenden Neuhaus, Das Reich, S. 39-42; Dingel, Reformation, S. 19f.
3 Vgl. Dingel, Reformation, S. 178–181.
4 DRTA.JR 2, S. 659–661, Nr. 92.
5 Vgl. zu Ferdinands Stellung im Reich Kohler, Ferdinand  I. 1503-1564, S. 100f.
6 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 107.
7 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 124.
8 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 218.
9 So im Reichstagsabschied von Nürnberg vom 18. April 1524: DRTA.JR 4, S. 603, Nr. 149.
11 Vgl. Dingel, Reformation, S. 181.
12 Vgl. zu diesem Komplex Steglich, Türkenhilfe, bes. S. 23f.
13 Der Text der Proposition in DRTA.JR 5/6, S. 300-306, Nr. 71.
14 Der Text der Nebeninstruktion in DRTA.JR 5/6, S. 287-289, Nr. 62.
15 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 260.
16 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 261-264.
17 Vgl. Friedensburg, Reichstag, S. 334-368.
19 Zitiert nach dem Wortlaut der kurpfälzischen Aufzeichnung bei Kohnle, Reichstag, S. 266f.
20 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 267f.
22 Vgl. die umfangreiche Rekonstruktion bei Kohnle, Reichstag, S. 278-360.
23 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 444f.
24 Vgl. Dingel, Reformation, S. 185-188.
25 Vgl. Dingel, Reformation, S. 189-191.
26 Vgl. Kohnle, Reichstag, S. 389-394.
27 Die Liste ist in dem hier edierten Druck fehlerhaft, die folgende Aufstellung ist nach DRTA.JR 5/6, S. 892-895, und dem dortigen Register korrigiert.
28 Die Stellung des Erzherzogs von Österreich in der Auflistung unterhalb der Kurfürsten und oberhalb der anderen Reichsfürsten verweist auf dessen kurfürstenähnlichen Rang unter den Reichsständen.
29 In der Handschrift wie im Druck fehlt der Name; hier ergänzt nach DRTA.JR 5/6, S. 990.
30 So übernommen aus: VD16.
Ambrosius Münzer
Anm.: Abt Ambrosius von St. Emmeram
Georg Sachsen , Herzog
Anm.: genannt 'der Bärtige'
weiterführende Informationen
Heinrich von Binsfeld
Anm.: Abt Heinrich von Kornelimünster
Leo X., Papst
Anm.: Medici, Giovanni de'
weiterführende Informationen
Ferdinand I., Kaiser
Anm.: Kaiser des Heiligen Römischen Reichs
weiterführende Informationen
Huldrych (Ulrich) Zwingli
Anm.: Züricher Theologe
weiterführende Informationen
Albrecht von Brandenburg
Anm.: Erzbischof Albrecht II. von Mainz
weiterführende Informationen
Georg von der Pfalz
Anm.: Bischof Georg von Speyer
weiterführende Informationen
Gerwig Blarer (von Giersberg)
Anm.: Abt Gerwig von Weingarten; Abt von Ochsenhausen
weiterführende Informationen
Bernhard von Solms-Münzenberg, Graf
Richard von Greiffenklau-Vollrads
Anm.: Erzbischof Richard von Trier
weiterführende Informationen
Hermann von Wied
Anm.: Erzbischof Hermann von Köln
weiterführende Informationen
Joachim I. von Brandenburg , Kurfürst
weiterführende Informationen
Georg von Tschirn
Anm.: Vertreter Markgraf Joachims I. von Brandenburg beim Speyrer Reichstag 1526
Georg III. Truchsess von Waldburg-Zeil, Freiherr
weiterführende Informationen
Konrad von Thüngen
Anm.: Bischof Konrad II. von Würzburg
weiterführende Informationen
Heinrich von der Pfalz
Anm.: Bischof Heinrich von Worms
weiterführende Informationen
Wilhelm von Hohnstein
Anm.: Bischof Wilhelm III. von Straßburg
weiterführende Informationen
Johann von Henneberg-Schleusingen
Anm.: Fürstabt Johann III. von Fulda
weiterführende Informationen
Ewald von Baumbach
Anm.: Gesandter des Bischofs von Bremen und Herzogs Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel beim Speyrer Reichstag 1526
Daniel von Redwitz
Anm.: Gesandter des Bischofs von Bamberg beim Speyrer Reichstag 1526
Paul Neydecker
Anm.: Propst zu St. Gangolf bei Bamberg
Wilhelm von Seckendorff
Anm.: Domherr in Eichstätt
weiterführende Informationen
Konrad Renz
Anm.: Gesandter des Bistums Augsburg beim Speyrer Reichstag 1526
Johann Fabri
Anm.: Katholischer Theologe
weiterführende Informationen
Wilhelm II. von Neuenahr
Anm.: Graf von Neuenahr und Moers
weiterführende Informationen
Augustin Roß
Anm.: Gesandter des Abts von St. Emmeram sowie der Äbtissin von Ober- und Niedermünster in Regensburg beim Speyrer Reichstag 1526
weiterführende Informationen
Leonhard d.J. von Völs , Freiherr
Anm.: Gesandter des Bischofs von Brixen beim Speyrer Reichstag 1526
Johann Michaelis
Anm.: Turmherr von Ratzeberg
Walther von Cronberg
Anm.: Hochmeister des Deutschen Ordens
weiterführende Informationen
Friedrich II. von der Pfalz , Kurfürst
weiterführende Informationen
Philipp I. von Hessen , Landgraf
weiterführende Informationen
Christoph von Schwarzenberg, Freiherr
Wolfgang von Seiboltsdorf
Anm.: Domherr zu Augsburg und Propst zu München
Otto von Pack
Anm.: Vizekanzler Georgs von Sachsen
weiterführende Informationen
Reinhard von Neuneck
Anm.: Ritter, Pfleger zu Leiningen
Konrad von Rechberg
Anm.: Abt Konrad von Einsiedeln
weiterführende Informationen
Wendel Dürr
Anm.: Gesandter Ludwigs X. vom Bayern beim Speyrer Reichstag 1526
Albrecht VII. von Mecklenburg , Herzog
weiterführende Informationen
Wilhelm von Rennenberg
weiterführende Informationen
Johann von Dockhem, genannt Frieß
Anm.: Gesandter beim Speyrer Reichstag 1526
Lorenz Zoch
Anm.: Gesandter der Fürsten von Anhalt beim Speyerer Reichstag 1526
Sebastian von Breitenstein
Anm.: Fürstabt Sebastian von Kempten
weiterführende Informationen
Rudolf von Friedingen
Anm.: Landkomtur der Ballei Elsass-Burgund des Deutschen Ordens
weiterführende Informationen
Konrad Reutter
Anm.: Abt Konrad von Kaisheim
Jodok Necker
Anm.: Abt Jodok II. von Salem
weiterführende Informationen
Hieronymus Herzog
Anm.: Abt Hieronymus von Elchingen
Andreas Kindscher
Anm.: Abt Andreas von Ochsenhausen
Peter Fend
Anm.: Abt Peter III. von Irsee
Johann Lauginger
Anm.: Abt Johann von Rot an der Rot
Jakob Murer
Anm.: Abt Jakob von Weißenau
Johann Wittmayer
Anm.: Johann III. von Schussenried
Heinrich Stölzlin
Anm.: Abt Heinrich von Marchtal
Rüdiger Fischer
Anm.: Abt Rüdiger von Weißenburg
Jakob Treher
Anm.: Abt Jakob von Roggenburg
Bernhard Besserer
Anm.: Bürgermeister von Ulm
weiterführende Informationen
Leonhard Stockheimer
Anm.: Gesandter des Abts von Kornelimünster beim Speyerer Reichstag 1526
Agnes von Paulsdorf
Anm.: Äbtissin Agnes II. des Obermünsters zu Regensburg
Barbara von Aham
Anm.: Äbtissin Barbara II. des Niedermünsters zu Regensburg
Margareta von Beichlingen
Anm.: Äbtissin Margareta des Stifts Essen
N. N.
Anm.: Äbtissin von Rottenmünster, vertreten auf dem Speyerer Reichstag 1526
Konrad Mock
Anm.: Bürgermeister von Rottweil
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Bernhard III. von Solms , Graf
Georg II. Wertheim-Breuburg , Graf
Arnold von Brauweiler
Anm.: Gesandter Kölns beim Speyrer Reichstag 1526
Arnold von Siegen
Anm.: Bürgermeister von Köln
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Johann von Frisch (Freiss)
Anm.: Gesandter der Stadt Köln beim Speyrer Reichstag 1526
Martin Herlin
Anm.: Gesandter der Stadt Straßburg beim Speyrer Reichstag 1526
Jakob Sturm
Anm.: Stettmeister in Straßburg
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Gerhard Thanner
Anm.: Gesandter von Metz beim Speyrer Reichstag 1526
Philipp Wolf
Anm.: Gesandter von Worms beim Speyrer Reichstag 1526
Hamann von Holzhausen
Anm.: Frankfurter Diplomat und Gesandter
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Berthold vom Rhein
Anm.: Frankfurter Diplomat und Gesandter
Johann Lambelin
Anm.: Gesandter Besançons beim Speyrer Reichstag 1526
Johan Hug
Anm.: Sekretär, Gesandter Hagenaus beim Speyrer Reichstag 1526
Johann Humel
Anm.: Gesandter Colmars beim Speyrer Reichstag 1526
Konrad von Dellingshausen
Anm.: Gesandter Goslars beim Speyrer Reichstag 1526
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Sebastian Roderman
Anm.: Gesandter Mühlhausens beim Speyrer Reichstag 1526
Jacob Boffeman
Anm.: Gesandter Nordhausens beim Speyrer Reichstag 1526
Hillebrand Schwarz
Anm.: Bürgermeister und Gesandter der Stadt Dortmund (DRTA.JR 5/6)
Johann Gustenhofer
Anm.: Stadtschreiber von Offenburg
Georg Schmidtner
Anm.: Gesandter der Stadt Regensburg auf dem Reichstag von 1526 nach DTRA.JR 5/6
Johann Hiltner
Anm.: Gesandter Regensburgs beim Speyrer Reichstag 1526 nach DTRA.JR 5/6
Konrad Herwart
Anm.: Gesandter der Stadt Augsburg auf dem Reichstag von Speyer 1526
Christoph Kress von Kressenstein
Anm.: Nürnberger Patrizier
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Bernhard Baumgartner
Anm.: Ratsherr in Nürnberg
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Johann Müller
Anm.: Gesandter Nürnbergs beim Speyrer Reichstag 1526
Jakob Gaisberg
Anm.: Gesandter der Stadt Konstanz auf dem Speyrer Reichstag 1526.
Paul Klein
Anm.: Gesandter Reutlingens beim Speyrer Reichstag 1526
Jakob Widenmann
Anm.: Gesandter von Nördlingen beim Speyrer Reichstag 1526
Hans Rottinger
Anm.: Nördlinger Diplomat
Konrad Eberhart
Anm.: Gesandter der Stadt Rothenburg ob der Tauber auf dem Speyrer Reichstag 1526
Bonifazius Wernitzer
Anm.: Gesandter von Rothenburg ob der Tauber beim Speyerer Reichstag 1526
Hermann Büschler
Anm.: Schwäbisch Hallischer Diplomat
Michael Schletz
Anm.: Gesandter der Stadt Schwäbisch Hall
Johann Mettenzelt
Anm.: Überlinger Diplomat
Kaspar Herlin
Anm.: Heilbronner Bürgermeister zur Zeit des Speyrer Reichstags 1526
Eberhart Zangmeister
Anm.: Memminger Diplomat
Andreas Glückeisen
Anm.: Schweinfurter Diplomat
Johann Fisch
Anm.: Wimpfener Diplomat
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
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Frankreich, Königreich
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Brandenburg, Kurfürstentum
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Mainz, Kurfürstentum (Erzstift)
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Pfalz, Kurfürstentum
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Pfalz-Simmern, Herzogtum
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Weingarten, Reichsabtei
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Trier, Kurfürstentum (Erzstift)
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Köln, Kurfürstentum (Erzstift)
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Sachsen, Kurfürstentum
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Waldburg-Zeil, Freiherrschaft
Henneberg-Schleusingen, Grafschaft
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Sankt Gangolf, Stift (Bamberg)
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Eichstätt, Hochstift
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Braunschweig-Lüneburg, Herzogtum
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Hessen, Landgrafschaft
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Markgrafschaft Baden-Durlach
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Leuchtenberg, Landgrafschaft
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Sachsen, Herzogtum (Albertiner)
Pfalz-Neuburg, Herzogtum
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Leiningen, Grafschaft
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Pfalz-Zweibrücken, Herzogtum
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Braunschweig-Wolfenbüttel, Fürstentum
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Mecklenburg, Herzogtum
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Jülich-Kleve-Berg, Herzogtum
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Dhaun-Falkenstein, Grafschaft
Anhalt-Dessau, Fürstentum
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Elsass-Burgund, Ballei des Deutschen Ordens
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Kaisheim, Reichsabtei
Salem (Salmannsweiler), Reichsabtei
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Elchingen, Reichsabtei
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Rot an der Rot, Reichsabtei
Weißenau (Minderau), Reichsabtei
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(Bad) Schussenried, Reichsabtei
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Marchtal, Reichsabtei
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Roggenburg, Reichsabtei
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Kornelimünster, Reichsabtei
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St. Emmeram, Reichsabtei (in Regensburg)
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Obermünster (Regensburg), Reichsabtei
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Niedermünster (Regensburg), Stift
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Kanonissenstift Essen
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Rottenmünster (bei Rottweil), Reichsabtei
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Wertheim-Breuburg, Grafschaft
Helfenstein-Wiesensteig, Grafschaft
Straßburg (Strasbourg)
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Mülhausen (Mulhouse)
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Habsburgische Erblande
Regensburg, Hochstift
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Mühlhausen in Sachsen (heute Thüringen)
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Rothenburg ob der Tauber
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Schlettstadt (Sélestat)
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Weißenburg (Wissembourg)
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Oberehnheim (Obernai)
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Münster im Oberelsass (Munster)
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Weißenburg in Bayern
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